Stephan Thomae - FDP-Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Oberallgäu

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Montag, 6. Februar 2012
Newsletter der FDP Bayern - Januar 2011

Präimplantationsdiagnostik aus rechtspolitischer Sicht

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29. Dezember 2010

Gastbeitrag von Stephan Thomae auf Zeit Online

© Stephanie Bröge / PIXELIO<br />www.pixelio.de
© Stephanie Bröge / PIXELIO
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In dem Gastbeitrag  von Stephan Thomae "Demokratie ist nicht das Ende der Geschichte" auf Zeit Online geht es um das Thema Bürgerbeteiliung und um die Frage wie man Bürger besser an der Politik beteiligen kann.

Lesen Sie den Gastbeitrag auf www.zeit.de


12. Oktober 2010

Teilnahme und Teilhabe

Stephan Thomae schreibt im "liberal" Magazin - Vierteljahreshefte für Politik und Kultur (Ausgabe September 2010) über die Rolle der Petitionen in der Parlamentarischen Demokratie.

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Suum Cuique Tribuere

Gerechtigkeit

Lassen wir es diesmal, um das Dilemma der Unschärfe gleich zu Beginn deutlich hervortreten zu lassen, mit Cicero beginnen, statt mit Aristoteles, den wir sonst immer bemühen, wenn wir uns dem Begriff der Gerechtigkeit nähern wollen. Um Aristoteles kommen wir ohnehin, wie wir gleich sehen werden, nicht herum.

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Immer Ärger mit der Software

Während der private oder der kleingewerbliche Anwender in der Regel für seine Bedürfnisse fertige Standardsoftware auf dem Markt findet, benötigen anspruchsvollere Benutzer für oft spezifische gewerbliche Zwecke eine speziell für sie erstellte Individualsoftware oder zumindest auf ihren konkreten Bedarf angepasste und zusammengestellte Standardsoftware. Der Freude über die neue Computeranlage weicht oft schnell die Ernüchterung, danach kommt der Ärger und am Ende steht oft die Suche nach dem Schuldigen, wenn die Software auf der Hardware nicht richtig funktioniert. Schlimmstenfalls findet man sich entweder mit der Enttäuschung ab und schiebt die Schuld auf die Mitarbeiter, die mit dem Computer nicht richtig umgehen gehen, oder die Sache landet vor Gericht. Ein hoher Prozentsatz von Softwareprojekten scheitert schon, bevor das bestellte Programm überhaupt zur Installationsreife gediehen ist. Auch dann ist die Frage: wer trägt die schon entstandenen Kosten, wer kommt für den eventuellen Schaden auf?

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Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Selbstbestimmung am Lebensende

Viele Menschen nehmen an, dass Ehepartner oder nahe Angehörige als gesetzliche Vertreter entscheiden können, wenn man selbst durch Unfall, Krankheit oder Alter zum hilflosen Patienten oder Pflegefall wird. Doch diese Annahme ist falsch. Ein derartiges gesetzliches Vertretungsverhältnis von Ehepartnern oder Angehörigen gibt es nicht. Für Menschen, die über ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr entscheiden können, bestellt das Vormundschaftsgericht einen Betreuer. Häufig sind dies Angehörige oder nahe stehende Personen. Allerdings kann das Gericht auch einen fremden Dritten zum Betreuer bestellen. Wer vermeiden will, dass das eigene Schicksal in falsche oder fremde Hände gelegt wird, sollte im Voraus durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung selbst entsprechende Anordnungen treffen, die dafür sorgen, daß sein Wille auch dann Beachtung findet, wenn er selbst ihn nicht mehr äußern kann.

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Wirtschaftliche Chancen und rechtliche Risiken des Internets

Die Möglichkeiten des Internets bieten für Verbraucher und Unternehmer wirtschaftliche Chancen und rechtliche Risiken gleichermaßen.

Für Unternehmer bietet das World Wide Web (WWW) enorme Möglichkeiten der Absatz- und damit Umsatzförderung bei vergleichsweise geringen Kosten. Der Beratungsaufwand durch geschultes Verkaufspersonal entfällt, da Verbraucher sich durch Vergleiche im Internet selbst die erwünschten Informationen beschaffen, nur die tatsächliche Bestellung löst beim Unternehmer Arbeitsaufwand aus, teure Mieten und Mietnebenkosten für Ausstellungs- und Verkaufsräume entfallen, Vorhaltekosten lassen sich dadurch signifikant senken, selbst durch selten nachgefragte Güter, die beim klassischen örtlichen Ladenverkauf als Ladenhüter gelten würden und die deshalb in der Regel im Sortiment gar nicht vorhanden sind, lassen sich noch interessante Umsätze und Gewinne erzielen, da sich die Internetangebote an einen räumlich praktisch unbegrenzten Kundenkreis richten.

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