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100 Schüler diskutieren über die ''Demokratie der Zukunft''
Workshopatmosphäre bei der Veranstaltung der FDP-Bundestagsfraktion Bei der Veranstaltung „Demokratie der Zukunft“ im Wolf-Ferrari-Haus in Ottobrunn am 2. Februar 2012 beteiligten sich rund 100 Schülerinnen und Schüler an der Diskussion über die Demokratie der Zukunft. Die Schirmherrin der Veranstaltung, Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eröffnete die Veranstaltung und stellte sich den Fragen der Jugendlichen. Zu unterschiedlichsten Themen, wie der Stabilität des Euros, Wahlen ab 16 und Volksabstimmungen auf Bundesebene, befragten sie die Ministerin. „Es ist nie zu früh, um sich mit Demokratie zu beschäftigen“, so die Ministerin.
Jugendliche sollen ihre ''Demokratie der Zukunft'' gestalten
Schirmherrin der Veranstaltung der FDP-Bundestagsfraktion ist Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die die Veranstaltung nicht nur durch ein Grußwort eröffnen, sondern sich auch den Fragen der Schülerinnen und Schülern stellen wird:
„Demokratie der Zukunft“
am Donnerstag, 2. Februar 2012, von 13:15 Uhr bis 18:00 Uhr (Einlass ab 12:30 Uhr)
im Wolf-Ferrari-Haus, Rathausplatz 2, 85521 Ottobrunn
Anmeldung und Programm (pdf)
Neue Fristenregelung für öffentliche Petitionen
R_by_Simone Hainz / pixelio.de Ab dem 01. Januar 2012 gelten im Petitionsverfahren neue Fristen für das Mitzeichnen und Diskutieren von öffentlichen Petitionen.
Der Deutsche Bundestag hat beschlossen, die Mitzeichnungsfrist für öffentliche Petitionen auf vier Wochen zu verlängern. Damit verlängert sich die bisherige Frist um eine Woche.
Gleichzeitig verlängert sich die Frist zur Erreichung des Quorums von 50.000 Mitzeichnungen. Petenten haben nun die Möglichkeit eine Woche länger für ihre Petitionen zu werben, um das erforderliche Quorum zu erreichen, damit ihre Petition bei einer öffentlichen Anhörung beraten wird.
Im gleichen Schritt wird die Frist für das Schreiben von Diskussionsbeiträgen zu öffentlichen Petitionen auf der Internetseite des Petitionsausschusses auf vier Wochen verkürzt.
Die bisherige Zweiteilung der Fristen hat bei den Petenten und Interessierten immer wieder zu Verwirrungen geführt. Die Angleichung der Fristen schafft nun mehr Transparenz und eine bürgerfreundlichere Petitionsplattform.
Mehr dazu erfahren Sie unter www.bundestag.de
Gespräch mit Richtern und juristischen Vertretern aus Thailand zum Petitionswesen
Thailändische Delegation im Deutschen Bundestag
Am 24. November 2011 habe ich mich mit Richtern und juristischen Vertretern aus Thailand im Deutschen Bundestag getroffen. Die Delegation wurde von der Friedrich-Naumann-Stiftung nach Deutschland eingeladen, um sich über individuelle Freiheitsrechte in der parlamentarischen Demokratie zu informieren.
Als Mitglied des Petitionsausschusses stellte ich ihnen das deutsche Petitionsverfahren vor. Die Möglichkeit öffentliche Petitionen, die innerhalb von drei Wochen nach ihrer Einreichung mindestens 50.000 Unterstützer gefunden haben, in einer öffentlichen Anhörung des Petitionsausschusses zu beraten ist beispiellos. Und auch das Recht jedes Einzelnen sich mit Bitten und Beschwerden an das Parlament zu wenden existiert nicht in jedem Land.
Thailand wird als konstitutionelle Monarchie mit König Bhumibol Adulyadej als Staatsoberhaupt regiert. Seit 1932 teilt sich der König die Macht mit einem Parlament. Obwohl er nur repräsentative Aufgaben wahrnimmt, werden alle grundlegenden politischen Entscheidungen vom König vorher abgesegnet. Die Delegation interessierte vor allem das Verhältnis zwischen Regierung und Justizbehörden. Eine klare Trennung zwischen den Gewalten gibt es in Thailand nicht.
Petitionsausschuss unterstützt Versicherte

Am 07. September 2011 hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen sich für die Rechte von Versicherten einzusetzen.Versicherte sollen, ohne Hilfe eines Arztes oder Rechtsanwalts, eigenen Akten einsehen können. Laut Versichertenvertragsgesetz ist eine Auskunft derzeit nur möglich, wenn ein Arzt oder Rechtsanwalt die Patientenakte übermitteln. Durch eine direkte Zustellung könnten sowohl Zeit als auch Kosten gespart werden.
Die Petition wurde von den Mitgliedern des Petitionsausschusses als Material an das Bundesministerium für Justiz überwiesen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis vorgelegt. Mit einem Votum signalisieren die Mitglieder des Ausschusses, dass das Anliegen bei künftigen Überlegungen zum Versicherungsvertragsgesetz diskutiert werden könnte. Aus liberaler Sicht ist das auch nur richtig. Aus diesem Grunde müssen die Rechte der Versicherten gestärkt werden, z.B. indem sie ihre eigenen Patientenakten einsehen können.
Übergabe des Jahresberichts des Petitionsausschusses
Der Bericht zeigt eindrucksvoll, dass auch im vergangenen Jahr das Petitionsverfahren zahlreich durch die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Anliegen, Bitten und Beschwerden genutzt wurde. Insgesamt zählte das Sekretariat des Ausschusses 16.849 Petitionen und Eingaben. Auch wenn die Zahl der Petitionen im Vergleich zum Vorjahr (knapp 2.000 Petitionen weniger) rückläufig ist, belegen die Zahlen das Interesse der Menschen an dem direkten Dialog mit dem Parlament.
Mehr zur Übergabe des Jahresberichts 2010 auf www.bundestag.de
Jahresbericht des Petitionsausschusses 2010 runterladen (pdf)
THOMAE: FDP fordert Einführung einer Bürgerstunde
BERLIN. Anlässlich der Übergabe des Jahresberichts des Petitionsausschusses erklärt der Sprecher für Petitionen Stephan THOMAE:Die FDP-Bundestagsfraktion will, dass auch Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, Themen auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen. Deshalb soll das Petitionsverfahren durch die Einführung einer sogenannten Bürgerstunde erweitert werden. Denn was die Menschen bewegt, soll nicht in einem Ausschuss des Bundestages untergehen, sondern im Plenum vor den Augen der Öffentlichkeit behandelt werden.
Als Seismograph der Gesellschaft kann der Petitionsausschuss politische Fehlentwicklungen aufzeigen. In der Öffentlichkeit tritt er trotzdem eher selten in Erscheinung. Durch die Einführung einer Bürgerstunde könnten wir den Themen, die den Bürgerinnen und Bürgern unter den Nägeln brennen, eine Bühne geben. Vor allem vor dem Hintergrund der wachsenden Politikverdrossenheit müssen wir uns als Parlament ein Stück den Bürgerinnen und Bürger öffnen.
Nach dem Vorschlag der FDP-Bundestagsfraktion sollen Massenpetitionen künftig in einer Bürgerstunde im Plenum des Deutschen Bundestages beraten werden, wenn mindestens 100.000 Menschen innerhalb einer Mitzeichnungsfrist von zwei Monaten eine Petition unterstützen. Anschließend wird die Petition zur Beratung in die zuständigen Fachausschüsse überwiesen. Dadurch soll dem Bürgerplenarverfahren der Ausnahmecharakter eines besonderen Verfahrens gesichert werden.
Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
THOMAE: FDP fordert Einführung einer Bürgerstunde
Petitionsausschuss unterstützt Asylbewerber
Am 14. Juni 2011 hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages einstimmig beschlossen sich für zwei Petitionen zum Asylverfahren einzusetzen. Die Petenten sind Asylbewerber, die aufgrund des Aufenthaltsrechts in das zuständige Mitgliedsland innerhalb der Europäischen Union überstellt werden sollen. Die Überstellung nach Polen stützt sich auf die Dublin II-Verordnung. Nach den Grundsätzen des Dublin II-Verfahrens müssen Asylbewerber ihre Asylanträge in dem Staat stellen, in dem sie als erstes die EU betreten haben. Da die Petenten über Polen nach Deutschland gereist sind, kann Deutschland sie nun in das Erstankunftsland Polen rücküberstellen.
Aus Sicht des Ausschusses ist eine Rücküberstellung der Petenten nach Polen jedoch nicht gerechtfertigt. Grund dafür waren die schweren körperlichen Probleme und notwendigen Behandlungsmaßnahmen, die beide Petitionen als besonderen Härtefall qualifizieren. Die Petitionen wurden vom Petitionsausschuss zur Erwägung an die Bundesregierung überwiesen. Mit dem ungewöhnlich hohem Votum signalisieren die Mitglieder des Ausschusses, dass die Anliegen der Petenten begründet und Abhilfe notwendig ist.
Aus liberaler Sicht ist das richtig. Deshalb hab ich mich als Berichterstatter auch dafür eingesetzt, dass die Interessen der Petenten gewahrt werden und mich für die Aussetzung der Dublin II-Verordnung bei diesen Einzelfällen eingesetzt.
Im letzten Jahr sind beim Petitionsausschuss über hundert Petitionen zum Dublin II-Verfahren eingegangen. Doch nicht in allen Fällen kann der Ausschuss helfen. Umso erfreulicher sind die Einzelfälle, die positiv für die Petenten ausfallen.
Endlich: Löschen statt Sperren
© Gerd Altmann / www.pixelio.de Die Eingabe von Franziska Heine zum Thema Internetsperren mit kinderpornographischen Inhalten geht nun in die letzte Runde des Petitionsverfahrens:
Nachdem die Spitzen der FDP und der CDU/CSU das umstrittene Gesetz zur Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalt aufgehoben haben, werden verbotene Internetseiten in Zukunft ausnahmslos gelöscht. Dieser Erfolg ist der FDP zuzuschreiben, die sich bereits in der vergangenen Wahlperiode gegen das Zugangserschwerungsgesetz der großen Koalition eingesetzt hatte.
Ausschlaggebend für die Aufhebung des Gesetzes sind aktuelle Zahlen des BKA: Nach zwei Wochen sind 93% von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten gelöscht worden, nach vier Wochen sogar 99%.
Das bedeutet für die Petition, dass sie jetzt zur abschließenden Beratung und Abstimmung in einer nichtöffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses weitergeleitet werden kann.
Verbesserter Verbraucherschutz bei Kostenfallen im Internet
© Peter Kirchhoff / pixelio.de Bei der nicht öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am 25. Mai 2011 wurde unter anderem eine Petition beraten und abgestimmt, bei der es um Abmahnungen im Internet ging. Der Petent fordert, dass der Gesetzgeber effektiver gegen Kostenfallen im Internet vorgehen soll. Durch zweideutige Adressangaben seien Geschäftsführer von Internetunternehmen oft nicht auffindbar. Das soll jetzt geändert werden.
Die Mitglieder des Petitionsausschusses votierten dafür, die Petition dem Bundesministerium der Justiz als Material zu überweisen. Der zuständige Ausschuss wird nun prüfen, ob die Eingabe für die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen verwendet werden kann. Gleichzeitig wird die Eingabe den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis gegeben.
Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im Internet zu schützen, dafür setzt sich auch die FDP ein. Ein wirksamer Schutz kann nur dann gewährleistet sein, wenn die Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte kennen. Deshalb treten wir dafür ein, dass Anbieter künftig dazu verpflichtet werden, mit Hilfe eines deutlichen Hinweises, den Gesamtpreis ihrer Ware oder Dienstleistung zu kennzeichnen.
Positionspapier Bürgerbeteiligung und Planungsverfahren
Am Freitag, den 25. März 2011, fand ein Fachgespräch zum Thema „Bürgerbeteiligung im Planungsverfahren“ im Deutschen Bundestag statt. An der Diskussion nahmen neben dem Gastgeber und stellvertretendem Vorsitzenden der FDP-Fraktion, Herrn Patrick Döring, unter anderem die FDP-Fraktionsvorsitzende, Frau Birgit Homburger, der Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Herr Steffen Saebisch, und Herr Dr. Michael Efler, Bundesvorstand bei Mehr Demokratie e.V., teil. Als Sprecher und Obmann für Petitionen, der im Rahmen von Massenpetitionen eine Verbesserung der Bürgerbeteiligung fordert, war ich ebenfalls als Gast auf dem Podium geladen. Das Thema „Bürgerbeteiligung im Planungsverfahren“ stand in den vergangenen Monaten – auch unter dem Eindruck der Diskussion um Stuttgart 21 – im Fokus der öffentlichen Debatte. Aus diesem Grund hat die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag ein Positionspapier „Beteiligung und Erneuerung – 16 Punkte zur Bürgerbeteiligung und Planungsbeschleunigung bei privaten und öffentlichen Investitionen“ erarbeitet und beschlossen. Ziel ist es, die Bürger frühzeitig in Fragen bei der Planung von Großprojekten einzubinden und das Planungsverfahren zu vereinfachen.
Vor allen aber müssen Großprojekte kürzer und transparenter werden. Nur so können wir mittelfristig auch Akzeptanz bei der Bevölkerung, Verbänden und politischen Akteuren schaffen. Viele Veranstaltungsteilnehmer haben über ihre eigene Erfahrung bei Planungsverfahren erzählt und auf kritische Punkte hingewiesen. Einigkeit bestand auch darin, dass staatliche Infrastrukturprojekte in Deutschland klare Regelungen, Verfahrensbeschleunigung und Entbürokratisierung brauchen.
Mehr auf www.fdp-fraktion.de lesen
Zum Positionspapier Bürgerbeteiligung und Planungsverfahren (pdf)
Demokratie fördern – Initiativen der FDP-Bundestagsfraktion
Am 06. April 2011 hat die FDP-Bundestagsfraktion das von mir erarbeitete Positionspapier zur Weiterentwicklung des Petitionsverfahrens beraten und verabschiedet. Damit setzt die FDP ein deutliches Zeichen: Wir wollen die Bürger stärker in die parlamentarischen Vorgänge einbinden und den Koalitionsvertrag umsetzen. In einem früheren Newsletter habe ich Ihnen bereits von dem Vorhaben unserer Fraktion berichtet. In dem Positionspapier fordert die FDP-Bundestagsfraktion, dass eine sogenannte „Bürgerstunde“ im Deutschen Bundestag eingeführt wird. Dadurch sollen Bürgerinnen und Bürger selbst Themen auf die Tagesordnung im Plenum setzen können: Petitionen, die innerhalb von zwei Monaten mindestens 100.000 Unterstützer erhalten, sollen den Weg ins Plenum finden können. Die Bürgerstunde endet mit der Überweisung der behandelten Petition an die zuständigen Fachausschüsse zur weiteren Beratung. Das hohe Quorum von 100.000 Unterstützern soll den Ausnahmecharakter eines besonderen Verfahrens sichern.
Zum Positionspapier zur Weiterentwicklung des Petitionsverfahrens
Die FDP setzt sich für eine Stärkung plebiszitärer Elemente auf Bundesebene ein. Eine weitere Initiative, die noch ganz am Anfang steht, kommt von meinem Fraktionskollegen Christian Ahrendt und mir. Darin schlagen wir vor, bei ethischen Themen und Gewissensfragen die Bürgerinnen und Bürger in einer konsultativen Volksbefragung zu befragen. Besonders bei Gewissensentscheidungen, die von persönlichen Überzeugungen und einer sorgfältigen Abwägung der Interessen geprägt sind, eignet sich die konsultative Befragung der Bürgerinnen und Bürger, um eine breite gesellschaftliche Debatte anzustoßen, die zwar nicht in eine für die Abgeordneten im Parlament bindende Mehrheitsentscheidung mündet, ihnen aber bei der Bildung ihrer Meinung Hilfe und Orientierung bieten kann. Dies gilt selbst dann, wenn die Mehrheitsentscheidung im Parlament anders ausfallen sollte als das Stimmungsbild der Volksbefragung. Unsere Motivation liegt darin, Menschen auch außerhalb von Wahlen an politischen Entscheidungen zu beteiligen.
Eine konsultative Volksbefragung ist ohne Verfassungsänderung möglich. Sie ist keine Volksgesetzgebung und hat für das Parlament keine bindende Wirkung. Dem mag entgegengehalten werden, dass das Volk nur nach seiner Meinung, nicht aber nach seiner Entscheidung befragt wird. Dieser Einwand ist richtig. Ihm ist aber entgegenzuhalten, dass die Konsultation der Bürgerinnen und Bürger nicht ohne Gewicht für die Entscheidung des Parlamentes sein wird und einem solchen Votum eine hohe, schwer zu ignorierende politische Bedeutung zukommt. Bei ethischen Fragen könnte daher die Volksbefragung ein geeignetes Instrument der Beteiligung unserer Bürgerinnen und Bürger an der politischen Willensbildung sein.
Meine Pressemitteilungen (24.03.2011)
BERLIN. Zum Fachgespräch "Bürgerbeteiligung im Planungsverfahren" der FDP-Bundestagsfraktion am 25.03.2011 erklären das Mitglied im Innenausschuss Jimmy SCHULZ und der Sprecher für Petitionen der FDP-Bundestagsfraktion Stephan THOMAE:Überlange Planungs- und Genehmigungsverfahren können zu Demokratieverlust führen, denn so bleiben Akzeptanz und Transparenz eines Projektes bei den Bürgerinnen und Bürgern oft auf der Strecke. Das hat Stuttgart 21 bewiesen. Verfahren und Entscheidungen müssen bei komplexen Projekten für die Menschen nachvollziehbar sein. Und je länger sich ein Verfahren hinzieht, desto besser muss auch die Informationspolitik sein.
Politik ist eine Ausdauersportart, aber vom Bürger kann nicht verlangt werden, dass er über lange Strecken mit berufsmäßigen Verbands- und Wirtschaftsvertretern sowie Politikern Schritt halten kann. Ein kürzeres Verfahren kann deshalb mehr Mitwirkung schaffen.
Nach den Erfahrungen, die wir mit Stuttgart 21 gemacht haben, müssen wir uns auch überlegen, wie wir die Bürgerinnen und Bürger in Zukunft besser einbeziehen können. Zusammen mit Experten werden wir im Fachgespräch darüber diskutieren, wie sich mehr Bürgerbeteiligung bei notwendigen Entscheidungsprozessen realisieren lässt. Anlass zu dem Fachgespräch gibt ein Positionspapier zur Bürgerbeteiligung und Planungsbeschleunigung bei privaten und öffentlichen Investitionen, das kürzlich von der FDP-Bundestagsfraktion verfasst und beschlossen wurde.
Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
SCHULZ / THOMAE: Planungsverfahren müssen kürzer und transparenter werden
''Bürgerstunde'' für den Bundestag
Die FDP-Bundestagsfraktion strebt an, eine sogenannte "Bürgerstunde" im Deutschen Bundestag einzuführen. Das Petitionsverfahren soll durch die Einführung des Bürgerplenarverfahrens erweitert werden. Die Weiterentwicklung des Petitionsverfahrens ist bereits Koalitionsvertrag festgehalten worden. Im April 2011 hat die FDP-Bundestagsfraktion ein Positionspapier zu mehr Bürgerbeteiligung verabschiedet, um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen.Ruhr-Nachrichten vom 12. April 201
Einstimmiges Votum für Lehrer

© knipseline / www.pixelio.de Am Dienstag, den 23. Februar 2011, wurde die Petition von Herrn Wiese beraten und abgestimmt. Die Petition wendet sich gegen Pläne der Bundesregierung, wonach Aufwendungen für Arbeitszimmer von Lehrkräften nur dann steuerlich berücksichtigt werden sollen, wenn ausschließlich in diesen Räumen gearbeitet wird.
Inzwischen hat sich die Situation für die Lehrer geändert, denn das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Beschluss vom 06. Juli 2010 (2 BvL 13/09) entschieden, dass Arbeitszimmer von Lehrern wieder steuerlich absetzbar sind, wenn ausschließlich in diesen Räumen gearbeitet wird und kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Mitglieder des Ausschusses haben einstimmig beschlossen, die Petition abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Der Gesetzgeber ist nun verpflichtet, den verfassungswidrigen Zustand rückwirkend auf den 1. Januar 2007 zu beseitigen.
Aktueller Stand zur Petition zu Internetsperren mit kinderpornographischem Inhalt
© Peter Kirchhoff Am 22. Februar 2010 wurde die Petition von Franziska Heine zu Internetsperren für Seiten mit kinderpornographischen Inhalt in einer öffentlichen Anhörung des Petitionsausschusses beraten. Nach der Sitzung wurde die Petition gemäß § 109 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages dem Rechtsausschuss zur Abgabe einer Stellungnahme zugeleitet, da die Petition einen Gegenstand behandelt, der in die Zuständigkeit des Fachausschusses, dem Rechtausschuss, fällt.
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Schmerztherapie: Petition erinnert an Koalitionsvertrag
© Andrea Damm / www.pixelio.de Die Deutsche Schmerzliga hat mit ihrer Petition gegen eine automatische Austauschpflicht von dem Betäubungsmittelrecht unterliegenden Schmerzmitteln in eine öffentliche Anhörung des Petitionsausschusses geschafft. Mehr als 60.000 Unterschriften konnte die Schmerzliga für Ihre Petition gewinnen.
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Klimaschutz ins Grundgesetz und die Einführung einer Finanztransaktionssteuer
© Karin Jung / www. pixelio.de Am Montag, den 07. Februar 2011, fand eine öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses statt. Zwei Petitionen wurden auf der Sitzung angehört. Eine Petition forderte, dass wirksamer Klimaschutz ins Grundgesetz aufgenommen werde. Bei der anderen Petition ging es um die mögliche Einführung einer Finanztransaktionssteuer. Interessierte Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit die Sitzung von der Tribüne aus oder über das Internet zu verfolgen. In der öffentlichen Beratung konnten die Mitglieder des Ausschusses ihre Fragen zu den zwei Petitionen sowohl an die Petenten als auch an die Bundesregierung richten.
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Newsletterbeitrag: Brauchen wir eine Demokratie-Enquete?
Stephan Thomae schreibt für den Februar-Newsletter der Bundesnetzwerks für Bürgerschaftliches Engagement einen Beitrag zu der Frage, ob wir im Deutschen Bundestag eine Demokratie-Enquete brauchen.Newsletterbeitrag runterladen (pdf)
Gastbeitrag von Stephan Thomae auf Zeit Online

© Stephanie Bröge / PIXELIO
www.pixelio.de In dem Gastbeitrag von Stephan Thomae "Demokratie ist nicht das Ende der Geschichte" auf Zeit Online geht es um das Thema Bürgerbeteiliung und um die Frage wie man Bürger besser an der Politik beteiligen kann.
Lesen Sie den Gastbeitrag auf www.zeit.de
E-Petitionen-Webseite gewinnt ''Biene 2010''

© Peter-Kirchhoff / PIXELIO
www.pixelio.de Die Webseite mit den elektronischen Petitionen des Deutschen Bundestages (https://epetitionen.bundestag.de) ist am Freitag, den 12. Dezember 2010, in Berlin mit der „Biene 2010“ ausgezeichnet worden. Die Seite erhielt die Bronze-Medaille für die beste barrierefreie Webseite.
Der Preis wurde von der Stiftung „Digitale Chancen“ und der Aktion Mensch verliehen. Unter den Gewinnern waren unter anderem Webseiten vom Deutschlandradio Wissen, SOS-Kinderdorf und der Stiftung Lebenshilfe Duisburg.
Besonders positiv wurde bewertet, dass die Webseite der E-Petitionen keine Barrieren aufbaut und damit auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich ist. Beispielsweise ist eine spezielle Registrierung für die Webseite für sehbehinderte Nutzer möglich. Diese können sich die aus Sicherheitsgründen angezeigten fünf Buchstaben, die für die visuelle Verifizierung in ein Feld eingetragen werden müssen, laut vorlesen lassen.
Petitionen zur Reform der GEMA

© Rainer Sturm / PIXELIO
www.pixelio.de Die Petenten und Mitzeichner der GEMA-Petitionen warten und hoffen immer noch auf einen positiven Abschluss ihrer Eingaben. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages behandelte am 17. Mai 2010 drei Petitionen in einer öffentliche Anhörung der Hauptpetenten, die eine Überarbeitung der GEMA forderten. Die erfolgreichste dieser Petitionen wurde von über 106.000 Mitzeichner unterstützt. Entsprechend groß war der Druck auf die GEMA. Doch auch Monate später sind keine Veränderungen zu erkennen. Die Mitglieder des Petitionsausschusses haben nun zu entscheiden, wie mit den Petitionen weiter verfahren wird. Den Abgeordneten stehen mehrere Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Eine Möglichkeit ist es, in einem nicht-öffentlichen Berichterstattergespräch offene Fragen mit der GEMA direkt zu klären. Die Vertreter der GEMA hätten dabei die Möglichkeit aktuelle Entwicklungen ihrer Verwertungsgesellschaft zu erläutern. In solchen Gesprächen werden oftmals einvernehmliche Lösungen getroffen.
Eine zweite Handlungsoption wäre, Vertreter des Deutsche Patent- und Markenamts (DPMA) und der Bundesregierung zu einem Berichterstattergespräch einzuladen. Vordergründig könnten hier Fragen zur Gesetzgebung und Aufsicht über die GEMA geklärt werden. Das DPMA hat die GEMA eigenständig aufgefordert, zu den Hauptforderungen der Petitionen (gerechtere Mitgliederbeteiligung und gerechtere Verteilung der Einnahmen des „Pro-Verfahrens“) entsprechende Reformvorschläge vorzulegen.
Expertentagung im München zu Öffentlichen Petitionen und Volksinitiativen

Am 16. November veranstaltete die Hans-Seidel-Stiftung gemeinsam mit dem Verein Mehr Demokratie e.V. eine Fachtagung zum Thema „Öffentliche Petitionen und Volksinitiativen“ in München. Anlass der Veranstaltung war die von der Koalition geplante und im Koalitionsvertrag festgeschriebene Erweiterung des Petitionswesens. Unter den Anwesenden waren drei Petenten, die mit ihren Petitionen zu den Themen Bedingungsloses Grundeinkommen, Finanztransaktionssteuer und Laufzeitenverlängerung von Atomkraftwerken ein großes mediales Interesse erlangt haben. Ich war als Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für Petitionen zu der Veranstaltung eingeladen worden.Mehr lesen
Petition: Organspenden in Deutschland erhöhen
© Thorben Wengert / PIXELIO
www.pixelio.de Der Petitionsausschuss hat sich in der Ausschusssitzung am Mittwoch, den 10. November 2010, mit einer Petition zum Thema Organspenden auseinandergesetzt. Der Petent fordert darin den Deutschen Bundestag auf geeignete Maßnahmen zu beschließen, um die Anzahl der Organspendewilligen in Deutschland zu erhöhen.
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Türkischer Petitionsausschuss besucht den Deutschen Bundestag

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hatte seine Mitglieder am 27. Oktober 2010 zu einem gemeinsamen Mittagessen mit den Mitgliedern des türkischen Petitionsausschusses eingeladen. Während des Essens wurden verschiedene Petitionen besprochen, mit denen sich der Ausschuss zur Zeit beschäftigt. Dabei interessierten sich die türkischen Gäste vor allem für eine Petition, in der die Verhältnisse an der Deutschen Schule in Ankara kritisiert werden. Das Auswärtige Amt hatte die Petition zum Anlass genommen, die Situation an der Schule insgesamt zu überprüfen und auf Verbesserungen hinzuwirken. Online-Petition zu Atomkraft
© Bernd Boscolo / PIXELIO
www.pixelio.de Die Online-Petition zu Atomkraft findet nicht ihren Weg in die öffentliche Beratung des Ausschusses.
Über Fristen und Wege einer Online-Petition.
Artikel auf stern.de lesen
Teilnahme und Teilhabe
Artikel in ''liberal'' lesen
Einigungsspruch der Schlichtungsstelle zur Petition der Hebammenhilfe

Foto: © Hartmut910 / PIXELIO
www.pixelio.de GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Berufsverbände der Hebammen haben sich am 05. Juli 2010, unter Vermittlung der Schiedsstelle, darauf geeinigt, die Hebammenvergütung für außerklinische Geburten aufgrund der gestiegenen Haftpflichtversicherungsprämien um 100 Euro pro Geburt und um 8 Euro pro Geburt für klinische Geburten zu erhöhen. Die Vereinbarung gilt rückwirkend zum 1. Juli dieses Jahres, seit diesem Tag gelten auch die erhöhten Haftpflichtprämien. Die Hebammen sind mit diesem Verhandlungsergebnis allerdings nicht einverstanden.
Wie in der öffentlichen Beratung des Petitionsausschusses am 28. Juni 2010 zugesagt, haben sowohl das Bundesministerium für Gesundheit als auch das Bundesministerium der Finanzen ergänzende Stellungnahmen abgegeben. Die Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit legt dar, welche Kosten bei einer Hausgeburt im Vergleich zu einer Klinikgeburt entstehen, bzw. welche Vergütungen die Hebammen in diesen Fällen erhalten. Laut Auskunft des Bundesministeriums der Finanzen bieten derzeit 32 verschiedene Versicherungsunternehmen eine Haftpflichtversicherung für Hebammen an. Die ersten Verträge wurden auch schon abgeschlossen. Im Rahmen des Petitionsverfahrens berät der Ausschuss nun, wie weiter mit der Petition verfahren werden soll.
Petitionsausschuss-Reise nach Georgien

Menschenrechtskonferenz in Tiblissi Im September wurden die Mitglieder des Petitionsausschusses nach Tiflis in Georgien eingeladen um am dreitägigen Kongress „Die Rolle der nationalen Menschenrechtsinstitutionen in der Entwicklung einer nationalen Rechtssprechung für die Menschenrechte“ teilzunehmen.
Bei dem Kongress handelte es sich um ein Treffen der Ombudsmänner verschiedener Länder. Die Vortragenden berichteten über die Rolle als Schiedsmann in dem jeweiligen Land. Neben dem Kongress hatte die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit vor Ort für mich einige Termine organisiert. Der Projektleiter im Südkaukasus, Herr Dr. Wolfgang John, lud mich ein, einer Regionalbürotagung der liberalen Stiftung beizuwohnen.
Im Ausland ist das Interesse am deutschen Petitionswesen besonders groß, weil es als eines der fortschrittlichsten Petitionswesen weltweit gilt. Dieser Vorbildcharakter bestärkt uns nun, die Weiterentwicklung des Petitionswesens voranzutreiben.
Seismograph der Gesellschaft: Bürgerstunde im Deutschen Bundestag

ELDE 4/2010Der Petitionsausschuss ist anders als die anderen Ausschüsse im Deutschen Bundestag. Als Querschnittsausschuss bearbeitet der Petitionsausschuss zahlreiche Themenbereich von der Gesundheit- bis zur Außenpolitik. Durch Petitionen haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, das Deutsche Parlament auf Missstände in Gesetzen hinzuweisen oder Handlungsbedarfe
zu eröffnen - kurz: ein Seismograph der Gesellschaft.
Im Koalitionsvertrag wurde verankert, dass das Petitionswesen weiterentwickelt werden sollte.
Lesen Sie hierzu den Artikel in der ELDE
Öffentliche Anhörung des Petitionsausschusses zur Hebammenhilfe

Am 28. Juni 2010 wurde die Petition des Deutschen Hebammenverbandes in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses beraten. Der Verband forderte die Politik auf, Sofortmaßnahmen zu beschließen, um eine wohnortnahe Hebammenhilfe zu gewährleisten. Durch die steigenden Haftpflichtprämien und eine unzureichende Vergütung werden Hebammen gezwungen Ihren Beruf aufzugeben. Dadurch können Schwangere nicht mehr selbst entscheiden, wo sie ihre Kinder zur Welt bringen möchten. Um die Erhöhung der Haftpflichtprämie zu verhindern, hat der Verband im April 2010 eine Petition eingereicht, welche innerhalb von wenigen Tagen ein großes öffentliches Interesse geweckt hat. Mit mehr als 165.000 Unterschriften, hat die Petition des Deutschen Hebammenverbandes in dieser Wahlperiode die meisten Unterstützer gefunden. Aus diesem Grund war es dem Petitionsausschuss wichtig, die öffentliche Sitzung noch vor der parlamentarischen Sommerpause anzusetzen.Delegationsreise nach St. Petersburg

Vom 21. bis 23. Juni 2010 reiste ich mit einer Delegation von Bundestagsabgeordneten des Petitionsausschusses nach St. Petersburg. Die Stadt an der Neva ist mit über 4,5 Millionen Einwohnern die zweitgrößte Stadt Russlands. Das Reiseprogramm sah Gespräche mit verschiedenen gesellschaftlichen Akteuren Russlands vor. Unter anderem trafen wir uns mit dem russischen Ombudsmann für Menschenrechte und Vertretern politischer Stiftungen. In Anbetracht der begrenzten Pressefreiheit in Russland, wurde ein besonders interessantes Gespräch mit dem Dekan der journalistischen Fakultät geführt. Zum Abschluss der Reise legten wir einen Kranz an der Piskarewskij Gedenkstätte, dem Friedhof der Leningrader Blockade, nieder und besuchten das Blockademuseum.
Der Petitionsausschuss feiert 60. Jubiläum


v.r.: M. Kilic (Bündnis 90/Die Grünen), I. Remmers (Die Linke.), K. Hagemann (SPD), K. Steinke, Vorsitzende Petitionsausschuss (Die Linke.), G. Storjohann, stellvertretender Vorsitzender Petitionsausschuss (CDU/CSU), G. Baumann (CDU/CSU), S. Thomae (FDP) Anlässlich des 60. Jahrestages des Petitionsausschusses wurde der Jahresbericht des Petitionsausschusses am 29. Juni 2010 an den Bundestagspräsidenten übergeben. Am 14. Oktober 1949 fand die erste Sitzung des Petitionsausschusses statt. Seitdem können sich die Menschen mit ihren Bitten und Beschwerden an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wenden. Allein im letzten Jahr machten davon 18.861 Menschen Gebrauch. Jährlich behandelt der Deutsche Bundestag mehr als 20.000 Petitionen.
Im Anschluss an die Übergabe des Jahresberichts an den Bundestagspräsidenten Dr. Norbert Lammert fand eine Pressekonferenz mit den Mitgliedern des Petitionsausschusses statt…
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Direkt zum Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses
Artikel im ''Parlament'' lesen
Öffentliche Beratung des Petitionsausschusses zur Privatisierung von Gewässern, zur GEMA und zu Computer-Actionspielen
Was ist eine öffentliche Beratung?Die öffentliche Beratung stellt zum regulären Petitionsverfahren eine Besonderheit dar. Zum einen dürfen die Petenten an diesem Termin teilnehmen. Zum anderen haben sie auch die Möglichkeit den Mitgliedern des Ausschusses oder der Bundesregierung Fragen zu stellen. Im Gegenzug haben auch diese das Recht Fragen zu stellen.
Mehr zur öffentlichen Anhörung zu den Theman Privatisierung von Gewässern, zur GEMA und zu Computer-Actionspielen...
FDP für die Weiterentwicklung des Petitionswesens
Zwei Tage lang tagten die Mitglieder des Arbeitskreises Innen und Recht am 11. und 12. Mai 2010 in einer Klausurtagung zu aktuellen Themen der Innen- und Rechtspolitik.
Stephan Thomae stellte bei der Gelegenheit seinen Vorschlag zur Weiterentwicklung des Petitionswesens vor.
Treffen mit einem pakistanischen Ombudsmann


v.r.: Herr Hagemann MdB, Herr Ashraf Malik Ombudsmann, Herr Thomae MdB Im Rahmen des Petitionsausschusses habe ich mich diese Woche mit dem pakistanischen Ombudsmann Herrn Ashraf Malik aus der Provinz Sindh getroffen. Eine Region, die direkt an Indien grenzt, eine über 7000 Jahre alte Geschichte hat und mit rund 40 Millionen Menschen so viele Einwohner wie ganz Südafrika hat.
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GEMA
Momentan beschäftigen wir uns mit einer Vielzahl von eingegangenen Petitionen zum Thema GEMA. Die GEMA ist die älteste und größte Verwertungsgesellschaft in Deutschland für musikalische Aufführung und mechanische Vervielfältigungsrechte. Sie erteilt Aufführungserlaubnisse für Werke bzw. für umfassende Repertoires, zieht die vereinbarten Vergütungen ein und verteilt die eingenommenen Beträge an die Mitglieder.Stephan Thomae in der TAZ: ''Schwarz-gelb will Onlinepetitionen stärken''
Im Rahmen seiner Mitglied im Petitionsausschuss will Stephan Thomae zusammen mit der CDU/CSU Onlinepetitionen stärken. Stephan Thomae bereitet dafür gerade einen Antrag vor mit dem die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages geändert werden soll....Arikel der TAZ lesen
Öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses zum Thema Internetsperren für Seiten mit kinderpornographischem Inhalt
Der Sitzungssaal der öffentlichen Beratung Am 22. Februar 2010 fand von 13:00 bis 15:00 Uhr eine öffentliche Beratung zum Thema Internetsperren für Seiten mit kinderpornographischem Inhalt statt. Ein Thema, das nicht nur am Tag selber eine große öffentliche Aufmerksamkeit genießen durfte.




