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Ausschussthemen
Gegenstand eines dieser Testläufe war eine Verordnung über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines europäischen Nachlasszeugnisses, die von der EU-Kommission vorgelegt wurde.
Im Rahmen seiner Prüfungen kamen dem Deutsche Bundestag Zweifel, ob die vorgeschlagene Verordnung in allen von ihr betroffenen Bereichen durch eine entsprechende Gesetzgebungsgrundlage des EU-Rechts gedeckt ist. Folglich hat der Rechtsausschuss dem Deutschen Bundestag empfohlen, die Europäische Kommission um Prüfung der Frage zu bitten, ob eine Rechtsgrundlage für den Erlass dieser Verordnung in allen von ihr betroffenen Bereichen durch EU-Recht gegeben ist. Dieser Empfehlung ist der Deutsche Bundestag in seiner Sitzung am 17. Dezember 2009 einstimmig nachgekommen.
Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprüfung
Durch den Vertrag von Lissabon werden die nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten in den Rechtsetzungsprozess der EU eingebunden. Aufgrund einer Initiative der COSAC (Konferenz der Ausschüsse für Gemeinschafts- und Europaangelegenheiten der nationalen Parlamente in der Europäischen Union) wurde den nationalen Parlamenten die Möglichkeit eingeräumt, im Rahmen von sog. Testläufen mit dem Verfahren zur Subsidiaritätsprüfung (also der Frage, ob das entsprechende Problem nicht besser auf nationaler Ebene denn auf europäischer Ebene geregelt werden kann) und den nach dem Vertrag von Lissabon künftig erweiterten Mitsprachemöglichkeiten im europäischen Gesetzgebungsverfahren vertraut zu werden.
Gegenstand eines dieser Testläufe war eine Verordnung über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines europäischen Nachlasszeugnisses, die von der EU-Kommission vorgelegt wurde.
Im Rahmen seiner Prüfungen kamen dem Deutsche Bundestag Zweifel, ob die vorgeschlagene Verordnung in allen von ihr betroffenen Bereichen durch eine entsprechende Gesetzgebungsgrundlage des EU-Rechts gedeckt ist. Folglich hat der Rechtsausschuss dem Deutschen Bundestag empfohlen, die Europäische Kommission um Prüfung der Frage zu bitten, ob eine Rechtsgrundlage für den Erlass dieser Verordnung in allen von ihr betroffenen Bereichen durch EU-Recht gegeben ist. Dieser Empfehlung ist der Deutsche Bundestag in seiner Sitzung am 17. Dezember 2009 einstimmig nachgekommen.