Samstag, 4. September 2010
Das Wichtigste in Kürze


Von rechts: Frau Dyckmanns, Herr Buschmann, Herr van Essen und ich. Stehend
von rechts: Herr Höferlin und Herr Ahrendt. Hier finden Sie aktuelle Informationen zu Themen, mit denen sich der Rechtsausschuss seit seiner Konstituierung beschäftigt hat.
Die Themen im Überblick
Die Einigung bei der Sicherungsverwahrung bringt Sicherheitsinteressen und Rechtsstaatlichkeit in Einklang
Google Street View - Bleiben Sie Herr Ihrer Daten
Stephan Thomae zum Burka-Verbot
Blog Beitrag: Fairer Wettbewerb im Netz durch Presse-Leistungsschutz
Elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern
Aktuelles aus der Rechtspolitik


Von rechts: Frau Dyckmanns, Herr Buschmann, Herr van Essen und ich. Stehend
von rechts: Herr Höferlin und Herr Ahrendt. Hier finden Sie aktuelle Informationen zu Themen, mit denen sich der Rechtsausschuss seit seiner Konstituierung beschäftigt hat.
Die Themen im Überblick
Die Einigung bei der Sicherungsverwahrung bringt Sicherheitsinteressen und Rechtsstaatlichkeit in Einklang
Google Street View - Bleiben Sie Herr Ihrer Daten
Stephan Thomae zum Burka-Verbot
Blog Beitrag: Fairer Wettbewerb im Netz durch Presse-Leistungsschutz
Elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern
27. August 2010


© Peter Reinäcker / PIXELIO
www.pixelio.de Zu den Reaktionen aus Bayern über das gemeinsame Eckpunktepapier des Bundesinnenministers und der Bundesjustizministerin zum Thema Sicherheitsverwahrung erklärt der bayerische FDP-Bundestagsabgeordnete Stephan Thomae, Mitglied des Rechtsausschusses:
Die Einigung der Koalition beim Thema Sicherheitsverwahrung stellt einen sehr vernünftigen Kompromiss dar.
Mehr lesen
Medienberichterstattung zu Sicherheitsverwahrung
Berliner Kurier vom 27.08.2010
Sicherungsverwahrung Schwarz-Gelb will Light-Knäste für Schwerverbrecher Geschlossene Unterbringung statt
Bald hier abrufbar
bz-berlin.de vom 26.08.2010
Einigung über Sicherungs-Verwahrung
Financial Times Deutschland Online vom 26.08.2010
Schwarz-Gelb erfindet Sicherungsunterbringung
Hamburger Abendblatt Online vom 26.08.2010
Gefährliche Straftäter sollen nach Haft in neue Einrichtungen
Hamburger Morgenpost vom 27.08.2010
Schwerstverbrecher in neu Super-Anstalten Kabinett einigt sich überraschend über die Sicherungsverwahrung
Bald hier abrufbar
Spiegel Online vom 26.08.2010
Koalition einigt sich bei Sicherungsverwahrung
sueddeutsche.de vom 26.08.2010
Koalition einig bei Sicherheitsverwahrung
Die Einigung bei der Sicherungsverwahrung bringt Sicherheitsinteressen und Rechtsstaatlichkeit in Einklang


© Peter Reinäcker / PIXELIO
www.pixelio.de Zu den Reaktionen aus Bayern über das gemeinsame Eckpunktepapier des Bundesinnenministers und der Bundesjustizministerin zum Thema Sicherheitsverwahrung erklärt der bayerische FDP-Bundestagsabgeordnete Stephan Thomae, Mitglied des Rechtsausschusses:
Die Einigung der Koalition beim Thema Sicherheitsverwahrung stellt einen sehr vernünftigen Kompromiss dar.
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Medienberichterstattung zu Sicherheitsverwahrung
Berliner Kurier vom 27.08.2010
Sicherungsverwahrung Schwarz-Gelb will Light-Knäste für Schwerverbrecher Geschlossene Unterbringung statt
Bald hier abrufbar
bz-berlin.de vom 26.08.2010
Einigung über Sicherungs-Verwahrung
Financial Times Deutschland Online vom 26.08.2010
Schwarz-Gelb erfindet Sicherungsunterbringung
Hamburger Abendblatt Online vom 26.08.2010
Gefährliche Straftäter sollen nach Haft in neue Einrichtungen
Hamburger Morgenpost vom 27.08.2010
Schwerstverbrecher in neu Super-Anstalten Kabinett einigt sich überraschend über die Sicherungsverwahrung
Bald hier abrufbar
Spiegel Online vom 26.08.2010
Koalition einigt sich bei Sicherungsverwahrung
sueddeutsche.de vom 26.08.2010
Koalition einig bei Sicherheitsverwahrung
24. August 2010
Stephan Thomae äußert sich zu Google Street View:
"Ich empfehle den Menschen aufmerksam zu prüfen, ob sie selbst auf den Bildern von Google „Street View“ abgebildet sind. Wenn das der Fall ist, dann kann derjenige beim Unternehmen Einspruch einlegen. Google darf mit „Street View“ nicht das Recht am eigenen Bild verletzen: Niemand muss dulden, dass sein Bild z. B. im Internet und für jedermann zugänglich veröffentlicht wird.
Der US-Konzern handelt zwar nicht von vornherein rechtswidrig. Google darf Aufnahmen der Straßen und der Stadt machen. Aber: wenn jemand vor seinem Haus z. B. einen großen Zaun gebaut oder eine Hecke gepflanzt hat macht er deutlich, dass er keine fremden Blicke auf sein Grundstück will. Wenn Google mit Kameraaufnahmen diese Grenze für „Street View“ umgeht, handelt der Konzern rechtswidrig."
Erfahren Sie mehr über Google Street View
Musterwiderspruch zum Downloaden
Google Street View - Bleiben Sie Herr Ihrer Daten
Stephan Thomae äußert sich zu Google Street View: "Ich empfehle den Menschen aufmerksam zu prüfen, ob sie selbst auf den Bildern von Google „Street View“ abgebildet sind. Wenn das der Fall ist, dann kann derjenige beim Unternehmen Einspruch einlegen. Google darf mit „Street View“ nicht das Recht am eigenen Bild verletzen: Niemand muss dulden, dass sein Bild z. B. im Internet und für jedermann zugänglich veröffentlicht wird.
Der US-Konzern handelt zwar nicht von vornherein rechtswidrig. Google darf Aufnahmen der Straßen und der Stadt machen. Aber: wenn jemand vor seinem Haus z. B. einen großen Zaun gebaut oder eine Hecke gepflanzt hat macht er deutlich, dass er keine fremden Blicke auf sein Grundstück will. Wenn Google mit Kameraaufnahmen diese Grenze für „Street View“ umgeht, handelt der Konzern rechtswidrig."
Erfahren Sie mehr über Google Street View
Musterwiderspruch zum Downloaden
23. August 2010

Ende Juni hat die Arbeitsgruppe „Menschenrechte und humanitäre Hilfe“ der FDP-Bundestagsfraktion ein fraktionsinternes Fachgespräch zur derzeitigen Diskussion über rechtliche und gesellschaftliche Aspekte eines etwaigen Burka-Verbots durchgeführt. Die Ergebnisse der Anhörung werden nun in einem Positionspapier der Fraktion bearbeitet. Stephan Thomae äußerte sich aus rechtspolitischer Sicht dazu in der Augsburger Allgemeinen.
Artikel lesen (Mit freundlicher Genehmigung der Allgäuer Zeitung)
Stephan Thomae zum Burka-Verbot

Ende Juni hat die Arbeitsgruppe „Menschenrechte und humanitäre Hilfe“ der FDP-Bundestagsfraktion ein fraktionsinternes Fachgespräch zur derzeitigen Diskussion über rechtliche und gesellschaftliche Aspekte eines etwaigen Burka-Verbots durchgeführt. Die Ergebnisse der Anhörung werden nun in einem Positionspapier der Fraktion bearbeitet. Stephan Thomae äußerte sich aus rechtspolitischer Sicht dazu in der Augsburger Allgemeinen.Artikel lesen (Mit freundlicher Genehmigung der Allgäuer Zeitung)
12. August 2010
Der Prozess zur Novelle des Urheberrechts wurde durch die „Berliner Rede zum Urheberrecht“ von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger am 14. Juni 2010 eingeläutet. Eines der Probleme, die in dem sogenannten dritten Korb zur Novellierung des Urheberrechts geregelt werden soll, ist die Frage eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage im Internet. Dabei geht es um das Problem, dass Online-Angebote von Presseverlagen zunehmend von Dritten zu gewerblichen Zwecken für eigene Angebote genutzt werden. Zu diesem Thema habe ich für das juristische Weblog Telemedicus einen Gastbeitrag verfasst. Diesen können Sie hier einsehen:
Blogbeitrag von Stephan Thomae zu Leistungsschutzrechten für Presseverlage
04. August 2010
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem Beschluss vom 3. August 2010 die Rechte lediger Väter gestärkt. Nach bisheriger Rechtslage hängt es von der Zustimmung der Mutter ab, ob der ledige Vater am Sorgerecht für sein Kind beteiligt wird oder nicht. Eine Möglichkeit zur gerichtlichen Überprüfung dieser Entscheidung am Maßstab des Kindeswohls gibt es bislang nicht. Darin hat das BVerfG einen Verstoß gegen das aus Art. 6 Abs. 2 GG resultierende Elternrecht des Vaters erkannt. Es folgt damit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Dieser hatte in seiner Zaunegger-Entscheidung vom 3. Dezember 2009 geurteilt, dass das Deutsche Recht gegen Art. 8 und Art. 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt.
Mehr lesen
Entlastung kaum vorstellbar (Mit freundlicher Genehmigung der Allgäuer Zeitung)
Stephan Thomae zum Interview im ZDF heute journal auf www.zdf.de
Radio-Interview von Stephan Thomae mit dem NWR anhören (mit freundlicher Genehmigung des Nordwestradios)
Stephan Thomae im Spiegel Interview zum Sorgerrecht
Online-Medienberichterstattung:
www.freiewelt.de
www.saarbruecker-zeitung.de
www.welt.de
www.tagesspiegel.de
www.das-parlament.de
www.sueddeutsche.de
www.merkur-online.de
Väterrechte stärken im Sinne des Kindeswohls
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem Beschluss vom 3. August 2010 die Rechte lediger Väter gestärkt. Nach bisheriger Rechtslage hängt es von der Zustimmung der Mutter ab, ob der ledige Vater am Sorgerecht für sein Kind beteiligt wird oder nicht. Eine Möglichkeit zur gerichtlichen Überprüfung dieser Entscheidung am Maßstab des Kindeswohls gibt es bislang nicht. Darin hat das BVerfG einen Verstoß gegen das aus Art. 6 Abs. 2 GG resultierende Elternrecht des Vaters erkannt. Es folgt damit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Dieser hatte in seiner Zaunegger-Entscheidung vom 3. Dezember 2009 geurteilt, dass das Deutsche Recht gegen Art. 8 und Art. 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt.Mehr lesen
Entlastung kaum vorstellbar (Mit freundlicher Genehmigung der Allgäuer Zeitung)
Stephan Thomae zum Interview im ZDF heute journal auf www.zdf.de
Radio-Interview von Stephan Thomae mit dem NWR anhören (mit freundlicher Genehmigung des Nordwestradios)
Stephan Thomae im Spiegel Interview zum Sorgerrecht
Online-Medienberichterstattung:
www.freiewelt.de
www.saarbruecker-zeitung.de
www.welt.de
www.tagesspiegel.de
www.das-parlament.de
www.sueddeutsche.de
www.merkur-online.de
16. Juni 2010
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Expertengespräch „Sübsidiaritätsprüfung“
Der Unterausschuss Europarecht hat am 16. Juni 2010 ein Expertengespräch zur „Prüfung des unionsrechtlichen Subsidiaritätsprinzips“ durchgeführt. Dazu waren acht Juraprofessoren und ein Rechtsanwalt geladen. Die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien durften jeweils eine ihren Stimmanteilen entsprechende Anzahl von Experten benennen. Die FDP hatte Frau Prof. Dr. Adelheid Puttler von der Ruhr-Universität Bochum (Lehrstuhl für öffentliches Recht) als Expertin benannt.Mehr lesen
26. Februar 2010
Am 26. Februar 2010 fand die erste ordentliche Sitzung des Unterausschusses Europarecht statt. Der Unterausschuss Europarecht ist dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zugeordnet und behandelt in einer ersten Arbeitsstufe die rechtspolitischen Vorlagen der Europäischen Union...
Mehr lesen
Erste ordentliche Sitzung des Unterausschusses Europa
Am 26. Februar 2010 fand die erste ordentliche Sitzung des Unterausschusses Europarecht statt. Der Unterausschuss Europarecht ist dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zugeordnet und behandelt in einer ersten Arbeitsstufe die rechtspolitischen Vorlagen der Europäischen Union...Mehr lesen
Wahlgüterstand
Am 13. Januar 2010 hat das Bundeskabinett das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl- und Zugewinngemeinschaft beschlossen. Dieses soll im Rahmen eines deutsch-französischen Treffens am 4. Februar 2010 unterzeichnet werden.
SWIFT
SWIFT ist eine Abkürzung und steht für Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication. Da hinter verbirgt sich eine internationale Genossenschaft der Geldinstitute, die ein Telekommunikationsnetz betreibt. Dieses wird von den Mitgliedern der Genossenschaft für den Nachrichtenaustausch zwischen den einzelnen Mitgliedern benutzt. Es werden Transaktionen zwischen Banken, Brokerhäusern, Börsen und anderen Finanzinstituten weitervermittelt.
Ausschussthemen
Das Stockholmer Programm wurde unter Schwedischer Ratspräsidentschaft vorgestellt und ist nach der Stadt benannt, in der es veröffentlicht wurde.
Das Stockholmerprogramm
Beim Stockholmer Programm handelt es sich um einen Mehrjahresplan (2010 bis 2015), der Richtlinien einer gemeinsamen Politik der Staaten der Europäischen Union enthält. Diese beziehen sich auf den Schutz von Grundrechten, den Schutz des Privatlebens, den Schutz von Minderheiten und besonders schutzbedürftigen Personengruppen sowie eine Unionsbürgerschaft. Darüber hinaus beinhaltet das Programm auch eine neue europäische Sicherheitsarchitektur. Diese soll durch den Ausbau der polizeilichen, militärischen und geheimdienstlichen Zusammenarbeit und neuer Maßnahmen im Bereich des Datenaustauschs sowie der Überwachung des Internets erreicht werden.Das Stockholmer Programm wurde unter Schwedischer Ratspräsidentschaft vorgestellt und ist nach der Stadt benannt, in der es veröffentlicht wurde.
Ausschussthemen
ATALANTA
ATALANTA ist eine Eu-geführte Operation zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982 und der Resolutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008, 1816 (2008) vom 2. Juni 2008, 1838 (2008) vom 7. Oktober 2008, 1846 (2008) vom 2. Dezember 2008, 1897 (2009) vom 30. November 2009 und nachfolgender Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen in Verbindung mit der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union vom 10. November 2008 und dem Beschluss 2009/907/GASP des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember. An dieser beteiligen sich bewaffnete deutsche Streitkräfte. Diese Beteiligung wird auf Antrag der Bundesregierung und Empfehlung des Rechtsausschusses durch ein entsprechendes Abstimmungsergebnis des Deutschen Bundestages vom 17. Dezember 2009 fortgesetzt.
Im Rahmen der Operation können bis zu 1400 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden, solange ein Mandat des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, ein entsprechender Beschluss des Rates der Europäischen Union und die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegen. Dies gilt längstens bis zum 18. Dezember 2010.
Im Rahmen der Operation können bis zu 1400 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden, solange ein Mandat des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, ein entsprechender Beschluss des Rates der Europäischen Union und die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegen. Dies gilt längstens bis zum 18. Dezember 2010.
Ausschussthemen
Im Rahmen der Operation können bis zu 900 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden.
ALTHEA
ALTHEA ist eine EU-geführte Operation zur weiteren Stabilisierung des Friedensprozesses in Bosnien und Herzegowina im Rahmen der Implementierung der Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung sowie an dem NATO-Hauptquartier Sarajevo und seinen Aufgaben, auf Grundlage der Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 1575 (2004) und folgender Resolutionen, zuletzt Resolution 1895 (2009) vom 18. November 2009. An dieser beteiligen sich bewaffnete deutsche Streitkräfte. Diese Beteiligung wird auf Antrag der Bundesregierung und durch ein entsprechendes Abstimmungsergebnis des Deutschen Bundestages vom 18. Dezember 2009 fortgesetzt.Im Rahmen der Operation können bis zu 900 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden.
Ausschussthemen
Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprüfung
Durch den Vertrag von Lissabon werden die nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten in den Rechtsetzungsprozess der EU eingebunden. Aufgrund einer Initiative der COSAC (Konferenz der Ausschüsse für Gemeinschafts- und Europaangelegenheiten der nationalen Parlamente in der Europäischen Union) wurde den nationalen Parlamenten die Möglichkeit eingeräumt, im Rahmen von sog. Testläufen mit dem Verfahren zur Subsidiaritätsprüfung (also der Frage, ob das entsprechende Problem nicht besser auf nationaler Ebene denn auf europäischer Ebene geregelt werden kann) und den nach dem Vertrag von Lissabon künftig erweiterten Mitsprachemöglichkeiten im europäischen Gesetzgebungsverfahren vertraut zu werden.




