Stephan Thomae - FDP-Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Oberallgäu

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Montag, 6. Februar 2012
1. April 2011

Altmühlrunde


Links Ortsvorsitzender Jürgen Meyer, rechts MdB Rainer Erdel.
Foto: Falk
GUNZENHAUSEN (fa) –  Seit Stuttgart ist nichts mehr wie es war. Die Kernenergie in Deutschland, die von den Politikern der Regierungskoalition lange Zeit als ein festes Element der Stromversorgung gegolten hat, wird mehr und mehr bezweifelt. Nach ihrer Wahlpleite vom Sonntag  haben CDU/CSU und FDP reagiert und wahrscheinlich werden die acht ältesten deutschen Atommeiler nicht mehr ans Netz gehen nachdem sie für die Zeit eines vierteljährlichen Moratoriums abgeschaltet wurden.  

In der „Altmühlrunde“ der FDP im Parkhotel Altmühltal äußerte sich jetzt der Bundestagsabgeordnete Stephan Thomae  zur künftigen Energiepolitik. Der Rechtsanwalt aus Kempten, der seit 2009 im Bundestags sitzung und dort im Rechtsausschuss mitarbeitet, sieht bei aller Euphorie gegen die Atomkraft das ungeklärte Problem der Versorgungssicherheit in Deutschland. Er erkennt  in der Windenergie (sie macht derzeit sieben Prozent aus) nicht nur ein Mengen-, sondern auch ein Transportproblem: „Von der Erzeugung an der Nordsee  bis zu den wirtschaftlichen Zentren im Süden sind 3600 Kilometer Hochspannungsleitung notwendig.“  Thomae ahnt, dass derlei Großprojekte durchaus auf Widerstand stoßen können.

Durch die Katastrophe in Japan habe sich genau genommen die Risikolage in Deutschland nicht verändert, wohl aber die Bewertung.  Die Kernenergie in Deutschland mit einen Anteil von 26 Prozent an der gesamten Energieerzeugung sieht der FDP-Politiker, der im letzten Jahr noch für das Energiekonzept der Regierung (mit der Verlängerung der Atommeiler-Laufzeiten) gestimmt hatte,  auf dem Prüfstand. Und das nicht nur, weil seine Partei abgestraft worden ist: „Wir sehen durch den Vorfall in Japan, dass die Risiken gravierend und heute noch nicht absehbar sind. Auf Jahrzehnte werden Landstriche in Japan unbewohnbar bleiben.“  Ein leucht mulmiges Gefühl in der Magengruber hat er schon, wenn er an die Laufzeitenverlängerung denkt: „Ob wir mit der vollen Wahrheit bedient worden sind?“ Die Konsequenz für die Deutschen: „Wir müssen unseren privaten Verbrauch und unseren Lebensstil verändern. Es ist mehr notwendig, als nur mit dem Finger auf die Politiker zu deuten.“ Der Jurist sieht das Ausstiegsprozedere nicht so simpel wie das vielfach in der öffentlichen Diskussion erscheint. Es gebe geltende Verträge mit den Atomkraftwerksbetreibern, die Schadenersatzansprüche geltend machen könnten, wenn von heute auf morgen radikale Einschnitte gemacht würden. „Die Bundesregierung hätte die ganzen Zusammenhänge in einem Ausstiegskonzept besser darstellen müssen“, kritisiert eine weitere Juristin, die Gunzenhäuser Stadträtin Sigrid Niesta-Weiser,  die entstandene Lage. Wörtlich: „Sie hätte Ruhe in die irrationale Angst hineinbringen müssen. Ihre voreilige Ankündigung war der Auftakt das das ganze Katastrophengerede.“ Denkt Stephan Thomae an Europa, dann glaubt er nicht, dass es zu schnellen Veränderungen kommen wird, denn die Franzosen zeigten überhaupt keinerlei Befindlichkeit. Im Nachbarland stünden 58 Atommeiler. Die Menschen  bezögen ihren Strom zu 80 Prozent aus der Kernkraft. Auch in anderen Ländern gebe weniger Sensibilität. „Wir können nicht verhindern, dass die Schweden drei neue Kernkraftwerke bauen“, sagt der Parlamentarier.  Einen „schwierigen, langwierigen Prozess in Europa“  erwartet auch Diethelm Schoen, der Senior der Gunzenhäuser FDP, der sich die größten Sorgen um die Glaubwürdigkeit seiner Partei macht.

Nach der Wahl von Stuttgart ist sich Thomae sicher: „Der Rückweg ist abgeschnitten. Wenn die Regierung nicht den Rest an Glaubwürdigkeit verspielen will, dann darf sie die acht alten Atommeiler nicht mehr ans Netz geben.“

Deutsche Enthaltung verteidigt

Zum militärischen Einsatz gegen den lybischen Machthaber war von dem FDP-Juristen eher Nachdenkliches zu hören. „Ich verstehe, dass die Leute sagen, wir können den Menschen die Hilfe nicht versagen, aber wir müssen auch um ein paar Ecken herum denken.“  Die Bundeswehr sei bereits in Afghanistan mit rund 5000 Soldaten enorm beansprucht. Durch die Rotation der Kräfte seien rund 20000 Soldaten von den internationalen Einsätzen betroffen.  Er rät zur nüchternen Sicht der Dinge: „Die Aufständischen sind nicht nur Freiheitskämpfer, es sind auch Stammeskrieger und es sind ganz gewiss keine lupenreinen Demokraten. Auch religiöse Fundamentalisten und Kriminelle sind darunter.“ Etliche arabische Länder der Militärallianz machten heute schon einen „schlanken Fuß“.  Gebe es mehr zivile Opfer, dann zeigten die Araber schnell mit dem Finger auf die westlichen Länder und schürten so die Ressentiments gegenüber dem Westen. Der UN-Auftrag beziehe sich auf den Schutz der Bevölkerung und nicht mehr.  „Höchst unklar“ sei heute, was am Ende des Einsatzes stehe. Thomae zitierte die Auslandspresse: „Die sagt, Deutschland hat die Lektion aus dem Irak und Afghanistan gelernt.“ Der Allgäuer bekräftigt das deutsche Enthaltung  im Weltsicherheitsrat: „Wenn wir keine deutschen Soldaten entsenden wollen, dann ist es nur konsequent und ehrlich, nicht für den Beschluss zu sein.“  Thomae denkt weiter: „Die „Allianz der Willigen“ müsste konsequenterweise nicht nur in Libyen, sondern überall auf der Welt die Menschenrechte militärisch durchsetzen und die Bevölkerung vor  diktatorischen Machthabern schützen.“

Dieser Artikel erschien im Altmühlboten

03. März 2011

Seit sechs Monaten in den USA

Der Deutsche Bundestag bietet Jugendlichen und jungen Berufstätigen die Möglichkeit durch das Parlamentarische Patenschaftsprogramm ein Jahr in den USA zu verbringen. Stephan Thomae hat im letzten Jahr (2010/2011) Jonas Zenger aus Muthmannshofen als Stipendiaten ausgewählt. Seit sechs Monaten befindet der sich in den USA. In der Allgäuer Zeitung zieht er eine erste Bilanz.

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(Mit freundlicher Genehmigung der Allgäuer Zeitung)

Tag der Ein- und Ausblicke

Am Sonntag, den 12. September 2010, öffnete der Deutsche Bundestag zum Tag der Ein- und Ausblicke seine Türen. Interessierte Besucher konnten zum Ende der parlamentarischen Sommerpause die Räumlichkeiten des Deutschen Bundestages erkunden und in Form von persönlichen Gesprächen und Podiumsdiskussionen Einblicke in die Arbeit der Parlamentarier gewinnen. Hinter den Kulissen des Deutschen Bundestages gab es überall etwas zu entdecken.

Im Reichstagsgebäude konnten die Besucher alle fünf Bundestagsfraktionen und ihre Abgeordneten auf der Fraktionsebene kennenlernen. Die FDP-Fraktion präsentiert sich mit der "AnprechBar", dem Motto der Deutschlandtour 2010.  Bei Getränken konnten die Besucher mit FDP-Abgeordneten sprechen und mehr über Medienkompetenz und das Internet erfahren. Damit die Besucher die liberalen Internetangebote kennenlernen konnten, wurden Laptops zur Verfügung gestellt.

Neben dem Reichstag stand den Besuchern beim Sonntagsausflug in die Politik auch das Paul-Löbe-Haus und das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus im Berliner Parlamentsviertel offen. So präsentierten sich die Bundestags-Ausschüsse im Paul-Löbe-Haus. Außerdem waren die Türen einiger Sitzungssäle und Abgeordnetenbüros geöffnet. Als Mitglied des Petitionsausschusses und des Rechtsausschusses nahm ich an insgesamt zwei Podiumsdiskussionen teil.

Bild: FDP-Bundestagsfraktion
Bild: FDP-Bundestagsfraktion
Und auf den Besuchertribünen im Plenarsaal erklärten die Bundestags-Vizepräsidenten GerdaHasselfeldt (CDU/CSU), Petra Pau (DIE LINKE), Hermann Otto Solms (FDP) und Wolfgang Thierse (SPD) ihre Arbeit und die Aufgaben des Parlaments bei der Gesetzgebung. Darüber hinaus gab es Führungen durch die Bibliothek, das Parlaments- und Pressearchiv, Musikauftritte in den verschiedenen Veranstaltungscafés, Kinderaktionen und Preisausschreiben.

Auf dem Programm des Petitionsausschusses stand die Frage: „Wie die öffentliche Petition die Demokratie verändert?“ Bei der Diskussion erklärten die Abgeordneten den Begriff der öffentlichen Petition: Seit dem 1. September 2005 besteht in Deutschland für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, auf der Homepage des Deutschen Bundestages Petitionen zu veröffentlichen, diese einzusehen, zu unterstützen und sich in Bild: FDP-Bundestagsfraktion
Bild: FDP-Bundestagsfraktion
Diskussionsforen hierzu zu äußern. Diese Petition wurde, orientiert am Vorbild des schottischen Parlaments, als Modellversuch gestartet, bevor sie 2008 dauerhaft ins Petitionswesen überführt wurde. Stephan Thomae wies die Zuhörer darauf hin, dass die Internetseite des Petitionsausschusses die meist frequentierte Seite des Deutschen Bundestages sei. Im Mai 2010 verzeichnete der Ausschussdienst des Deutschen Bundestages über eine Million Seitenaufrufe. Einig waren sich die Abgeordneten und Bürger während der Diskussion darin, dass die Einführung der öffentlichen Petitionen einen weiteren Beitrag zu mehr Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am parlamentarischen Geschehen in Deutschland geleistet hat. Die öffentliche Petition stelle neben Wahlen, Volksentscheiden, Bürgerbegehren und den traditionellen Petitionen eine sinnvolle Ergänzung der Bürgerbeteiligung dar.

Die vielen Programmpunkte machten den Rundgang für die Gäste durch die drei Parlamentsgebäude an der Spree zu einem lohnenden Sonntagsausflug. Schon im nächsten Jahr werden erneut zahlreiche Besucher zum Tag der Ein- und Ausblicke 2011 erwartet.


27. August 2010

Die Einigung bei der Sicherungsverwahrung bringt Sicherheitsinteressen und Rechtsstaatlichkeit in Einklang

Zu den Reaktionen aus Bayern über das gemeinsame Eckpunktepapier des Bundesinnenministers und der Bundesjustizministerin zum Thema Sicherheitsverwahrung erklärt der bayerische FDP-Bundestagsabgeordnete Stephan Thomae, Mitglied des Rechtsausschusses:
   

© Peter Reinäcker / PIXELIO<br />www.pixelio.de
© Peter Reinäcker / PIXELIO
www.pixelio.de
Die Einigung der Koalition beim Thema Sicherheitsverwahrung stellt einen sehr vernünftigen Kompromiss dar. Die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit und der Zwang, eine verfassungsmäßige und grundrechtskonforme Lösung zu finden, konnten in Einklang gebracht werden. Mancher Kritiker und manche Kritikerin aus den Ländern scheint noch nicht realisiert zu haben, dass die Verwahrungspraxis der Länder erst das Dilemma herbeigeführt hatte, denn die bisherige Sicherheitsverwahrung unterschied sich in den meisten Bundesländern praktisch gar nicht von der vorherigen Freiheitsstrafe. Dies hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gerügt. Die Bundesminister des Inneren und der Justiz hatten die Suppe auszulöffeln, die ihnen von anderen eingebrockt worden war. Zwar hat sich mancher Hardliner und manche Hardlinerin durch kräftige Töne in der Öffentlichkeit zu profilieren versucht.

Es ist den Bundesministern de Maizière (CDU) und Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zu danken, dass sie einen kühlen Kopf bewahrt und eine Lösung gefunden haben, die vor dem Bundesverfassungsgericht und dem EGMR Bestand haben wird, falls es dort zum Schwur kommen sollte. Auch der bayerische Innenminister Joachim Hermann (CSU) hat dies ausdrücklich gewürdigt und sich damit zu eigen gemacht, dass in einer christlich-liberalen Regierung Verfassung und Rechtsstaatlichkeit als hohe Güter respektiert werden. Selbst wenn dies der eine oder die andere noch nicht bemerkt haben sollte ...

Bilder: www.pixelio.de


20. August 2010

Stephan Thomae und Rainer Erdel besuchen Allgäuer Festwoche

Zur Allgäuer Festwoche hat der Kemptener Bundestagsabgeordnete Stephan Thomae seinen bayerischen FDP-Kollegen Rainer Erdel nach Kempten eingeladen, um mit Verbänden vor Ort ins Gespräch zu kommen. Einen Tag lang fanden unter anderem Gespräche mit dem Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM), dem Bayerischen Bauernverband, dem Milchwirtschaftlichen Verein Allgäu-Schwaben und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten, statt. Thomae und Erdel besuchten außerdem den Messestand der Bundeswehr und den Agrarverlag.

Der Bundestagsabgeordnete Rainer Erdel aus Ansbach ist Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und im Verteidigungsausschuss. Als selbstständiger Landwirt mit Ackerbau und eigener Milchviehhaltung ist Erdel mit den Aufgaben und Problemen in der bayerischen Landwirtschaft vertraut.

Bei den Gesprächsrunden mit den Landwirten war das Hauptgesprächsthema die deutsche und europäische Milchwirtschaft. Erdel und Thomae betonten, dass man den Bauern ganz offen und ehrlich sagen müsse, dass am Wegfall der Milchquote ab 2014 nicht mehr zu rütteln sei. Auch die Milchquote hat die Preise weder stabilisiert noch das Höfesterben völlig aufhalten können. „Die Milchquote, wie wir sie jetzt kennen, ist kein Zukunftsmodell“, so Erdel. Die Landwirte bezogen sich in der Diskussion auf die Situation in der Schweiz und in Kanada. Die FDP-Politiker wiesen aber darauf hin, dass wegen der Spannbreite der Landwirtschaften zwischen Irland und Rumänien für die Europäische Union ganz neue Lösungen gefunden werden müssten. „Kanada ist mit Deutschland nicht vergleichbar. Schon allein, weil dort eine ganz andere Besiedlungsdichte herrscht als in Deutschland“, erklärte Erdel.

Im Hinblick auf den europäischen Milchmarkt wurde über die Ergebnisse der High Level Group diskutiert, die in ihrem Bericht zum EU-Milchsektor eine Erhöhung der Markttransparenz bei Molkereien empfehlen. Ein weiteres Ergebnis des Expertengremiums ist es, die vertraglichen Beziehungen zwischen Milchproduzenten und Milchverarbeitern zu verbessern. Der FDP-Politiker Thomae fügte hinzu, dass die Erschließung neuer Märkte und die Entwicklung neuer Marketingstrategien ebenso wichtig seien.

Gerade im Bereich der Landwirtschaft gibt es auf ganz Deutschland bezogen sehr unterschiedliche Bedürfnisse zwischen den landwirtschaftlich genutzten Flächen im Norden und im Süden. Daher ist es für Stephan Thomae und Rainer Erdel wichtig, hier Akzente zu setzen und die vorwiegend familiär geprägten süddeutschen Landwirtschaftsbetriebe so zu unterstützen.

„Da die Gespräche für alle Beteiligten in konstruktiver Atmosphäre und auf hohem Niveau stattfanden, möchten wir daraus einen festen Termin auf der Allgäuer Festwoche machen, um so auch zukünftig im Dialog zu bleiben“, erklärte Stephan Thomae zum Schluss.

04. August 2010

Väterrechte stärken im Sinne des Kindeswohls

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem Beschluss vom 3. August 2010 die Rechte lediger Väter gestärkt. Nach bisheriger Rechtslage hängt es von der Zustimmung der Mutter ab, ob der ledige Vater am Sorgerecht für sein Kind beteiligt wird oder nicht. Eine Möglichkeit zur gerichtlichen Überprüfung dieser Entscheidung am Maßstab des Kindeswohls gibt es bislang nicht. Darin hat das BVerfG einen Verstoß gegen das aus Art. 6 Abs. 2 GG resultierende Elternrecht des Vaters erkannt. Es folgt damit dem Europäischen Gerichtshof  für Menschenrechte (EGMR). Dieser hatte in seiner Zaunegger-Entscheidung vom 3. Dezember 2009 geurteilt, dass das Deutsche Recht gegen Art. 8 und Art. 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt.

Der BVerfG-Beschluss bestärkt die FDP in ihrem Anliegen, das Sorgerecht für außerehelich geborene Kinder nun auch gesetzlich gerechter auszugestalten. Dabei ist unsere eindeutige Prämisse, dass ein Kind ein Recht auf beide Eltern mit allen Rechten und Pflichten hat. Daher sollen nach den Vorstellungen der FDP ledige Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder grundsätzlich gemeinsam bekommen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Vater seine Vaterschaft anerkannt, die Mutter der Vaterschaftsanerkennung zugestimmt und der Vater erklärt hat, dass er das Sorgerecht gemeinsam mit der Mutter ausüben will. Die Mutter soll die Möglichkeit erhalten, gegen das Sorgerecht des Vaters einen begründeten Widerspruch einzulegen. Erfolgt ein solcher Widerspruch, muss das zuständige Familiengericht über das Sorgerecht entscheiden. Dabei hat es sich immer am Wohl des Kindes zu orientieren.

Zu diesem Thema haben bereits erste fruchtbare Gespräche zwischen FDP, Union und dem Bundesjustizministerium stattgefunden. Die Detailfragen der künftigen Regelung werden wir nach der parlamentarischen Sommerpause besprechen und regeln.

Entlastung kaum vorstellbar (Mit freundlicher Genehmigung der Allgäuer Zeitung)
Stephan Thomae zum Interview im ZDF heute journal auf
Radio-Interview von Stephan Thomae mit dem NWR
Stephan Thomae im Spiegel Interview zum Sorgerrecht


Online-Medienberichterstattung:

www.freiewelt.de
www.saarbruecker-zeitung.de
www.welt.de
www.sueddeutsche.de
www.merkur-online.de


14. bis 17. Juli 2010

Besuchergruppe zu Gast in Berlin

Vom 14. bis 17. Juli 2010 hatte ich meine zweite Besuchergruppe aus dem heimischen Wahlkreis zu Besuch in Berlin. In gut klimatisierten Zügen reisten die Besucher am Mittwoch Nachmittag an. Die lange Zugfahrt war an dem Tag der einzige Programmpunkt und so ließ die Gruppe den Abend ruhig ausklingen, bevor der nächste Tag mit einer Stadtrundfahrt startete.

Der übrige Tag stand ganz im Zeichen des Deutschen Bundestages. Die Besuchergruppe erhielt im Plenarsaal des Deutschen Bundestages einen gelungenen und interessanten einstündigen Vortrag zu den Aufgaben und der Arbeit des Parlaments. Im Anschluss daran fand ein Gespräche zwischen mir und der Gruppe statt. Einleitend hielt ich eine Präsentation zu den Aufgaben von Parlamentariern, wo ich neben einem Wochenüberblick, meine Arbeit im Petitions- und Rechtsausschuss vorstellte. In der letzten halben Stunde bekam ich Unterstützung von meiner Kollegin Mechthild Dyckmans, Drogenbeauftragte der Bundesregierung, die sich Zeit nahm, um an der Gesprächsrunde mit meiner Besuchergruppe teilzunehmen. Besonders interessiert waren die Gäste an den bevorstehenden Reformen in der Gesundheitspolitik. Auch das Thema Jugendkriminalität wurde angesprochen. Frau Dyckmans, die außerdem Richterin ist, konnte hier von ihren Erfahrungen berichten und genau auf die Fragen der Gäste eingehen. Mich persönlich überraschte, dass auch diese Besuchergruppe das Thema der negativen Außendarstellung der FDP und der Bundesregierung in den Medien ansprach und nach Gründen dafür suchte.

Nachdem alle Fragen behandelt wurden, ging es für die Besuchergruppe noch auf die Kuppel des Reichstagsgebäudes. Von dort aus hatten die Berlinfahrer die Möglichkeit den Blick über Berlin zu genießen, bevor es weiter zum wohlverdienten Mittagessen ging. Nach dem Mittagessen ging es zu einer Führung durch das Dokumentationszentrum „Topographie des Terrors“ in Berlin/Kreuzberg. Am dritten Tag stand nach dem Frühstück eine Führung in der Gedenkstätte „Deutscher Widerstand“ auf dem Programm. Am Nachmittag war ein Besuch im Auswärtigen Amt und die Besichtigung einer Ausstellung im Deutschen Historischen Museum geplant. Mit zahlreichen neuen Eindrücken im Gepäck, trat die Besuchergruppe, nach kurzem Vormittagsprogramm, am Samstag die Rückfahrt in Allgäu an.

Wenn Sie auch Interesse an einer politischen Informationsfahrt nach Berlin haben, können Sie sich gern an mein Wahlkreisbüro wenden.


09. Juli 2010

Mehr Netto vom Brutto - Versprechen gehalten

Der Bund der Steuerzahler hat Zahlen veröffentlicht, die zeigen, dass den Bürgerinnen und Bürgern auch im kommenden Jahr mehr Netto vom Brutto bleibt. Eine Tabelle dazu wurde heute in der BILD-Zeitung veröffentlicht. Die zentrale Botschaft ist klar: die angekündigten Beitragserhöhungen im Gesundheitsbereich eliminieren nicht die bisherigen Steuerentlastungen! Die Belastungen sind geringer als die Entlastungen, die die christlich-liberale Koalition bereits in ihren ersten acht Monaten auf den Weg gebracht hat.

Tabelle einsehen

Berechnungen des Bundesgesundheitsministeriums haben darüber hinaus ergeben, dass z.B. ein Rentner mit 800 Euro Rente durch die Beitragssatzanhebung künftig mit Mehrbelastungen von etwa 2,40 Euro pro Monat zu rechnen hat. Ein Arbeitnehmer mit einem niedrigen Arbeitsentgelt von 1.500 Euro muss ca. 4,50 Euro mehr zahlen, ein Arbeitnehmer mit einem mittleren Arbeitsentgelt von 2.200 Euro etwa 6,60 Euro.


16. Juni 2010

Expertengespräch „Sübsidiaritätsprüfung“

Der Unterausschuss Europarecht hat am 16. Juni 2010 ein Expertengespräch zur „Prüfung des unionsrechtlichen Subsidiaritätsprinzips“ durchgeführt. Dazu waren acht Juraprofessoren und ein Rechtsanwalt geladen. Die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien durften jeweils eine ihren Stimmanteilen entsprechende Anzahl von Experten benennen. Die FDP hatte Frau Prof. Dr. Adelheid Puttler von der Ruhr-Universität Bochum (Lehrstuhl für öffentliches Recht) als Expertin benannt.

Das Subsidiaritätsprinzip soll sicherstellen, dass die EU in Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur dann gesetzgeberisch tätig wird, „…sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können, sondern vielmehr wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkung auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind“ (Art. 5 Abs. 3 EUV).

Der Vertrag von Lissabon hebt dieses Verfahren ausdrücklich hervor und ermöglicht damit den nationalen Parlamente mehr Einflussnahme auf die europäische Gesetzgebung.

Ziel des Gesprächs war es, von den Experten zu erfahren, welche Fragen genau im Rahmen dieses Verfahrens einer juristischen Überprüfung zugänglich sind und welche Kriterien zur Beantwortung dieser Fragen maßgeblich sind.
Das Expertengespräch wurde von allen Seiten als sehr positiv aufgenommen. Übereinstimmender Tenor war, dass bei einer Subsidiaritätskontrolle immer juristische und politische Erwägungen gleichermaßen zu berücksichtigen sind.


Bilder der Bundesversammlung

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Bildungskongress der FDP-Schwaben in Dillingen

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17. Mai 2010

Öffentliche Beratung des Petitionsausschusses zur Privatisierung von Gewässern, zur GEMA und zu Computer-Actionspielen

Was ist eine öffentliche Beratung?

Die öffentliche Beratung stellt zum regulären Petitionsverfahren eine Besonderheit dar. Zum einen dürfen die Petenten an diesem Termin teilnehmen. Zum anderen haben sie auch die Möglichkeit den Mitgliedern des Ausschusses oder der Bundesregierung Fragen zu stellen. Im Gegenzug haben auch diese das Recht Fragen zu stellen.


Petition zur Privatisierung von Gewässern

Im ersten Teil der Sitzung wurde die öffentliche Petition von Carsten Preuß beraten. Dieser fordert ein vorläufiges Unterlassen der weiteren Privatisierung von Gewässern und Seen. Der Verkauf von Gewässern, insbesondere in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, gefährdet die touristische und ökologische Entwicklung, so könnten private Eigentümer z.B. die Nutzung von öffentlichen Badestellen, Stegen, Uferwegen verbieten.

Nach einem einführenden Statement des Petenten stellten die Berichterstatter der einzelnen Bundestagsfraktionen ihre Fragen an den Petenten und die Bundesregierung.

FDP: Nicht jede Privatisierung ist schlecht

Stephan Thomae wies darauf hin, dass in Bayern viele Gewässer und Wälder seit langem in privater Hand seien. In Bayern hätten sich keine Probleme aus der privaten Eigentümerstellung ergeben. Warum solle, was bei Gewässern und Seen in Bayern funktioniert, in Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern nicht funktionieren? Die vom Petenten beschriebenen Gefahren sind nicht unbedingt an die Eigentumsfrage zu knüpfen, denn die Eigentümerstruktur entbindet nicht von den gesetzlichen Pflichten. So ist jeder Eigentümer an Rechte und Pflichten gebunden, die sich aus der Eigentümerstellung ergeben. Im konkreten Fall sind das u.a. wasserrechtliche Vorschriften.
Ein Eigentümer pflegt sein Eigentum oft viel gewissenhafter als irgendein Beamter.

Stellvertretend für die Bundesregierung teilte der Parlamentarische Staatssekretär Steffen Kampeter mit, dass die Privatisierung von Gewässern und Seen ausgesetzt wird bis das Petitionsverfahren abgeschlossen ist.


GEMA-Petitionen

Im Mittelpunkt der Beratung standen die Petitionen zur GEMA. Die GEMA ist die größte Verwertungsgesellschaft in Deutschland und vertritt die Urheberrechte von mehr als 60.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger), sowie von über einer Million Rechteinhabern aus aller Welt.

Die Petenten, Monika Bestle (Sonthofer Kulturwerkstatt GmbH), Wieland Harms (Komponist) und Ole Seelenmeyer (Deutscher Rock & Pop Musikerverband e.V.) fordern eine umfassende Reformierung der GEMA. Die Geschäftsbedingungen sollen vereinfacht, die Inkasso-Modalitäten geändert und insgesamt transparenter werden. Den Petenten zufolge verwendet die GEMA ein ungerechtes Vergütungs- und Abrechnungsmodell, das insbesondere die „kleinen“ Mitglieder benachteiligt.

FDP: „Urheberrechtsverletzungen bekämpfen“

Urheberrechtsverletzungen müssen weiterhin bekämpft werden, denn nur so kann man kreative Leistungen schützen. Der Inhaber von Rechten hat zu entscheiden, ob und zu welchen Bedingungen ein urheberrechtlich geschütztes Werk genutzt werden darf. Verwertungsgesellschaften können die Rechte für den Inhaber wahrnehmen. Die Verwertungsgesellschaften sind auch im digitalen Zeitalter eine tragende Säule des Urheberrechts. Ihre Tätigkeit darf deshalb nicht durch kurzfristige wettbewerbspolitische Maßnahmen gefährdet werden.

Der Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Dr. Max Stadler (FDP), bestätigte das Grundproblem des pauschalisierten Abrechnungs- und Vergütungsmodells der GEMA. Hiervon seien insbesondere kleine und karitative Veranstalter betroffen. Grundsätzlich sehe der Bundesgerichtshof das Modell der GEMA aber als rechtmäßig an. Seit dem Erscheinen des Schlussberichts der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ hat es z.B. von Seiten der GEMA einige Reformen gegeben, die auf den Empfehlungen des Berichts basieren. Insbesondere wurden Verbesserungen hinsichtlich der Transparenz der Tarife getroffen. Weitere Maßnahmen zur Optimierung sind geplant.


Petition zu Action-Computerspielen


Im letzten Teil der Sitzung wurde die öffentliche Petition von Peter Schleußer behandelt. Am 05. Juni 2009 hat er eine Petition beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht, die sich gegen die Einführung eines „Herstellungs- und Verbreitungsverbot“ von Action-Computerspielen wendet.

Stärkung der Verantwortung von Anbietern, Eltern und Jugendlichen

Die FPD-Bundestagsfraktion lehnt ein allgemeines Verbot der PC-Spiele ab. Verbote waren noch nie ein Patentrezept. Daher sollen die bestehenden Instrumente des Jugendschutzes und das Verantwortungsbewusstsein von Eltern und Anbietern gestärkt werden. Der Staat kann und darf nicht jedes Medium bis ins Detail kontrollieren. Dies hat sich bei der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK) bei freiwilligen Prüfungen von Filmen, Videokassetten und sonstigen Bildträgern bewährt. Das gilt auch für Computerspiele. Daher muss die Verantwortung von denjenigen eingefordert werden, die die Spiele konsumieren und von denjenigen, die die Spiele herstellen und vermarkten.

Jugendschutz bleibt unverändert


Dr. Hermann Kues, der Parlamentarische Geschäftsführer des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, bestätigte, dass die Regierung momentan keine Änderung des Jugendschutzes plane. Weiter zählte er Maßnahmen auf, die die Bundesregierung zum Schutze der Jugend entwickelt hat. So nannte er z.B. die gemeinsame Initiative von Politik, Wirtschaft und Institutionen des Jugendmedienschutzes „ein Netz für Kinder“, dass eine Vielzahl qualitätsvoller, altersgerechter und interessanter Angebote für Kinder beinhaltet.


18. Mai 2010

Thomae: Wehr- und Zivildienst wird auf sechs Monate verkürzt

Kempten. Zur Einigung der christlich-liberalen Koalition über die Verkürzung des Wehr- und Zivildienstes auf sechs Monate erklärt der FDP-Bundestagsabgeordnete Stephan Thomae aus Kempten:

Die christlich-liberale Koalition hat sich darauf geeinigt ab dem Herbst, die Dauer des Wehr- und Zivildienstes auf sechs Monate zu verkürzen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2011 in Kraft treten. Zugleich wird die Möglichkeit geschaffen, den Zivildienst freiwillig um drei bis sechs Monate zu verlängern. Dieses Angebot kann der Träger dem Zivildienstleistenden frühestens zwei Monate nach Antritt der Stelle offerieren. Damit konnte die FDP-Bundestagsfraktion erreichen, dass die Verlängerung auch weiterhin freiwillig bleibt und nicht im Vornherein nur noch Stellen angeboten werden, die auf 12 Monate ausgelegt sind. Diese Änderung war für uns elementar wichtig, damit eine wirkliche Verkürzung in der Praxis nicht unterlaufen werden kann. Zugleich wird es mit der neuen Regelung nicht zu Nachteilen für die sozialen Dienste kommen. So wurde auch ihren Befürchtungen Rechnung getragen. Eine Evaluierung des Gesetzes soll nach einem Jahr erfolgen. Außerdem wird die Koalition bis Mitte Juni ein Konzept zur Stärkung und künftigen Ausgestaltung der Freiwilligendienste vorlegen.

Mit diesem Kompromiss setzt die FDP zentrale Punkte ihres Konzepts der Weiterentwicklung von Wehr- und Zivildienst um. Seit fast einem Jahrzehnt fordert die FDP die Aussetzung der Wehrpflicht. Bereits seit Jahren ist offensichtlich, dass die sicherheitspolitische Lage den Vollzug der Wehrpflicht nicht mehr rechtfertigt und mit einer Wehrpflichtarmee die Aufgaben der Zukunft auch nicht mehr zu bewältigen sind. Der Zivildienst ist an die Wehrpflicht gekoppelt. In den Koalitionsverhandlungen wurde mit der Union als Kompromiss die Verkürzung des Wehr- und Zivildienstes auf sechs Monate beschlossen.


21. bis 24. April 2010

Allgäuer Besuchergruppe zu Gast in Berlin

Meine Besuchergruppe
Meine Besuchergruppe
Vom 21.04. bis 24.04.2010 war meine erste Besuchergruppe aus dem Oberallgäu zu Gast in Berlin. Vier Tage lang besuchte die Gruppe verschiedene Bundesministerien, den Deutschen Bundestag und einige Museen.

Mit dem Zug reiste die Besuchergruppe an. Viel Zeit zum Erholen blieb den Gästen nicht, denn bereits kurz nach Ihrer Ankunft in Berlin stand ein Besuch der Gedenkstätte der Berliner Mauer auf dem Programm. Nach dem gemeinsamen Abendessen im Hotel hieß ich die Besuchergruppe in Berlin herzlich willkommen und gab ihnen einen kleinen Vorgeschmack auf den nächsten Tag, wo unter anderem ein Gespräch mit mir und meinen FDP-Fraktionskollegen geplant war.

v.l.: Christian Ahrendt MdB, Stephan Thomae MdB und Dr. Bijan Djir-Sarai MdB
v.l.: Christian Ahrendt MdB, Stephan Thomae MdB und Dr. Bijan Djir-Sarai MdB
Nach einem Informationsgespräch im Bundesministerium der Justiz am Morgen und einer Stadtrundfahrt durch Berlin besuchten die Gäste eine Plenarsitzung im Deutschen Bundestag. Anschließend fand die Diskussionsrunde mit mir und meinen Fraktionskollegen statt. Unterstützung bekam ich von meinen Kollegen Christian Ahrendt MdB, Dr. Bijan Djir-Sarai MdB und Dr. Rainer Stinner MdB. Besonders interessiert war meine Besuchergruppe an den Entwicklungen in Afghanistan, am Insolvenzrecht und an der negativen Außendarstellung der Liberalen durch die Medien in den letzten Monaten. Insgesamt anderthalb Stunden wurde gefragt und diskutiert.

Am nächsten Tag gab es ein Informationsgespräch im Bundesministerium für Gesundheit. Der Rest des Tages verbrachten die Gäste in Potsdam.  Nach dem Mittagessen gab es eine Führung im Potsdam Museum. Zwischen dem nächsten Programmpunkt, einer Sonderführung in der Gedenkstätte Potsdamer Abkommen, war genügend Zeit für einen Spaziergang durch die Potsdamer Altstadt eingeplant.

Nach vier so spannenden Tagen reiste meine Besuchergruppe am Samstag Mittag zurück nach Hause.

Sollten Sie Interesse haben an der nächsten Berlinfahrt teilzunehmen, helfen Ihnen meine Mitarbeiter aus dem Wahlkreisbüro gern weiter.


16. April 2010

Stephan Thomae zu Gast bei der ACTA Anhörung in Brüssel

v.r.: Stephan Thomae und Alexander Alvaro MdEP bei der ACTA Anhörung in Brüssel
v.r.: Stephan Thomae und Alexander Alvaro MdEP bei der ACTA Anhörung in Brüssel
Am 6. April habe ich in Brüssel an einer Anhörung zum Thema ACTA teilgenommen. Die Anhörung wurde vom Büro des FDP-Europaabgeordneten Alexander Alvaro geplant und durchgeführt. ACTA steht für Anti-Counterfeiting Trade Agreement. Dabei handelt es sich um ein geplantes völkerrechtliches Handelsabkommen, mit dem die Vertragsparteien Urheberrechtsverletzungen und Produktpiraterie bekämpfen wollen.


Verhandlungspartner sind die USA, Kanada, die EU (vertreten durch die EU-Kommission), Schweiz, Japan, Korea, Singapur, Australien, Neuseeland, Mexiko, Jordanien, Marokko und die Vereinigten Arabischen Emirate. Die Verhandlungen laufen seit 2007 unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Darin liegt einer der größten Kritikpunkte. Das Europäische Parlament hat im März 2010 die EU-Kommission mit einem fraktionsübergreifenden Antrag aufgefordert, es über alle Verhandlungsphasen umfassend zu informieren.

ACTA Anhörung
ACTA Anhörung
Es gibt Spekulationen, dass Internetdienstanbieter als Konsequenz des Abkommens unter bestimmten Voraussetzungen für Urheberrechtsverletzungen im Internet zur Verantwortung gezogen werden sollen. Um dieser Haftung zu entgehen, müssten die Internetdienstanbieter ihre Kunden überwachen und ihnen gegebenenfalls den Zugang zum Internet verweigern. Experten warnen daher davor, dass durch ACTA die Möglichkeit für Internetsperren geschaffen wird. Dies gilt es zu verhindern. Der Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen und Produktpiraterie muss mit Vehemenz vorangetrieben werden. Er muss aber auch transparent geführt werden, damit keine Abkommen im Geheimen ausgehandelt werden können.

Zusätzliche Informationen zur Anhörung finden Sie auch auf der Internetseite meines Brüsseler Kollegen Alexander Alvaro.


Stephan Thomae ist stellvertretendes Mitglied der Enquete-Kommission

Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft"

Das Internet ist das freiheitlichste und effizienteste Informations- und Kommunikationsforum der Welt und trägt maßgeblich zur Entwicklung einer globalen Gesellschaft bei.

Die digitale Gesellschaft bietet für jeden von uns neue Möglichkeiten und Chancen. Dabei gehört die Nutzung dieser Kommunikationsplattform längst zum Alltag von uns allen. Gleichzeitig birgt sie aber auch Gefahren, denen wir begegnen und in einem rechtlichen Rahmen verpacken müssen.

Am 4. März 2010 hat der Deutsche Bundestag die Einsetzung einer Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ beschlossen. Dadurch wird er seiner Aufgabe gerecht, die rasante Entwicklung in der Informationsgesellschaft durch entsprechende gesetzgeberische Maßnahmen und Initiativen politisch zu begleiten. Die Enquete wird in den kommenden drei Jahren Fragestellungen aus den Bereichen Kultur und Medien, Wirtschaft und Umwelt,  Bildung und Forschung, Verbraucherschutz, Recht und Innen sowie Gesellschaft und Demokratie untersuchen und anhand der daraus resultierenden Ergebnisse Handlungsempfehlungen an die Politik abgeben.

Die einzelnen Kommissionen bestehen aus insgesamt 17 Mitgliedern des Bundestages, sowie 17 externe Sachverständige der entsprechenden Themenbereiche. Aus dem Bundestag werden die Fraktionen dabei unterschiedlich stark besetzt, mit sechs Bundestagsabgeordneten aus der CDU/CSU, vier aus der SPD, drei aus der FDP, zwei von den Grünen, sowie zwei aus der Linken. Die externen Sachverständigen werden aus der Wissenschaft oder auch der Wirtschaft individuell ausgewählt und gewährleisten somit einen praxisnahen Bezug.

Desweiteren bezieht die Enquete-Kommission die Öffentlichkeit in einem besonderem Maße in ihre Arbeit mit ein und schafft so eine große Transparenz. Über die Arbeit wird deshalb regelmäßig informiert. Zudem werden immer wieder Beteiligungsmöglichkeiten angeboten, wodurch Anregungen aus der Öffentlichkeit in geeigneter Weise in die Arbeit der Kommission einfließen sollen.

Stephan Thomae wird als stellvertretendes Mitglied aus der FDP Fraktion der Enquete-Kommission angehören und dort als Experte für Rechtsfragen und IT Recht im speziellen mitwirken. Die Kernaufgabe der Kommission wird darin bestehen, dass sie Wege und Mittel findet die Grundrechte der Bürger auch in der digitalen Welt sicher zu stellen. Desweiteren soll die Aufklärung der Bürger über Rechte und Pflichten im elektronischen Handel gewährleisten werden. Der Rechtsrahmen soll der digitalen Gesellschaft angepasst werden um die Verbraucherrechte zu schützen. Diese ambitionierten Ziele werden ihre Zeit brauchen, sind aber für die sichere Nutzung des Internets und anderer digitaler Medien von großer Bedeutung.

Die ersten Ergebnisse werden vor der parlamentarischen Sommerpause 2012 vorliegen, während ein erster Zwischenbericht bereits bis Ostern 2011vorgestellt werden soll, um so ein Feedback zu erhalten und die Arbeit der Kommission zu optimieren.


29. März 2010

Parlamentariergruppen im Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag hat Kontakte zu über 50 auswärtigen Parlamenten in der ganzen Welt, welche durch sogenannte Parlamentariergruppen aufrechterhalten, gefördert und vertieft werden. Im Vordergrund steht dabei der bilaterale oder auch multilaterale Dialog mit den nationalen Parlamenten anderer Länder. Dabei soll eine konstruktive Zusammenarbeit, aber auch der Meinungs- und Erfahrungsaustausch gefördert werden. Intensiviert werden die Beziehungen auch durch gegenseitige Besuche der Parlamentariergruppen, sowie regelmäßige Sitzungen um Erfahrungen und neue Entwicklungen im Partnerland untereinander zu besprechen.

Parlamentariergruppen setzen sich aus Abgeordneten aller Fraktionen zusammen und spiegeln meist eine besondere Verbundenheit der Mitglieder zu dem jeweiligen Land wieder. Wir Abgeordnete können uns dabei unter einer großen Auswahl für bis zu fünf Parlamentariergruppen entscheiden und diesen nach eigenem Ermessen beitreten.

Auch ich bin Mitglied in verschiedenen Parlamentariergruppen. Dazu zählen die Deutsch-Ukrainische, Deutsch-Russische, Deutsch-Chinesische, Deutsch-Indische, sowie die Gruppe der ASEAN.-Staaten. Als regionale Schwerpunkte habe ich mir den südostasiatischen Raum und Osteuropa ausgesucht. Diese Gruppen spiegeln auch die angestrebte Vertiefung der deutschen Außenpolitik in diesen Regionen wieder.

Besonders zu der Deutsch-Indischen Gruppe habe ich eine besondere Beziehung, da ich an der Deutsch-Indischen Handelskammer in Kalkutta tätig war und als Gründungspräsident der Deutsch-Indischen Juristenvereinigung e.V. diese Affinität weiterleben konnte. Mein Ziel ist es, mich für eine gute und konstruktive Zusammenarbeit mit diesen für die Zukunft so wichtigen Regionen einzusetzen.


Treffen mit einem pakistanischen Ombudsmann

v.r.: Herr Hartmann MdB, Herr Ashraf Malik Ombudsmann, Herr Thomae MdB
v.r.: Herr Hartmann MdB, Herr Ashraf Malik Ombudsmann, Herr Thomae MdB
Im Rahmen des Petitionsausschusses habe ich mich diese Woche mit dem pakistanischen Ombudsmann Herrn Ashraf Malik aus der Provinz Sindh getroffen. Eine Region, die direkt an Indien grenzt, eine über 7000 Jahre alte Geschichte hat und mit rund 40 Millionen Menschen so viele Einwohner wie ganz Südafrika hat.

Ombud kommt aus dem altnordischen und bedeutet soviel wie Vollmacht. Ein Ombudsmann nimmt bei Streitfragen eine unparteiische Rolle als Schiedsmann ein und setzt sich für eine gerechte Behandlung der Personengruppen ein. Wichtig ist dabei eine zufriedenstellende  Lösung für alle beteiligten zu finden und eine Abwägung der von den Streitparteien vorgebrachten Argumente. Die Streitthemen können dabei von sehr unterschiedlicher Natur sein und reichen von rechtlichen Anliegen bis hin zu Anfragen über Gesetzesänderungen. In Deutschland übernehmen derartige Aufgaben in der Regel die Bürgerbeauftragten, welche den Ombudsmännern sehr ähnlich sind. Die Funktionen de r Ombudsmänner nimmt auch bei Organisationen eine immer wichtigere Rolle ein und hilft die Kommunikation zwischen Bevölkerung und staatlichen Institutionen zu optimieren.

Als Mitglied des Petitionsausschusses im Deutschen Bundestag ist es für mich wichtig diese Gespräche für den Informationsaustausch zu nutzen und von den Erfahrungen anderer zu lernen.


24. März 2010

Öffentliche Anhörung der FDP: Lösungen und Wege im Kampf gegen die Kinderpornographie''

Anhörung der FDP-Bundestagsfraktion vom 17. März 2010

Stephan Thomae und FDP-Kollege Marco Buschmann bei der Anhörung
Stephan Thomae und FDP-Kollege Marco Buschmann bei der Anhörung
Im Rahmen der aktuellen Debatte über die Missbrauchsfälle an Kindern in Klöstern und Schulen hat die FDP Bundestagsfraktion  zu einer öffentlichen Anhörung in das Reichstagsgebäude geladen. Dabei waren mehrere Experten und hochrangige Politiker, wie  Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger anwesend. Die Veranstaltung, die von den FDP Bundestagsabgeordneten Christian Ahrendt, Miriam Gruß und Gisela Piltz organisiert worden war, erfreute sich großer Aufmerksamkeit durch Medienvertreter, wie auch anderer Interessenten.

Auch Stephan Thomae nahm als Experte für Familienrecht und Mitglied des Rechtsausschusses an der Veranstaltung teil und bereicherte somit die Anhörung um weitere Fachkompetenz. Ziel der Veranstaltung war es Möglichkeiten und Wege bei der Bekämpfung von Kinderpornographie auszuloten.

"Löschen statt Sperren"


Für eine breite Diskussionsbasis sorgten die geladenen Sachverständigen aus Justiz, Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger
Wissenschaft und Medizin, die das Problem durch kurze Ausführungen von allen Seiten beleuchteten. Als erste Rednerin trat die Bundesministerin der Justiz, Frau Leutheusser-Schnarrenberger an das Mikrofon und rief zu einem bedachten Vorgehen gegen eine der schlimmsten Straftaten überhaupt auf. Dabei wies sie darauf hin, dass bei den Menschen nicht die Sorge erweckt werden sollte, dass Zustände wie in unfreien Ländern entstünden und durch rigorose Sperrungen die falschen Leute betroffen seien. Daher hatte die FDP sich auch im Koalitionsvertrag zusammen mit der CDU/CSU darauf verständigt, dass das Löschen solcher Medien die Lösung sein müsse.

Präventive Maßnahmen


Als Experte für  die medizinischen Ursachen der Pehdophilie war Prof. Dr. Dr. Klaus M. Beier aus der Berliner Charité anwesend und erklärte, dass diese Neigung medizinisch nicht zu beseitigen seien und nur durch Therapien kontrolliert werden könne um einem Verbrechen vorzubeugen. Desweiteren waren Klaus Michale Böhm, Richter vom OLG Karlsruhe,  Peter Vogt von der Staatsanwaltschaft aus Halle, sowie Strafverteidigerin Dr. Margarete Gräfin von Galen als Rechtsexperten anwesend. Sie zeigten auf, dass die Meinungen über die Bekämpfung von Kinderpornographie sehr unterschiedlich sein können und es verschiedene juristische Herangehensweisen zur Lösung geben kann und muss. Weitere Gäste waren Frank Ackermann, der Vizepräsident von INHOPE, Dr. Wolfram Hartmann als Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte und Katherina Scholz, die Vorsitzende des Vereins „Trotz Allem“. Auch hier wurden sehr unterschiedliche Ansätze aufgezeigt, um dem Problem zu begegnen und auch den Kinder zu helfen, nachdem sie bereits Opfer geworden sind. Als präventive Maßnahme wurden Initiativen mit vorbeugenden Maßnahmen vorgestellt, wobei unter anderem die Internetseite www.kein-täter-werden.de hervorgehoben wurde. Frühzeitige Aufklärung und ein breites Spektrum an Ansprechpersonen soll potentiellen Tätern mit pädophilen Neigungen helfen sich selbst zu schützen und das Thema innerhalb der Gesellschaft offen zu diskutieren.

Kinderpornographie - eine gesellschaftspolitische Herausforderung

Die Kinderpornographie dürfe nicht als ein rein juristisches Problem betrachtet werden, sondern vielmehr als ein gesellschaftliches. Hier liegen
die Wurzeln und  hier müssen präventive Maßnahmen ergriffen werden. Stephan Thomae wollte an dieser Stelle jedoch noch weiter gehen und auch die internationale Zusammenarbeit stärken, da das Internet seine Quellen in der ganzen Welt hat und das Problem nicht allein auf nationaler Ebene zu beseitigen sei.


06. März 2010

''Das Handwerk – sozialer geht es nicht'' - 40. Forum der Junioren des Handwerks

(Foto: Stegner) v.l. Stephan Thomae, Dr. Roman Leuthner, Garrelt Duin, Carsten Röttgers und Stefan Helm
(Foto: Stegner) v.l. Stephan Thomae, Dr. Roman Leuthner, Garrelt Duin, Carsten Röttgers und Stefan Helm
Angesichts des Bundesverfassungsgerichtsurteils und der vom FDP-Parteivorsitzenden Westerwelle angestoßenen Diskussion um Hartz IV ist die Debatte um des "Soziale" in Deutschland in vollem Gange. Auch die Junioren des Handwerks haben sich diesem tagesaktuellen Thema angenommen. Unter dem Titel " Das Handwerk – sozialer geht es nicht" diskutierten sie beim 40. Juniorenforum am 6. März 2010 auf der IHM in München mit Vertretern aus Politik und Kirche. Die Moderation hatte Dr. Roman Leuthner, Chefredakteur der Deutschen Handwerkszeitung.

Die Podiumsteilnehmer Garrelt Duin MdB (wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion), Stephan Thomae MdB (Mitglied im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages für die FDP), Stefan Helm (Diakon und Geschäftsführer des Arbeitskreises Kirche und Handwerk) und Carsten Röttgers (Bundesvorsitzender der Junioren des Handwerks) waren sich schnell einig: Das Handwerk übernimmt als soziale Kraft ein tragende Rolle im Gesamtgefüge von Staat und Gesellschaft. Gerade im Handwerk übernimmt der Unternehmer eine besondere Verantwortung für seine Mitarbeiter", bekräftigte Helm. "Hier sind Moral und Ethik im wirtschaftlichen Handeln keine Widersprüche."

Auch die politischen Rahmenbedingungen und was die Politik tun kann, um den sozialen Beitrag des Handwerks für die Gesellschaft zu sichern, war Gegenstand der Diskussion.

"Den Faktor Arbeit zu entlasten, ist für das arbeitsintensive Handwerk von zentraler Bedeutung", betonte Duin und verwies auf die erfolgreichen Anstrengungen der Vorgängerregierung unter SPD-Beteiligung, den Gesamtsozialversicherungsbeitrag unter 40 Prozent gesenkt zu haben. Wir müssen uns fragen, was der Sozialstaat in Zukunft leisten soll, wie das Handwerk dabei mitwirken kann und wie wir die Betriebe dabei unterstützen können, so Duin weiter.

Stephan Thomae (FDP) bezog Stellung zur Ableitung von Mindestlöhnen aus der gegenwärtigen Hartz IV-Debatte: „Es gibt Menschen, die keine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt haben. Für sie muss es die Möglichkeit der Aufstockung geben, wenn sie in Beschäftigung sind. Aber ein allgemeiner Mindestlohn ist kontraproduktiv.“ Zum Thema der Fortentwicklung des Arbeitsmarktes und der Gestaltung der Zukunft forderte er höhere Anstrengungen im Bereich Bildung. Auch verwies er auf das Handwerk als beispielhaft in der Aus- und Weiterbildung.

Auch Röttgers bekräftigte die Forderungen nach den richtigen Rahmenbedingungen, die insbesondere Reformen der sozialen Sicherungssysteme erforderlich machten. Gleichzeitig appelliert er an mehr Eigenverantwortung: "Nur mit ihr lässt sich die Zukunft positiv gestalten", so Röttgers.

Artikel und weitere Informationen finden Sie unter www.handwerksjunioren.de

08. März 2010

Pressemitteilung: Politik stellt sich den Herausforderungen der digitalen Gesellschaft



BERLIN. Zur heute im Bundestag beschlossenen Einsetzung einer Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ erklärt Stephan Thomae, Mitglied der FDP-Bundestagsfraktion und stellvertretendes Mitglied der Enquete-Kommission:

Durch die Einsetzung der von FDP und CDU/CSU angeschobenen Enquete-Kommission stellt sich die deutsche Politik den Herausforderungen der digitalen Gesellschaft. Das Internet nimmt einen immer größeren Raum in unserem Leben ein. Viele Tätigkeiten im Alltag sind ohne das Internet kaum mehr denkbar. Vor diesem Hintergrund müssen wir wesentliche rechtliche Fragen nachhaltig klären: Dazu zählen u. a. der Schutz von Grundrechten, insbesondere das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das Verständnis und der Respekt vor geistigem Eigentum müssen gefördert werden. Das Internet darf kein urheberrechtsfreier Raum sein. Besonders wichtig ist, Rechte und Pflichten im Internet für die Menschen transparent und verständlich zu gestalten.

Zu all diesen Aspekten wird die Enquete-Kommission in den kommenden drei Jahren wertvolle Erkenntnisse und Handlungsvorschläge entwickeln. Die FDP-Bundestagsfraktion begleitet die Enquete-Kommission mit einer eigenen Webseite, um die Netzgemeinde in die Diskussionen einzubinden und für Transparenz zu sorgen.

Die Enquete soll ihre Arbeit nach Möglichkeit noch im März beginnen und wird dabei von 17 externen Sachverständigen beraten.



Stephan Thomae ist Mitglied des Rechtsausschusses, Mitglied der FDP-Arbeitsgruppe „IT und Informationsgesellschaft“ und innerhalb der FDP-Bundestagsfraktion für Urheberrecht und IT-Recht zuständig.







Die FDP informiert Sie über die Arbeit der Enquete-Kommission auf einer eigenen Website:


Erste ordentliche Sitzung des Unterausschusses Europa

Am 26. Februar 2010 fand die erste ordentliche Sitzung des Unterausschusses Europarecht statt. Der Unterausschuss Europarecht ist dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zugeordnet und behandelt in einer ersten Arbeitsstufe die rechtspolitischen Vorlagen der Europäischen Union.

Er arbeitet in dieser Hinsicht dem Rechtsausschuss zu, insbesondere gibt er an den Hauptausschuss Empfehlungen ab, wie in der jeweiligen Sache weiter zu verfahren ist. Hierdurch trägt der Unterausschuss maßgeblich zur Wahrnehmung der durch den Vertrag von Lissabon gestärkten Rechte der nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten der EU bei.

Der Unterausschuss Europarecht hat insgesamt neun ordentliche Mitglieder. Davon entfallen vier auf die CDU/CSU-Fraktion, zwei auf die SPD und jeweils eins auf FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Vorsitzender des Ausschusses ist Dr. Patrick Sensburg von der Union. Ich bin nicht nur das ordentliche Mitglied der FDP im Unterausschuss, sondern ich habe auch die Ehre, stellvertretender Vorsitzender des Unterausschusses Europarecht zu sein.

Die inhaltliche Arbeit im Rahmen des Unterausschusses teile ich mir mit Marco Buschmann, der stellvertretendes Mitglied der FDP im Unterausschuss Europarecht ist.
Da wir aus Brüssel viele rechtspolitische Vorgaben erwarten, wird der Unterausschuss Europarecht zunächst in allen Sitzungswochen jeweils am Freitag um 8 Uhr tagen.


12. Februar 2010

Für den Deutschen Studienpreis bewerben

Der Deutsche Studienpreis wird von der Körber-Stiftung vergeben und zeichnet jährlich die besten deutschen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler aller Fachrichtungen aus. Insgesamt werden Preisgelder im Gesamtwert von 100.000 Euro vergeben, die drei Spitzenpreise werden jeweils mit 30.000 Euro ausgezeichnet.

Bewerben können sich alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die ihre Promotion mit magna oder summa cum laude im Jahr 2009 abgeschlossen haben. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht. Zur Bewerbung sollte das Dissertationsprojekt in einem kurzen, überzeugenden Text von maximal 40.000 Zeichen dargelegt werden. Einsendeschluss ist der 1. März 2010.

Die Anmeldung zum Deutschen Studienpreis sowie die Einreichung aller Wettbewerbsunterlagen erfolgen online.

Nähere Informationen zur Online-Bewerbung und zum Deutschen Studienpreis allgemein finden Sie auf folgender Homepage:  www.koerber-stiftung.de


12. Februar 2010

Für den Deutschen Bürgerpreis bewerben

Hiermit möchte ich Sie gern auf den Deutschen Bürgerpreis aufmerksam machen. Der Deutsche Bürgerpreis richtet sich an alle ehrenamtlich engagierten Menschen. Jedes Jahr widmet er sich einem neuen Thema – 2010 lautet es „Retten, helfen, Chancen schenken“.

Teilnehmen kann jeder, der sich im Bereich der Lebensrettung und Lebenshilfe engagiert. In den Kategorien U 21, Alltagshelden und Engagierte Unternehmer können sich Engagierte selbst bewerben oder von anderen vorgeschlagen werden. Beim Lebenswerk ist ein Vorschlag durch Dritte erforderlich. Die Bewerbung erfolgt online .

Die nationalen Gewinner des Deutschen Bürgerpreises erhalten Sachpreise im Gesamtwert von 30.000 Euro.

Teilnahmeschluss ist in der Regel der 30. Juni 2010
. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Sparkasse, ob für Sie ein anderer Termin gilt.

Weitere Informationen zum Deutschen Bürgerpreis allgemein und zur Online-Bewerbung finden Sie auf folgender Homepage: www.buerger-engagement.de


12. Februar 2010

Schimon Peres erhält Walther Rathenau Preis

Am 27. Januar 2010 wurde der Walther Rathenau Preis 2009 im Atrium der Berliner DZ Bank dem israelischen Präsidenten und Nobelpreisträger Schimon Peres verliehen. Der Walther Rathenau Preis jährlich vom Walther Rathenau Institut, Stiftung für internationale Politik verliehen. Mit dem Preis wurde das herausragende außenpolitische Lebenswerk von Schimon Peres gewürdigt.

Foto: Jack Ciechanowicz
Foto: Jack Ciechanowicz
Außenminister Guido Westerwelle lobte Peres in seiner Laudatio als „einen prägenden Außenpolitiker des 20. Jahrhunderts“. Westerwelle betonte, der diesjährige Rathenau-Preisträger, Schimon Peres, habe am gleichen Tag im Bundestag „eine historische Rede“ gehalten. Peres werde dem Handeln für Völkerverständigung und Toleranz Rathenaus „in jeder Weise gerecht“. Der Außenminister erklärte, der Staatsbesuch Peres’ illustriere die auf Ausgleich bedachte Wirkung des Preisträgers und symbolisiere zugleich die komplexe deutsch-israelische Beziehung. Er könne Peres nur für den Besuch danken, so Westerwelle.

In den Jahren zuvor ging der Walther Rathenau Preis an den ehemaligen deutschen Außenminister Dr. h.c. mult. Hans-Dietrich Genscher , der ebenfalls an der Preisverleihung teilnahm.


23. Februar 2010

Öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses zum Thema Internetsperren für Seiten mit kinderpornographischem Inhalt


Der Sitzungssaal der öffentlichen Beratung
Am 22. Februar 2010 fand von 13:00 bis 15:00 Uhr eine öffentliche Beratung zum Thema Internetsperren für Seiten mit kinderpornographischem Inhalt statt. Ein Thema, dass nicht nur am Tag selber eine große öffentliche Aufmerksamkeit genossen hat.

Kindeswohl hat oberste Priorität

Kinderpornographie muss effektiv bekämpft werden. Das Wiedergeben des Missbrauchs von Kindern in Bild oder Film, ist ein widerliches und schreckliches Verbrechen, denn der vorangegangene Missbrauch hinterlässt unheilbare Wunden an Seele und Körper der missbrauchten Kinder.

FDP für „Löschen statt Sperren“

Die öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses befasste sich genau mit diesem Thema: Die wirksame Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet. Dazu wurde in der letzten Legislaturperiode, durch die Ausarbeitung des sogenannten Zugangserschwerungsgesetzes, ein kläglicher Versuch der Großen Koalition unternommen. Das Gesetz wurde am 17. Februar 2010 von Bundespräsident Horst Köhler unterschrieben und tritt am 23. Februar 2010 in Kraft. Dass das Zugangserschwerungsgesetz der richtige Weg ist, um Kinderpornographie im Internet zu bekämpfen, bezweifelt die FDP stark. „Löschen statt Sperren“ lautet das Prinzip der Liberalen.

Das Zugangserschwerungsgesetz ist eine Altlast von Ursula von der Leyen, die sich davon ein Renommee als Kinderschützerin versprach („Zensursula“). Das Gesetz steht unter Stephan Thomae, Dr. Peter Röhlinger und Jimmy Schulz bei der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses
Stephan Thomae, Dr. Peter Röhlinger und Jimmy Schulz bei der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses
anderem im Konflikt mit den Grundrechten und den legislativen Kompetenzen der Länder. Darüber hinaus hat sich herausgestellt, dass das Sperren von Internetseiten keine Lösung ist, da diese zu leicht zu umgehen sind. So befinden sich im Internet zahlreiche Videos, die beschreiben, wie Internetsperren innerhalb weniger Sekunden umgangen werden können. Das Löschen von kinderpornographischen Seiten war zwar schon nach bisheriger Rechtslage vorgesehen, ist aber oft schwer durchzusetzen, weil die Betreiber dieser Seiten meist im Ausland sitzen. Auch für die staatenübergreifende Bekämpfung von Kinderpornographie im Netz ist diese Lösung unzureichend. Für den deutschen Nutzer erscheint ein Stoppschild oder eine ähnliche im Internet übliche Unerreichbarkeitsmeldung. Das würde aber nur für Nutzer in Deutschland funktionieren – auch für die nur, wenn sie keinen Umweg suchen: Kostenlose Proxy-Dienste im Internet leiten auf im eigenen Land unerreichbare Seiten einfach weiter.

Die öffentliche Beratung des Petitionsausschuss

Als Konsequenz zweier Petitionen, die beide von einer großen Anzahl von Menschen unterstützt worden sind, hat der Petitionsausschuss am 22. Februar 2010 zu einer öffentlichen Beratung eingeladen. Grundsätzlich bieten öffentliche Sitzungen den Petenten die Möglichkeit, den Ausschussmitgliedern und geladenen Mitgliedern der Bundesregierung Fragen rund um ihr Petitionsanliegen zu stellen. Aber auch die Petenten müssen mit Fragen rechnen.

Die Petentin Franzsika Heine
Die Petentin Franzsika Heine
Die Petentin Franziska Heine war bei der öffentlichen Anhörung als einzige Petentin anwesend. Ihre Petition erreichte mehr als 134.000 Unterstützer und ist somit eine der erfolgreichsten Petitionen der Bundesrepublik. Das ist insbesondere der deutschen Internetgemeinschaft zu verdanken, die im Zugangserschwerungsgesetz erste Ansätze einer Internetzensur des Staates sieht.

Nach einer kurzen Einleitung der Petentin durften die Berichterstatter der einzelnen Fraktionen als erstes Fragen an Frau Heine stellen. Stephan Thomae hieß Frau Heine im Namen der FDP-Fraktion erst einmal herzlich willkommen und beglückwünschte sie zur erfolgreichen Petition. Zudem stellte er klar, dass das Wohl der Kinder Kern aller Bestrebungen sein müsse. Stephan Thomae interessierte besonders die Frage welche Erfahrungen in skandinavischen Ländern mit dem Sperren von Internetseiten gemacht worden sind. Für das Sperren von Internetseiten bestehen Verträge zwischen Bundeskriminalamt und Providern. Das Bundeskriminalamt führt Listen über verdächtige Internetseiten. Die Gefahr, dass auch unschuldige Internetseitenbetreiber ins Visier des BKAs geraten und auf diesen Listen geführt werden, ist groß. Dies zeigten zahlreiche Beispiele aus Skandinavien, erklärte darauf die Petentin. Frau Heine gab ebenfalls zu bedenken, dass die Gefahr eine aufkommende Debatte um weitere Sperrungen von Internetseiten, zu groß sei.

Die Anhörung hat die FDP in ihrer Haltung bestätigt. Die Bundesregierung sollte nun gründlich und zügig prüfen, welche gesetzgeberischen Schritte am besten geeignet sind, in verfassungsrechtlich einwandfreier Weise die Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet zu verbessern.


Pressemitteilung vom 9. Februar 2010

„Bewusstsein für die Sicherheit im Internet entwickeln“

Anlässlich des heutigen „Safer Internet Day“ - einer EU-Initiative zur Stärkung der Medienkompetenz - erklärt der FDP-Bundestagsabgeordnete und Bezirksvorsitzende der FDP Schwaben Stephan Thomae:

Der Umgang mit persönlichen Daten im Internet erfordert mehr Sensibilität und Kompetenz. Nur wer sich der Risiken und Gefahren des Internets bewusst ist, der kann auch die Chancen, die das Web bietet, optimal für sich nutzen. Wer sich im Internet bewegt, der hinterlässt immer auch Spuren. Oftmals können aus vermeintlich anonymisiert eingegebenen Daten Rückschlüsse auf das Verhalten des Nutzers im Web gezogen werden.
Vor allem in sozialen Netzwerken gilt es, vorsichtig mit den eigenen und oftmals sehr privaten Angaben umzugehen. Insbesondere junge Menschen geben dort oft leichtfertig Informationen von sich preis, die dauerhaft im Netz bleiben. “Selbst-Datenschutz” ist deshalb kein lästiges Beiwerk, sondern alltäglich relevant.
Datenschutz und Persönlichkeitsrechte im sogenannten Web 2.0 sind die großen Herausforderungen für unsere Gesellschaft in den kommenden Jahren. Der beste Datenschutz bleibt dort gewährleistet, wo Daten gar nicht erst erhoben werden. Auch für die Fortentwicklung von E-Government und E-Commerce müssen realisierbare Lösungen gefunden werden. Notwendig ist außerdem ein modernes Verwaltungsverfahrensrecht, das es ermöglicht sicher und vertraulich online Behördengänge zu erledigen.

Weitergehende Informationen zu diesem Thema können abgerufen werden unter der Webseite des Abgeordneten www.stephan-thomae.de oder www.klicksafe.de.


Medienkompetenz für Jung und Alt

Safer Internet Day

Das Internet ist spannend, es bietet unzählige Möglichkeiten und ist fester Bestandteil unseres Lebens geworden. Doch birgt es auch ab und an Gefahren. Denn wer sich im Internet bewegt, der hinterlässt immer auch Spuren. Oftmals können aus vermeintlich anonymisiert eingegebenen Daten Rückschlüsse auf das Verhalten des Nutzers im Web gezogen werden. Vor allen in sozialen Netzwerken wie SchülerVZ, StudiVZ oder Facebook werden oftmals Daten eingetragen, die dann dauerhaft im Netz öffentlich aufgefunden und verbreitet werden können.

Der jährliche Safer Internet Day (Verlinkung auf http://www.klicksafe.de) - eine Initiative der EU-Kommission -  macht auf diese Themenbereiche aufmerksam. Dem schließe ich mich als FDP-Bundestagsabgeordnete/r gerne an und möchte jung und alt ermuntern, sich gemeinsam mit Chancen und Risiken des Internets auseinander zu setzen. Nur wer die Gefahren im Umgang mit dem Internet kennt, der kann auch den größtmöglichen Vorteil aus dem Medium ziehen. 

Gerade Eltern sollten sich gemeinsam mit ihren Kindern vor den PC setzen und dafür interessieren, was diese dort machen, von ihnen erklären lassen, wie sie mit ihren Schulkameraden und Freunden kommunizieren. Bei der Gelegenheit könnten sie die Kinder auch darauf aufmerksam machen, was es bedeuten kann, Daten von sich im Internet zu veröffentlichen und zu hinterlassen.
 
Nehmen auch Sie den Safer Internet Day zum Anlass sich über einen bewussten, sicheren Umgang mit persönlichen Daten im Netz zu informieren. Weitere Informationen zur Thematik finden Sie zum Beispiel auf folgenden Seiten:

 

Offizielle Seite der EU-Kommission zum Safer Internet Day

https://www.klicksafe.de/

 
Speziell für Kinder „Frag Finn“

http://fragfinn.de/kinderliste.html

 
German Privacy Foundation e.V.
 https://www.awxcnx.de

Pressemitteilung vom 08. Februar 2010

Zur Frage des Ankaufs mutmaßlich illegal erlangter Bankdaten durch die Bundesregierung erklärt der liberale Rechtspolitiker Stephan Thomae (Kempten):

„Die Regierung befindet sich in einem klassischen Zielkonflikt: einerseits soll der Staat Steuerstraftaten aufdecken und ahnden und hat natürlich auch ein Interesse daran, alle ihm zustehenden Steuern zu erhalten. Andererseits muss der Staat selbst die Rechtsordnung achten und wahren und darf nicht selbst Straftaten begehen; dieser Grundsatz gilt auch für Strafermittlung und Strafverfolgung. Im Strafverfahren gilt grundsätzlich das so genannte Beweisverwertungsverbot, wonach keine Beweise verwertet und berücksichtigt werden dürfen, die rechtswidrig gewonnen wurden. Aus rechtsstaatlicher Sicht muss, so schwer es fallen mag, der Ankauf gestohlener Daten deshalb größten Bedenken begegnen.

Wer einmal illegal erlangte Informationen kauft, signalisiert, dass er dies auch in Zukunft tun wird. Der Staat sollte nicht durch eigene Hehlerei Anreize zum Datendiebstahl setzen. Besonders problematisch wird es, wenn Straftäter auch noch eine staatliche Entlohnung für ihre Straftaten erhalten.

Der Staat sollte deshalb der Steuerhinterziehung politisch durch eine bessere Steuergesetzgebung und außenpolitische Verhandlungen begegnen: Ein gerechteres Steuersystem, das auf größere Akzeptanz stößt, senkt die Motivation zu Steuerbetrug und Steuerhinterziehung. Natürlich wird es trotzdem immer Steuerflucht geben. Die Bundesrepublik sollte jedoch befreundeten Nachbarländern verdeutlichen, dass sie es nicht als gutnachbarschaftliche Geste empfindet, wenn Straftäter, die gegen deutsche Steuergesetze verstoßen und dem deutschen Staat Schaden zufügen, dort Schutz und Unterschlupf finden. Ein Rechtsstaat muss sich rechtswidriger Mittel enthalten.“

Zu Spendenvorwürfen und zur Mehrwertsteuersenkung im Hotelleriegewerbe

Heftigen Gegenwind gab es für die FDP im Januar im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuersenkung für die Hotelliers und eine Spende der Substantia AG.

Richtig ist, dass die FDP in den Jahren 2008 und 2009 insgesamt Spenden in Höhe von 1,1 Mio. € in drei Teilbeträgen von der Substantia AG erhalten hat. Es handelt sich aber nicht, entgegen der aktuellen Berichterstattung, um eine Enthüllungsgeschichte der Medien. Die FDP hat den Erhalt der Spenden pflichtgemäß und entsprechend der Vorschriften zur Parteienfinanzierung binnen zweier Tage der Bundestagsverwaltung gemeldet.

Die Position der FDP, den Mehrwertsteuersatz im Beherbergungsgewerbe zu senken, ist aber bereits viel älter. Die ersten Beschlüsse dazu stammen schon aus der 14. Wahlperiode (1998-2002). Die Bundespartei hat diese Forderung in ihrem Programm „Arbeit hat Vorfahrt“ zur Bundestagswahl 2005 erstmals und damit lang vor der Spende der Substantia AG aufgenommen. Anzumerken ist auch, dass sich sowohl die Linkspartei als auch die SPD und die bayerischen Grünen in der Vergangenheit in verschiedenen Beschlüssen für eine Mehrwertsteuersenkung im Hotelleriegwerbe eingesetzt haben. Uns nun vorzuwerfen, wir würden Klientelpolitik betrieben, ist somit eine unaufrichtige Kritik.

Anlass für die Mehrwertsteuersenkung war ein Beschluss des Rates der Europäischen Wirtschafts- und Finanzminister (ECOFIN), in der EU für verschiedene Dienstleistungen die Mehrwertsteuer zu senken. Der frühere Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hat diesem Beschluss zugestimmt. 22 von 27 EU-Staaten haben für die Hotellerie von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und den Mehrwertsteuersatz für die Hotelliers reduziert. Die Bundesrepublik befand sich somit im Zugzwang, einen Wettbewerbsnachteil in einer Branche zu beseitigen, die in besonderem Maße im europäischen und internationalen Wettbewerb steht. Nach der Mehrwertsteuersenkung behalten v. a. die mittelständischen Tourismusbetriebe mehr von ihrem Umsatz. Intention des Gesetzgebers ist nicht unbedingt, dass sich dies in Preissenkungen niederschlägt, sondern dass die Unternehmer damit in Ausbildung und Beschäftigung, in Modernisierung mehr Service investieren, um ihre Wettbewerbsfähigkeit im länderübergreifenden Konkurrenzkampf zu stärken und zu erhalten.


Konstituierung der AG Informationsgesellschaft

Im Januar hat sich die Arbeitsgruppe IT und Informationsgesellschaft der FDP-Bundestagsfraktion konstituiert, in der ich Mitglied bin. Diese AG behandelt nicht nur sehr spannende und wichtige Themen, sie nimmt innerhalb der Fraktion auch eine Sonderstellung ein:

Die Arbeit innerhalb der Fraktion stellt sich so dar, dass auf unterster Ebene die Arbeitsgruppen stehen, darüber die Arbeitskreise (AK) und die darüber die Fraktion steht. Die AGs befassen sich inhaltlich nur mit einem Gebiet und sind einem AK zugeordnet. Innerhalb der Fraktion gibt es sechs AKs, die sich inhaltlich jeweils mit verschiedenen Themenbereichen befassen (AK I: Internationale Politik, AK II: Wirtschaft und Finanzen, AK III: Arbeit und Soziales, AK IV: Innen und Recht, AK V: Infrastruktur und Umwelt, AK VI: Innovation, Gesellschaftspolitik, Kultur).

Grundsätzlich sind die AGs einem einzelnen AK zugeordnet. Bei der AG IT und Informationsgesellschaft handelt es sich jedoch um eine Querschnitts-AG, die Mitglieder aus verschiedenen AKs hat. Dies ist darin begründet, dass die Themen, die in der AG IT und Informationsgesellschaft behandelt werden, die Aufgabenbereiche diverser AKs betrifft, nämlich die Bereiche Innen-, Rechts-, Wirtschafts-, Bildungs-, Familien-, Kultur- und Verkehrspolitik.

Inhaltlich werden in der AG IT und Informationsgesellschaft die Themen behandelt, die das Parlament in den nächsten Jahren rund um die Informationstechnologie und das Internet beschäftigen werden. Politische Entscheidungen auf diesen Gebieten werden nachhaltig die Freiheit und die Zukunft der Menschen in Deutschland beeinflussen. Nicht zuletzt deswegen kommt der Arbeit in dieser AG eine große Bedeutung zu.


Lesen Sie mehr zu der Konstituierung und den Mitgliedern der AG IT auf www.fdp-fraktion.de


18. - 22. Januar 2010

Haushaltswochen im Deutschen Bundestag

In der letzten Sitzungswoche vom 18. bis zum 22. Januar 2010 besprach der Bundestag den Haushalt für das nächste Jahr. Das heißt, die Einnahmen und Ausgaben des Bundes.

Einleitend wurde am 19. Januar 2010 der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2010 durch Bundesfinanzminister Schäuble vorgestellt. Verabschiedet werden die Haushaltsgesetze dann in der Woche vom 16. bis 19. März.

Die sogenannte Haushaltswoche unterscheidet sich stark von der „normalen“ Sitzungswoche, da die Arbeitsgruppen und –kreise nicht tagen. Auch die meisten Ausschüsse tagen in der Haushaltswoche nicht.

Im Plenum finden die Haushaltsdebatten statt. Dort wird hauptsächlich über die Etats der einzelnen Ressorts diskutiert. Oft zeichnet sich durch den Haushaltsplan auch eine politische Linie der Regierung ab, da dem Haushaltsplan entnommen werden kann, welche Aktivitäten der Staat im kommenden Jahr plant und für was genau das Geld ausgegeben werden soll.

Mehr zu den Haushaltswochen erfahren Sie auf den Seiten des Deutschen Bundestages.


Stephan Thomae im ''Freiraum''



Lindauer Zeitung vom 16. Dezember 2009

Besucher aus hohem Hause am VHG

Lindau (lz) „Alle, die denken, die UN Soldaten würden die Taliban nur provozieren und deswegen müse man raus aus Afghanistan, sind blauäugig“, sagte Stephan Thomae, frisch gebackener FDP-Bundestagsabgeordneter. Er besuchte die Sozialkundler der Oberstufe am Valentin-Heider-Gymnasium.

Neben dem Afghanistaneinsatz, der Zusammenarbeit in der neuen Regierungskoalition oder heißen Diskussionen zu sozialen Fragen erfuhren die Schüler viele Details aus der Arbeit eines Abgeordneten. Etwa, dass die meisten Parlamentarier ständig per Handy erreichbar sind, um sich schenll im Plenarsaal versammeln zu können. Dies sei dann notwendig, wenn die Opposition teste, ob die Regierungsparteien tatsächlich in der Lage seien bei Abstimmungen schnell eine Mehrheit zu organisieren.

Interessiert hörten die Schüler zu, als Thomae von seiner beruflichen Laufbahn und seinem Weg in die Politik berichtete. „Ich meinen Weg in den Bundestag nicht generalstabmäßig geplant, das Mandat ist schon fast zu mir gekommen“, berichtet der Kemptener Anwalt. Was bei diesem Besuch fehlte war, wie im neuen Arbeitsalltag des dreifachen Vaters auch, die Zeit. Deshalb würden Diskussionen rund um den Kopenhagener Klimagipfel oder brennende Fragen zur deutschen Bildungspolitik auf die Pause vertagt.


Eine Woche im Deutschen Bundestag

Der 17. Deutsche Bundestag ist am 27. September 2009, genau einen Monat nach der Bundestagswahl, zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengetreten. Nach der Wahl der Bundeskanzlerin im Bundestag, der Ernennung durch den Bundespräsidenten und der Vereidigung der Kanzlerin und der Bundesminister im Bundestag gründeten sich die Ausschüsse des Bundestages.

Für das Jahr 2010 sind 21 Sitzungswochen des Bundestages geplant, in denen für die Abgeordneten Präsenzpflicht herrscht. In den Sitzungswochen regiert ein relativ straffer Stundenplan mit Sitzungen der kleinen Arbeitsgruppen, der schon etwas größeren Arbeitskreise, der Fraktionen, der Bundestagsausschüsse und des gesamten Plenums. Der Tag beginnt oft schon mit einem Frühstückstermin und endet in der Regel mit einem Parlamentarischen Abend. An den Plenartagen endet die Rufbereitschaft um 22 Uhr, Freitags um 15 Uhr.

In den sitzungsfreien Wochen und an den Wochenenden nehme ich Termine im Wahlkreis wahr und besuche die 48 Gemeinden meines Wahlkreises, Firmen , Einrichtungen, Vereine, Verbände, Schulen, Kindergärten und Behörden. Zwei bis drei Vormittage der Woche verbringe ich daneben noch in meiner Kanzlei.



Immer Ärger mit der Software

Während der private oder der kleingewerbliche Anwender in der Regel für seine Bedürfnisse fertige Standardsoftware auf dem Markt findet, benötigen anspruchsvollere Benutzer für oft spezifische gewerbliche Zwecke eine speziell für sie erstellte Individualsoftware oder zumindest auf ihren konkreten Bedarf angepasste und zusammengestellte Standardsoftware. Der Freude über die neue Computeranlage weicht oft schnell die Ernüchterung, danach kommt der Ärger und am Ende steht oft die Suche nach dem Schuldigen, wenn die Software auf der Hardware nicht richtig funktioniert. Schlimmstenfalls findet man sich entweder mit der Enttäuschung ab und schiebt die Schuld auf die Mitarbeiter, die mit dem Computer nicht richtig umgehen gehen, oder die Sache landet vor Gericht. Ein hoher Prozentsatz von Softwareprojekten scheitert schon, bevor das bestellte Programm überhaupt zur Installationsreife gediehen ist. Auch dann ist die Frage: wer trägt die schon entstandenen Kosten, wer kommt für den eventuellen Schaden auf?

Ein sorgsam durchdachter und ausgehandelter Vertrag kann hier dem Streit vorbeugen. Der Softwarelieferant sollte sich ein exaktes Bild machen, was genau die Software leisten soll, gemeinsam sollten der Besteller und der Programmierer in einem Lasten- und Pflichtenheft eine gründliche Leistungsbeschreibung vornehmen; der Auftragnehmer als Fachmann ist rechtlich verpflichtet, dem Auftraggeber bei dessen Erstellung Hilfe zu leisten. Aber selbstverständlich muß der Auftraggeber sich intensive Gedanken darüber machen, was das gewünschte Programm alles können, bis wann spätestens das Programm in Betrieb gehen, wie während des laufenden Geschäftsbetriebes die Umstellung von der alten Software auf die neue Software und die Einarbeitung der Mitarbeiter auf das neue Programm vor sich gehen soll. Klappt etwas nicht, schiebt der Softwareersteller gerne die Schuld auf die veraltete Hardware und empfiehlt den Kauf neuer Rechner. Deshalb sollte bereits vor Vertragsabschluß minutiös festgestellt werden, welche PC-Anlage vorhanden ist, welche Programme darauf laufen und ob Prozessorleistung und Speicherkapazitäten für das neue Programm dann noch ausreichen. Der Softwareersteller seinerseits sollte interessiert sein, mit dem Besteller einen Wartungs- und Pflegevertrag für die Zeit nach der Installation zu treffen, um sein Programm aktuell zu halten.

Unerläßlich ist eine klares Change Request Management. Verlangt der Kunde noch während der Auftragserledigung Änderungen oder Ergänzungen, muß geklärt werden, ob und um wie viel sich der ursprünglich vereinbarte Preis erhöht, und welche Auswirkungen dies auf den vereinbarten Zeitpunkt der Programmauslieferung hat.

Herzstück jeder Software ist der sogenannte Quellcode. Wer später Änderungen, Ergänzungen, Erweiterungen, Aktualisierungen oder auch nur Reparaturen des Programms vornehmen will, ist u. U. auf ihn angewiesen. Es muß deshalb geklärt werden, ob der Softwareersteller dem Kunden den Quellcode herausgeben muß. Damit gibt der Programmierer freilich das Kernstück seiner geistigen Leistung preis. Ist der Programmierer zur Herausgabe des Quellcodes nicht verpflichtet oder nicht bereit, etwa weil er zu einer Standardsoftware gehört, so stellt sich für den Besteller die Frage, wie er an den Quellcode gelangen kann, wenn der Programmierer durch Liquidation, Insolvenz oder Geschäftsaufgabe vom Markt verschwunden ist. Hier bietet es sich an, in einem sogenannten Escrow-Vertrag zu vereinbaren, den Quellcode bei einem fachlich geeigneten Treuhänder zu hinterlegen.

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Selbstbestimmung am Lebensende

Viele Menschen nehmen an, dass Ehepartner oder nahe Angehörige als gesetzliche Vertreter entscheiden können, wenn man selbst durch Unfall, Krankheit oder Alter zum hilflosen Patienten oder Pflegefall wird. Doch diese Annahme ist falsch. Ein derartiges gesetzliches Vertretungsverhältnis von Ehepartnern oder Angehörigen gibt es nicht. Für Menschen, die über ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr entscheiden können, bestellt das Vormundschaftsgericht einen Betreuer. Häufig sind dies Angehörige oder nahe stehende Personen. Allerdings kann das Gericht auch einen fremden Dritten zum Betreuer bestellen. Wer vermeiden will, dass das eigene Schicksal in falsche oder fremde Hände gelegt wird, sollte im Voraus durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung selbst entsprechende Anordnungen treffen, die dafür sorgen, daß sein Wille auch dann Beachtung findet, wenn er selbst ihn nicht mehr äußern kann.

Vorsorgevollmacht: Vermögen und Gesundheit
Mit einer Vorsorgevollmacht lassen sich individuelle Vorkehrungen sowohl in Vermögensangelegenheiten als auch im Gesundheitsbereich treffen. Dabei ist zu unterscheiden, welche Regelungen im Innenverhältnis gelten sollen, und welche Vollmachten der Bevollmächtigte im Außenverhältnis erhält. Da die Vollmacht aus Wirksamkeitsgründen bedingungslos erteilt werden sollte, wird sie mit sofortiger Wirkung wirksam. Um das Missbrauchsrisiko zu minimieren, sollte eine solche Vorsorgevollmacht daher nur absolut vertrauenswürdigen Personen erteilt werden.

Betreuungsverfügung: Wer soll Betreuer sein?
In einer Betreuungsverfügung kann verankert werden, wer vom Gericht zum Betreuer bestellt werden soll, falls die Vollmachten aus der Vorsorgevollmacht nicht mehr ausreichen. Das Gericht ist an diesen Wunsch grundsätzlich gebunden, es sei denn, dies würde dem Wohl des Patienten widersprechen. Darüber hinaus kann man in der Betreuungsverfügung auch einen Ersatzbetreuer bestimmen oder bestimmte Personen ausdrücklich on der Betreuung ausschließen.

Patientenverfügung: Welche ärztliche Behandlung ist erwünscht?
In einer Patientenverfügung kann geregelt werden, in welchem Maß und Umfang eine ärztliche Behandlung erwünscht wird. Sie gibt dem behandelnden Arzt grundsätzliche Handlungsanweisungen. In ihr sollte konkret beschrieben werden, welche ärztliche Behandlung in welcher Situation erwünscht oder aber ablehnt wird, wie etwa eine eventuell lebensverkürzende Schmerztherapie (indirekte Sterbehilfe), der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen im Fall unwiederbringlicher und dauerhafter Hirnschädigung oder Demenz mit Bewusstseinsverlust (passive Sterbehilfe). Ergänzend kann auch eine Vertrauensperson benannt werden, die dann zum Patientenwillen näher befragt wird. Ist er nicht ausreichend konkret zu ermitteln, ist wiederum das Vormundschaftsgericht zuständig.

Urheberrechte im Internet

Internet und WorldWideWeb eröffnen und erleichtern Informationsbeschaffung und –verbreitung, Werbung und Absatzförderung, Kommunikation und Unterhaltung. Allerdings ist das Internet keineswegs der rechtsfreie Raum, als der er bisweilen erscheint.

Böse Überraschungen erleben immer wieder Nutzer, welche die Urheberschutzvorschriften auf die leichte Schulter nehmen. Bei der Gestaltung v. a. gewerblicher Homepages sollte, wer Audiodateien, Graphiken oder Photographien einbindet, sicherstellen, daß er für diese Werke auch ausreichende Nutzungsrechte erwirbt. Freie Zugänglichkeit im Internet bedeutet keinesfalls zugleich kostenlose Nutzbarkeit. Wer monate- oder jahrelang ohne Lizenz urheberrechtlich geschützte Werke verwendet, sieht sich unter Umständen am Ende Schadensersatzforderungen gegenüber, die nach den Grundsätzen der so genannten Lizenzanalogie nicht selten vierstellige Beträge erreichen. Wer einen Webdesigner mit der Gestaltung seiner Firmenhomepage beauftragt, muß beachten, daß für die Inhalte zunächst immer er selbst haftet: er und nicht der Webdesigner ist Anbieter der Webinhalte. Es empfiehlt sich, Urheberrechts- und Haftungsfragen bereits bei der Vertragsgestaltung mit dem Webdesigner im Auge zu behalten. Sieht man sich dann doch mit Ansprüchen wegen einer Urheberrechtsverletzung konfrontiert, sollte man sich zum ersten Abwehrstrategien überlegen (denn nicht selten sind Schadensersatzforderungen deutlich überhöht) und zum zweiten sich mit Regreßfragen beschäftigen.

Private Internetnutzer geraten am häufigsten mit dem Urheberrecht in Kollision, wenn sie mithilfe sogenannter Peer-To-Peer-Programme Musik-, Bild- oder Videodateien, Computerspiele oder Software „tauschen“. Dieser Vorgang in sogenannten „Tauschbörsen“ ist in Wirklichkeit ein Kopiervorgang, denn die „getauschte“ Datei wechselt dabei nicht den Besitzer, sondern existiert hinterher zweimal. Eine derartige Vervielfältigung ist fast immer urheberrechtswidrig. Die Verbreitung von Dateien über solche Filesharing-Netzwerke verstößt fast immer gegen das Urheberschutzgesetz. Wer erwischt wird, dem drohen hohe Schadensersatzansprüche, bisweilen auch strafrechtliche Konsequenzen. Abwehrstrategien gibt es kaum, es muß je nach den Umständen des Einzelfalles geprüft werden, welche Erfolgsaussichten eine Rechtsverteidigung besitzt.

Noch nicht entschieden ist, wie der Urheberrechtsstreit Oracle vs. UsedSoft um die Nutzungsrechte an gebrauchter Software ausgehen wird. Momentan steht es dort „Vorteil für Oracle“, aber das letzte Wort dürfte noch nicht gesprochen sein. Wer aus Kostengründen auf Gebrauchtsoftware zurückgreifen will, sollte sich deshalb sicherheitshalber über die geltende Rechtslage informieren.


Die wirtschaftliche Bedeutung des Internets

Der lange Schweif der digitalen Ökonomie

Seit das Internet vor ca. 14 Jahren zum massentauglichen Medium wurde, hat es das tägliche Leben und auch die Geschäftswelt so schnell und nachhaltig verändert wie kaum eine andere Technik zuvor. Mittlerweile läßt sich keine klare Grenzlinie zwischen traditioneller und internetgestützter Ökonomie mehr ziehen. Immer leistungsfähigere Telekommunikationsmittel werden immer selbstverständlicher von Behörden, Unternehmern und Verbrauchern genutzt und durchdringen praktisch alle Bereiche des gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Lebens. Die Verwendung elektronischer Medien ist in fast jeder Branche unverzichtbarer Bestandteil der Wertschöpfung geworden.

Zurückzuführen ist dies nicht zuletzt darauf, daß elektronische Verfahren gegenüber traditionellen Methoden beträchtliche Effizienzsteigerungen mit sich bringen: durch den Einsatz elektronischer Medien können zum einen die Transaktionskosten radikal gesenkt werden, zum anderen können gerade durch das Internet oftmals Geschäftsbeziehungen hergestellt werden, die sonst überhaupt nicht zustande kämen. In manchen Branchen werden etablierte Unternehmen durch Anbieter verdrängt, die ihr Geschäftsmodell ganz und gar auf die elektronischen Medien ausgerichtet haben. Beispielhaft seien hier der Buchhandel, der Musikmarkt und der Reisemarkt genannt.

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) beziffert die Zahl der Online-Shopper in Deutschland auf 25 Millionen; in absoluten Zahlen nimmt Deutschland damit in Europa eine Spitzenposition ein, im Verhältnis zur Bevölkerungszahl den dritten Rang hinter Luxemburg und Schweden. Anführer des Online-Shopping ist die Internet-Plattform E-Bay mit fast 15 Millionen Kunden, gefolgt vom Internet-Buchhändler Amazon mit über 8 Millionen Kunden. Mit etwas Abstand folgen auf den Plätzen 3 und 4 die Versandhändler Tchibo und Otto. Bei letztgenanntem ist bemerkenswert, wie er die frühere Nummer eins im deutschen Versandhandel, das Versandhaus Quelle, auf die Plätze verweisen konnte, indem er früher als der ehemals große Konkurrent auf die Online-Vertriebslinie setzte.

Internetgestützte Unternehmen wie Amazon oder der DVD-Verleih Netflix erzielen einen erheblichen Teil ihrer Umsätze mit Produkten, die von den Konkurrenten im traditionellen Ladenverkauf überhaupt nicht angeboten werden. Eine Filiale des Buchhändlers Noble & Barnes etwa führt rund 130.000 Bücher, Amazon dagegen 2,3 Millionen. Eine Filiale der Videothekenkette Blockbuster hält rund 3000 verschiedene Titel auf Lager, Netflix bietet 25.000 verschiedene DVD’s an. Die Begrenzung des Angebots im traditionellen Handel folgt wirtschaftlichen Zwängen: Ein Buchladen oder Verleih hat nur begrenzt Platz in seinen Regalen. Darum werden nur diejenigen Titel geführt, für die eine ausreichende Nachfrage zu erwarten ist. Diese Kappung des Warenangebots auf die Verkaufsschlager läßt naturgemäß einen erheblichen Teil der Nachfrage unbefriedigt. Dieser Zusammenhang zwischen Nachfrage, Kostenstruktur und Angebot kann mathematisch als Pareto-Verteilung dargestellt werden. Vereinfacht ausgedrückt erzeugen 20 % der im Markt angebotenen Waren 80 % der Nachfrage. Nach diesen 20 % flacht die Nachfragekurve stark ab, es entsteht ein langer Schweif („long tail“) an Angeboten, für die nur eine geringe Nachfrage besteht. Diese 80:20-Relation bestimmt die Nachfragekurve in vielen Märkten. Traditionelle Vertriebswege kappen diesen langen Schweif deshalb vergleichsweise früh. Das bedeutet aber nicht, daß die gekappten rund 80 % der Nachfrage keinen wirtschaftlichen Wert hätten. Wenn durch den Einsatz elektronischer Vertriebswege die Kostenstruktur geändert wird, können hier erhebliche Umsätze erzielt werden. Amazon etwa erzielt etwa 25 % seines Umsatzes mit Büchern, die überhaupt nur online zu kaufen sind. Diese Verkäufe rechnen sich, weil die Grenzkosten für die Aufnahme solcher schlechtverkäuflicher Waren im e-commerce vernachlässigbar sind. Eine selten verkaufte Ware fällt als Kostenfaktor nicht ins Gewicht, vermag aber andererseits einen Umsatz zu erzeugen, der fast vollständig ins Betriebsergebnis eingeht.
Der lange Schweif der digitalen Ökonomie erschließt als Märkte, die bisher durch prohibitive Kosten des Vertriebs fast gar nicht zur Verfügung standen.

Ähnliche Effekte veränderter Grenzkosten in vernetzten, globalen Märkten lassen sich in praktisch jedem Bereich des Wirtschaftslebens finden, der elektronischen Geschäftsmethoden zugänglich ist.

Diese Entwicklung hat sich zum Teil erst in den letzten Jahren abgezeichnet und ist sicherlich noch lange nicht abgeschlossen.

Die wirtschaftliche Bedeutung des Internet führt freilich auch zu einer Fülle von Rechtsproblemen, die sich ebenfalls erst in den letzten Jahren mehr und mehr abzuzeichnen beginnen. Beispielhaft seien hier genannt

    * Probleme des Datenschutzes (der Internet-Dienstleister Google dürfte wohl über die weltweit umfangreichste Sammlung personenbezogener Daten verfügen),
    * Probleme der Internet-Kriminalität (die scheinbare Anonymität des Internet senkt die Schwelle für die Begehung strafbarer Handlungen signifikant ab),
    * Probleme der Haftung für mangelhafte Waren und Dienstleistungen (früher „Gewährleistungsrechte“ genannt),
    *  Probleme im Zusammenhang mit der Haftung für den Inhalt von Internet-Seiten
    *  urheberrechtliche Probleme
    *  Probleme im Zusammenhang mit der Vergabe von Internet-Domains
      und viele mehr. Das Recht ist auf diesen Gebieten noch stark in Bewegung, Gesetzgebung und Rechtsprechung müssen sich mit teilweise völlig neuen und schnell-lebigen Problemen auseinandersetzen, Richter und Rechtsanwälte sich auf die Suche nach teilweise völlig neuen Lösungswegen machen.


Wirtschaftliche Chancen und rechtliche Risiken des Internets

Die Möglichkeiten des Internets bieten für Verbraucher und Unternehmer wirtschaftliche Chancen und rechtliche Risiken gleichermaßen.

Für Unternehmer bietet das World Wide Web (WWW) enorme Möglichkeiten der Absatz- und damit Umsatzförderung bei vergleichsweise geringen Kosten. Der Beratungsaufwand durch geschultes Verkaufspersonal entfällt, da Verbraucher sich durch Vergleiche im Internet selbst die erwünschten Informationen beschaffen, nur die tatsächliche Bestellung löst beim Unternehmer Arbeitsaufwand aus, teure Mieten und Mietnebenkosten für Ausstellungs- und Verkaufsräume entfallen, Vorhaltekosten lassen sich dadurch signifikant senken, selbst durch selten nachgefragte Güter, die beim klassischen örtlichen Ladenverkauf als Ladenhüter gelten würden und die deshalb in der Regel im Sortiment gar nicht vorhanden sind, lassen sich noch interessante Umsätze und Gewinne erzielen, da sich die Internetangebote an einen räumlich praktisch unbegrenzten Kundenkreis richten. Immer mehr entdecken deshalb auch mittlere und kleine Unternehmer E-Business und E-Commerce in Form eines eigenen E-Shops auf der eigenen Homepage oder zumindest einen E-Bay-Shop als zumindest nützliche Ergänzung ihrer Vermarktungsstrategie.

Die Ernüchterung läßt freilich oftmals nicht lange auf sich warten, denn wer die Spielregeln mißachtet und die gesetzlichen Vorschriften nicht berücksichtigt, die beispielsweise für die Anbieterkennzeichnung nach dem Telemediengesetz (TMG), die Datenschutzerklärung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Widerrufsbelehrung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), die Preisangaben nach der Preisangabenverordnung und wettbewerbsrechtliche Vorschriften nach dem Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) und seine Nebengesetze oder für Urheberrechte nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) gelten, hat schnell gegen eine teure oder zumindest lästige Abmahnung eines Konkurrenten oder eines Verbraucherschutzverbandes zu kämpfen. Wer sich rechtlichen Rat einholt und seinen Internetauftritt juristisch prüfen läßt, bevor er seine Homepage oder seinen E-Shop online schaltet, kann sich Geld und Unannehmlichkeiten ersparen, bevor es richtig teuer und lästig wird. Selbst wenn in der Sache eine Abmahnungen gerechtfertigt sein mag, kann es sich lohnen, einen Rechtsanwalt einzuschalten und überprüfen zu lassen, ob Vertragsstrafen, Streitwerte und Abmahngebühren der Höhe nach angemessen sind.

Für Verbraucher finden sich im WWW zahllose Unterhaltungs- und Informationsangebote. Doch nicht alle dieser Inhalte sind kostenfrei. Weniger seriöse Anbieter verstecken die Gebührenpflichtigkeit ihres Angebotes häufig geschickt, und schnell hat sich ein Verbraucher für ein gebührenpflichtiges Abonnement mit einer Laufzeit von sechs, zwölf oder 24 Monaten registriert und sieht sich nun mit Rechnungen und Mahnungen und laufenden Kosten konfrontiert. Oft kann man sich mit anwaltlicher Hilfe erfolgreich gegen solche Forderungen wehren, wenn sich unseriöse Anbieter nicht an die Verbraucherschutzregeln des Fernabsatzrechts gehalten haben, etwa die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war oder Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen an unerwarteter Stelle in den AGB versteckt sind.

Geschichte der Petitionen

Text


11. Januar 2010

Zu Besuch bei den Immenstädter Schulen

Der Allgäuer Bundestagsabgeordnete Stephan Thomae (FDP) machte sich beim Besuch der Königsegg-Grundschule in Immenstadt ein persönliches Bild von der Situation der Immenstädter Schulen.

Bürgermeister Armin Schaupp möchte den neuen Abgeordneten „sensibilisieren für Probleme, die sich angesichts der alarmierenden Finanzlage der Städte, Gemeinden und Landkreise für viele Schulen heute schon stellt.“ Marode Gebäudesubstanz, Technik von gestern, Raumeinrichtung und Platzangebote von vorgestern, unzureichender Arbeitsplatz für Lehrer prägen den Bildungsalltag vieler staatlicher Schulen. „Damit läßt sich eine moderne und altersgerechte Pädagogik kaum verwirklichen“, erläutert der stellvertretende Schulleiter Bernhard Gessenharter dem Besucher. Schaupp hat an den drei unter städtischer Sachaufwandsträgerschaft zunächst alle Sanierungsmaßnahmen gestoppt und den Sanierungsaufwand für die drei Schulgebäude prüfen lassen. Der Bedarf bewegt sich in einer Größenordnung von 45 Millionen Euro. „Dieses Geld wäre bei einem Schulneubau wesentlich besser angelegt“, so Schaupp. Gleichzeitig läßt sich bei einem Neubau nicht nur die Architektur passgenauer auf den heutigen Bedarf zuschneiden, sondern es könnte auch künftigen Entwicklungen bereits Rechnung getragen werden.

Thomae brachte diesen vorausschauenden Überlegungen große Sympathien entgegen und dankte dem Immenstädter FDP-Mitglied Günter Rees, selbst Großvater eines Grundschulkindes an der Schule, für die Vermittlung des Besuchstermines. „Die Politik hat kein Erkenntnisproblem. Alle Parteien und alle politischen Ebenen sind sich darüber im Klaren, daß eine ordentliche Schulbildung das A und O für unsere Zukunft ist, und daß dazu motivierte und angemessen bezahlte Lehrer und moderne Schulgebäude gehören.“ Die Zeiten für solche Reformschritte seien nicht einfacher geworden. „Der Staat muß sich in Zukunft wieder mehr auf seine Kernaufgaben konzentrieren, und dazu gehört auf jeden Fall eine Bildungspolitik mit Weitblick.“ Er sei nicht gekommen, um irgendwelche unseriöse Versprechungen zu machen, sagte aber zu, das Thema auch parteienübergreifend im Blick zu behalten.


Was macht der Petitionsausschuss?

Petitionsausschuss

„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“

Dieses Recht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verbrieft.

Im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages befassen wir uns mit den Eingaben der Bürgerinnen und Bürger, die mit der bestehenden Gesetzeslage und deren Auswirkungen auf die Menschen unzufrieden sind. Für das Jahr 2010 rechnen wir mit insgesamt rund 20.000 Petitionen. Die FDP hat vier ordentliche (Dr. Bijan Djir-Sarai, Holger Krestel, Dr. Peter Röhlinger und mich) und vier stellvertretende (Jens Ackermann, Sebastian Körber, Dr. Martin Lindner und Jimmy Schulz) Mitglieder im Petitionsausschuss. Ich bin der Obmann, also der Leiter unserer Gruppe im Petitionsausschuss.

Petitionen können auch als öffentliche Petition eingereicht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Bitte oder Beschwerde inhaltlich ein Anliegen von allgemeinem Interesse zum Gegenstand hat und das Anliegen und dessen Darstellung für eine sachliche öffentliche Diskussion geeignet sind. Eine können Sie auf den Seiten des Bundestages abrufen.

Wenn eine Petition als öffentliche Petition angenommen wird, werden das Anliegen und dessen Begründung sowie der Name der betroffenen Person im Internet veröffentlicht. Dadurch eröffnet sich anderen Menschen die Möglichkeit, diese Petition zu unterstützen. Findet eine öffentliche Petition auf diesem Wege in den ersten drei Wochen nach Veröffentlichung mehr als 50.000 Unterstützer, so wird/werden grundsätzlich der oder die Antragsteller in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses angehört.

Petitionen müssen schriftlich eingereicht werden; eine einfache E-Mail reicht hierfür nicht aus. Allerdings kann eine Petition auch mittels eines Web-Formulars eingereicht werden. Weitere hierzu erhalten Sie auf den Seiten des Bundestages.

Petitionen dürfen nicht als Rechtsmittel gegen Gerichtsurteile missverstanden werden. Wenn eine Petition eingereicht wird, wird im Ausschuss über diese beraten und anschließend eine Entscheidung innerhalb des Ausschusses herbeigeführt. Die Entscheidungen des Ausschusses sind Empfehlungen an den Deutschen Bundestag, der dann abschließend über Erfolg und Misserfolg der Petition befindet. Der Petitionsausschuss kann folgende Entscheidungen treffen:

Die Überweisung zur Berücksichtigung kommt in Frage, wenn Abhilfe geboten ist – z. B. weil das Verhalten einer Behörde nach Auffassung des Ausschusses rechtswidrig war – und eine bestimmte Abhilfemaßnahme als notwendig angesehen wird.

Die Überweisung zur Erwägung ist dann zu wählen, wenn Abhilfe notwendig zu sein scheint, aber keine konkrete Maßnahme gefordert wird (werden kann), weil mehrere Maßnahmen denkbar sind.

Die Materialüberweisung ist die klassische Empfehlung bei Bitten zur Gesetzgebung. Dies gilt auch für die Kenntnisgabe an die Fraktionen.

Die Empfehlung „Das Petitionsverfahren abzuschließen“ wird in zwei Fällen gegeben:

a)    wenn dem Anliegen nicht entsprochen werden kann (negativer Fall) oder
b)    wenn dem Anliegen bereits entsprochen worden ist (positiver Fall).

Beschlussempfehlungen können auch zusammengesetzt sein, z. B. Überweisung als Material und den Fraktionen zur Kenntnis.

Zur Geschichte der Petitionen


Weitere Informationen zum Thema Petitonen erhalten Sie auf den Seiten des .


Rechtsaussschuss

Der Rechtsausschuss ist einer von insgesamt 23 Ausschüssen des Deutschen Bundestages. Er hat 37 ordentliche Mitglieder, die jeweils einen Stellvertreter haben. Als so genannter Gesetzgebungsausschuss ist er im Rahmen von Gesetzesvorlagen auf dem Gebiet der Rechtspolitik, vor allem dem Verfassungs-, Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht beratend tätig. Eine weitere Aufgabe der 37 Mitglieder des Rechtsausschusses ist es zu beurteilen, ob der Bundestag in ausgewählten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Stellung nehmen soll.

Der Rechtsausschuss übt keine allgemeine Rechtsaufsicht über andere Staatsgewalten aus. Er ist folglich auch nicht als Beschwerdeinstanz für Bürger anzusehen, die sich in ihren Rechten verletzt sehen.

Die 37 ordentlichen Mitglieder des Rechtsausschusses verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Fraktionen im Deutschen Bundestag:

CDU und CSU stellen 14 Mitglieder, die SPD 9, die FDP 6, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stellen jeweils 4 Mitglieder. Spiegelbildlich dazu werden von den Fraktionen auch die jeweiligen Stellvertreter der ordentlichen Mitglieder benannt.

Die ordentlichen Mitglieder der FDP im Rechtsausschuss sind Christian Ahrendt, Marco Buschmann, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Manuel Höferlin und ich. Mein Kollege Christian Ahrendt ist Obmann und damit der Vorsitzende der FDP-Gruppe im Rechtsausschuss. Die Stellvertreter für die FDP im Rechtsausschuss sind Christine Aschenberg-Dugnus, Sibylle Laurischk, Dr. Stefan Ruppert, Florian Toncar, Dr. Volker Wissing und Hartfrid Wolff. Von rechts: Frau Dyckmanns, Herr Buschmann, Herr van Essen und ich. Stehend <br />von rechts: Herr Höferlin und Herr Ahrendt.
Von rechts: Frau Dyckmanns, Herr Buschmann, Herr van Essen und ich. Stehend
von rechts: Herr Höferlin und Herr Ahrendt.


Die Namen aller ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages können Sie hier einsehen.

Der Rechtsausschuss tagt grundsätzlich einmal pro Sitzungswoche. In Einzelfällen hält der Rechtsausschuss bei Bedarf öffentliche Anhörungen ab, die von Interessenten besucht werden können. Hierfür muss man sich im Sekretariat des Rechtsausschusses anmelden. Kontaktdaten des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestag finden Sie auf den Seiten des Bundestages: www.bundestag.de.

Die FDP hat sich mit der Union im Koalitionsvertrag zum 17. Deutschen Bundestag auf ein umfangreiches Programm im Hinblick auf Veränderungen in der Rechtspolitik verständigt. Die Bandbreite der geplanten Projekte reicht von der Stärkung der Pressefreiheit, der Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsverheiratungen über Änderungen der Strafprozessordnung bis hin zum Schutz des geistigen Eigentums.

Meine inhaltlichen Schwerpunkte werden im Bereich des Mietrechts, des Familienrechts, des Erbrechts, des Wettbewerbsrechts, des Gewerblichen Rechtsschutz und des Urheberrechts liegen. Zusätzlich werde ich mich mit Fragen des Völker- und Europarechts befassen. Im Mietrecht zum Beispiel will ich mich mit meinen Kollegen aus der FDP-Fraktion für ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen Mieter- und Vermieterrechten einsetzen. Hier gilt es die Achse wieder in die Mitte zu schieben und das in den letzten Jahren entstandene Ungleichgewicht wieder zu beseitigen.

Wir werden das Urheberrecht entschlossen weiterentwickeln mit dem Ziel, ein hohes Schutzniveau und eine wirksame Durchsetzbarkeit des Urheberrechts zu gewährleisten. Um dieses Ziel zu erreichen, werden wir zügig die Arbeit an einem Dritten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft aufnehmen. Dabei darf das Internet kein urheberrechtsfreier Raum sein. Deshalb werden wir unter Wahrung des Datenschutzes bessere und wirksame Instrumente zur konsequenten Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet schaffen.


Der Koalitionsvertrag in Kürze

Koalitionsvereinbarungen

In den Koalitionsvereinbarungen mit der CDU/CSU konnte die FDP zahlreiche zentrale liberale Interessen und Standpunkte durchsetzen. Einige auch für das Allgäu zentrale Punkte in Kürze:

Familien

Bereits zum 01.01.2010 wird der Grundfreibetrag in einem ersten Schritt auf 7.008 € erhöht. Das Kindergeld  wird zum gleichen Zeitpunkt um 20 € erhöht.

Tourismus

Ab dem 01.01.2010 wird der Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gaststättengewerbe auf sieben Prozent gesenkt werden. Wir sind wegen dieser scheinbaren Ausnahmeregelung für eine einzige Branche teilweise heftig angegriffen worden. Um diese Maßnahme zu verstehen, muss man jedoch wissen, dass die EU vor einem Jahr die Möglichkeit geschaffen hat, für Hotellerie und Gastronomie den ermäßigten Mehrwertsteuersatz anzuwenden. Alle Nachbarländer der Bundesrepublik (außer Dänemark) haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen, gerade im grenznahen Bereich des Allgäus zu Österreich und der Schweiz, mussten wir hier gleichziehen. Die Allgäuer Tourismusbranche, ein Schlüsselzweig der Allgäuer Wirtschaft, wäre ansonsten dem Wettbewerbsdruck mit den Nachbarländern erlegen.

Landwirtschaft

Die Landwirte erhalten in den nächsten beiden Jahren eine hohe Soforthilfe von insgesamt 600 Mio. Euro und einen Bundeszuschuss zur Landwirtschaftlichen Unfallversicherung von 200 Mio Euro. Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, die von der EU beschlossene Erhöhung der Milchquoten vorerst auszusetzen. Die von der Vorgängerregierung eingeführte Besteuerung reiner Biokraftstoffe wird abgesenkt, um den zusammengebrochenen Markt wiederzubeleben. Es wird auf eine einheitliche Besteuerung des Agrardiesels auf europäischer Ebene hingewirkt, um die heimische Landwirtschaft zu entlasten. Bis dies geregelt ist, wird die Steuerermäßigung beim Agrardiesel weitergeführt.

Innen und Recht

Als Rechtspolitiker sind die Erfolge der FDP bei den Koalitionsverhandlungen zur Innen- und Rechtspolitik für mich besonders erfreulich und die Stärkung der Bürgerrechte für die FDP ein sehr wichtiges Anliegen. So wurde beschlossen, dass die Anwendung der Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt wird und über die vom Bundesverfassungsgericht erlassenen einstweiligen Anordnungen hinaus wesentlich weiter eingeschränkt wird. Bis zum Abschluss der anhängigen Beschwerdeverfahren beim Bundesverfassungsgericht dürfen die europarechtlich verbindlich auf Vorrat gespeicherten Daten zur Verfolgung von Straftaten nur noch zur Abwehr schwerer Gefahren für Leib, Leben und Freiheit einer Person erfolgen. Darüber hinaus wird das Bundesdatenschutzgesetz modernisiert und eine Stiftung Datenschutz erreichtet. Sie wird den Datenschutz von Produkten und Dienstleistungen prüfen, durch Bildung und Aufklärung den (Selbst-) Datenschutz stärken und ein Datenschutzaudit entwickeln.


Um den gesamten Koalitionsvertrag zu lesen, bitte klicken.

Stephan Thomae reist ins Europäische Parlament

Im neuen Jahr hat die FDP Delegation im Europaparlament die neu-gewählten FDP-Bundestagsabgeordneten vom 13. bis 14. Januar 2010  zu einem Besuch nach Brüssel eingeladen. In erster Linie dient der Besuch dem gegenseitigen Kennenlernen und um sich mit den Arbeitsweisen in Brüssel vertraut zu machen.

Gleich am 13. Januar um 10:30 Uhr begann das Programm der Brüsselreise für die Abgeordneten. Die Meisten waren noch am selben Morgen angereist. Der erste Termin war ein Treffen mit Dr. Silvana Koch-Mehrin, Vizepräsidentin des Europaparlaments und Vorsitzende der FDP Delegation, die die Gäste im Hause empfing. Dabei hatten die Abgeordneten die Möglichkeit sich kennenzulernen. Im Anschluss daran wurden die MdBs in Arbeitsgruppen eingeteiltt, um sich einen Überblick zur aktuellen parlamentarischen Arbeit und Arbeitsweise der drei ALDE Arbeitsgruppen zu verschaffen. Stephan Thomae war Mitglied in der Arbeitsgruppe "JURI", die sich mit rechtspolitischen Themenbereichen befasste. Gegen Mittag stand für die Gäste ein Mittagsimbiss in der Friedrich-Naumann-Stiftung bereit, zu dem Dr. Jürgen Wickert, Leiter der Stiftung, und Alexander Graf Lambsdorff begrüßten. Erst gegen 21:00 Uhr endete der Tag für die Abgeordneten.

von links: Stephan Thomae und José Manuel Durão Barosso, Präsident der Europäischen Kommission
von links: Stephan Thomae und José Manuel Durão Barosso, Präsident der Europäischen Kommission
Der nächste Tag begann mit einem Besuch bei José Manuel Barroso, Präsident der Europäischen Kommisssion. Während des Treffens standen die Themen Finanzmarktregulierung, die Zusammenstellung der neuen Kommission und die Kompetenzverteilung zwischen Nationalstaat und Europa im Zentrum der Aufmerksamkeit. Der zweite Termin des Tages war ein spannendes Gespräch mit Hans Stein, Leiter der Landesvertretung Nordrhein-Westfalen. Um 12 Uhr stärkten sich die Gäste beim Mittagsimbiss in der Landesvertretung. Gleichzeitig fand ein Gespräch mit Dr. Guido Peruzzo, Stellvertretender Ständiger Vertreter der Bundesrepublik Deutschland bei der EU, statt. Vor der individuellen Abreise nach Hause in die Wahlkreise, hatten die Abgeordneten einen letzten Termin mit Jerzy Buzek, Präsident des Europäischen Parlaments.

Insgesamt war es eine sehr interessante und lehrreiche Reise, in deren Verlauf viele neue Kontakte geknüpft werden konnten und die Beziehung Berlin-Brüssel gestärkt worden ist.


Lindauer Zeitung

Besuch aus Hohem Haus am VHG

„Die Taliban müssen militärisch in Schach gehalten werden. All jene, die denken, die UN-Soldaten würden die Taliban nur provozieren und deswegen müsse man raus aus Afghanistan, sind blauäugig“, meinte Stephan Thomae, frisch gebackener FDP-Bundestagsabeordneter unseres Wahlkreises bei seinem Besuch am 9.12.2009 bei den Sozialkundlern der Oberstufe am Valentin Heider Gymnasium.

Neben dem Afghanista neinsatz, der Zusammenarbeit in der neuen Regierungskoalition oder heißen Diskussionen zur sozialen Frage erfuhren die SchülerInnen viele interessante Details aus der Arbeit eines Abgeordneten, etwa, dass die meisten Parlamentarier ständig per Handy erreichbar sind, um sich schnell im Plenarsaal versammeln zu können. Dies ist dann notwendig, wenn die Opposition mal wieder „testet“, ob die Regierungsparteien tatsächlich in der Lage sind, bei Abstimmungen schnell genug eine Mehrheit zu organisieren.

Interessiert hörten die Schüler auch zu, als Herr Thomae von seiner beruflichen Laufbahn und seinem Weg in die Politik berichtete. „Ich habe meinen Weg in den Bundestag nicht generalstabsmäßig geplant, das Mandat ist schon fast zu mir gekommen“, meinte der in Kempten wohnhafte Anwalt. Was am Schluss meist fehlte, war wie im neuen Arbeitsalltag des dreifachen Familienvaters auch, die Zeit, weshalb Diskussionen rund um den Kopenhagener Klimagipfel oder die für die SchülerInnen brennende Fragen zur deutschen Bildungspolitik auf die Pause vertagt werden mussten.


Pressemitteilung zur mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichtes

Das Mitglied des Rechtsausschuses Stephan Thomae hat als Beobachter des Bundestages an der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichtes zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung teilgenommen und erklärt hierzu:

Die Anhörung hat deutlich gemacht, daß die Vorbehalte der Liberalen gegen die Vorratsdatenspeicherung berechtigt sind. Mit der Vorratsdatenspeicherung wird ein Rubikon überschritten. Fast alle Lebensbereiche des modernen Menschen sind verdatbar, fast jede Speicherung läßt sich irgenwie rechtfertigen. Neue Medien und Telekommunikationsgeräte wachsen immer stärker in den Alltag der Menschen hinein. Smartphones dienen nicht nur zum Telephonieren, sondern auch zur Abwicklung von Bestell- und Zahlungsvorgängen. Auch Kraftfahrzeuge sind mit Empfangs- und Sendegeräten ausgestattet. Die Speicherung der Verbindungsdaten erlaubt die Herstellung von Bewegungs- und Persönlichkeitsprofilen. Kriminelle Vereinigungen vermögen dem viel eher auszuweichen als Zivilpersonen. Die Vorratsdatenspeicherung droht das soziale Verhalten der Menschen zu verändern. Es ist zu hoffen, daß das höchste deutsche Gericht den Bedenken der Beschwerdeführer folgen wird.


Warum ich Liberaler bin

Politische Überzeugungen

Wer sich stets nur über Politik, Staat und Parteien beklagt,
muss sich fragen lassen, welchen Beitrag er eigentlich leistet,
dass Politik, Staat und Parteien besser werden
.



Unsere Demokratie entwickelt sich mehr und mehr zu einer Zuschauerdemokratie, in der niemand mehr sich aufs Spielfeld begeben und Verantwortung übernehmen will. Alle weisen mit dem Finger auf die Parteien, die Politik und den Staat und übersehen dabei, dass in einer Demokratie die Gesellschaft der Staat ist und die Parteien aus Bürgern bestehen.

Wenn der Staat versagt – was viele Menschen ihm vorwerfen – so liegt das Versagen in erster Linie bei der Gesellschaft und den Menschen selbst.

In einer Parteiendemokratie können die Parteien und die Politik immer nur so gut sein, wie die Bürger, die sich darin engagieren. Wer politische Überzeugungen hat und sich mitverantwortlich für das Gelingen unserer Demokratie fühlt, sollte deshalb auch den Schritt tun, sich in einer demokratischen Partei zu engagieren – gleichviel in welcher.

Meine Entscheidung für die Freie Demokratische Partei fiel, weil nach meiner Beobachtung die anderen Parteien in Deutschland dem Staat Vorrang vor dem Individuum einräumen. Staatlich organisierte Verteilungsgerechtigkeit, staatlich erzwungener Umweltschutz, staatlich garantierte Sicherheit und Ordnung selbst auf Kosten freiheitlicher Grundrechte, die es doch eigentlich zu sichern und zu ordnen gilt – das alles widerspricht in meinen Augen so elementaren Prinzipien wie der Leistungsgerechtigkeit, freiwilligem Engagement, Eigenverantwortung, Freiheit - den Prinzipien, ohne die eine Gesellschaft früher oder später in Vollkaskomentalität, Besitzstandswahrung und Obrigkeitsdenken erstarrt.

Ich bin der FDP beigetreten, weil ich zu der Überzeugung gelangt bin, dass dort das Vertrauen in die dynamischen Kräfte der Gesellschaft und die individuellen Freiheitsrechte der Menschen im Vordergrund steht.


Zur mündlichen Verhandlung zum Thema Vorratsdatenspeicherung

Stephan Thomae beim Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. Dezember 2009 eine mündliche Verhandlung über Verfassungsbeschwerden zur Vorratsdatenspeicherung abgehalten. An dieser habe ich mit meiner Kollegin Gisela Piltz für die FDP-Bundestagsfraktion teilgenommen.

Hintergrund der Vorratsda tenspeicherung ist die Richtlinie 2006/24/EG, wonach die Mitgliedstaaten der Europäischen Union gehalten sind, eine entsprechende Regelung zu erlassen.

Gegen die deutsche Umsetzung dieser Richtlinie haben fast 35000 Kläger in einem Masseverfahren Verfassungsbeschwerde eingelegt. Auch eine Gruppe von FDP-Politikern um Burkhard Hirsch, Hermann-Otto Solms und Gisela Piltz haben eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht.


Lesen Sie hier die Pressemitteilung von Stephan Thomae zur mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. Dezember 2009.


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