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Aufgaben und Mitglieder des Rechtsausschusses
Durch Verabschiedung des gleichnamigen Abkommens am 30. November 2009 wurde eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen, dass Terrorfahnder aus den USA auch weiterhin (mindestens bis zum 31. Oktober 2010) auf Zahlungsdaten von SWIFT zugreifen und diese auswerten können. Diese Praxis erfolgt bereits seit 2002.
Bei der Abstimmung der zuständigen EU-Innenminister am 30. November 2009 enthielt sich Innenminister Thomas de Maizière (CDU) der Stimme, was aber die Verabschiedung der Übereinkunft nicht verhindern konnte.
In Deutschland ist das Abkommen sehr umstritten. Die FDP hatte sich prinzipiell gegen das SWIFT-Abkommen ausgesprochen, das sie erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken hatte. Folglich hat sie auch die Verabschiedung des Übereinkommens kritisiert. So wiesen die Innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Plitz, und der Rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Ahrendt, darauf hin, dass die im Koalitionsvertrag zu diesem Thema vereinbarten Punkte nicht vollständig durchgesetzt worden sind.
Die FDP wird darauf bestehen, dass bei den nun anstehenden Beratungen über ein endgültiges Abkommen, welches das nunmehr auf neun Monate (1. Februar 2010 bis 31. Oktober 2010) befristete Übergangsabkommen ersetzen wird, der Koalitionsvertrag eins zu eins umgesetzt wird. Insbesondere muss ein effektiver Rechtsschutz gesichert sein. Die Daten sollen nur strikt zweckgebunden erhoben werden. Zudem müssen Daten, sobald sie nicht mehr benötigt werden, gelöscht werden.
SWIFT
SWIFT ist eine Abkürzung und steht für Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication. Da hinter verbirgt sich eine internationale Genossenschaft der Geldinstitute, die ein Telekommunikationsnetz betreibt. Dieses wird von den Mitgliedern der Genossenschaft für den Nachrichtenaustausch zwischen den einzelnen Mitgliedern benutzt. Es werden Transaktionen zwischen Banken, Brokerhäusern, Börsen und anderen Finanzinstituten weitervermittelt.Durch Verabschiedung des gleichnamigen Abkommens am 30. November 2009 wurde eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen, dass Terrorfahnder aus den USA auch weiterhin (mindestens bis zum 31. Oktober 2010) auf Zahlungsdaten von SWIFT zugreifen und diese auswerten können. Diese Praxis erfolgt bereits seit 2002.
Bei der Abstimmung der zuständigen EU-Innenminister am 30. November 2009 enthielt sich Innenminister Thomas de Maizière (CDU) der Stimme, was aber die Verabschiedung der Übereinkunft nicht verhindern konnte.
In Deutschland ist das Abkommen sehr umstritten. Die FDP hatte sich prinzipiell gegen das SWIFT-Abkommen ausgesprochen, das sie erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken hatte. Folglich hat sie auch die Verabschiedung des Übereinkommens kritisiert. So wiesen die Innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Plitz, und der Rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Ahrendt, darauf hin, dass die im Koalitionsvertrag zu diesem Thema vereinbarten Punkte nicht vollständig durchgesetzt worden sind.
Die FDP wird darauf bestehen, dass bei den nun anstehenden Beratungen über ein endgültiges Abkommen, welches das nunmehr auf neun Monate (1. Februar 2010 bis 31. Oktober 2010) befristete Übergangsabkommen ersetzen wird, der Koalitionsvertrag eins zu eins umgesetzt wird. Insbesondere muss ein effektiver Rechtsschutz gesichert sein. Die Daten sollen nur strikt zweckgebunden erhoben werden. Zudem müssen Daten, sobald sie nicht mehr benötigt werden, gelöscht werden.