- zurück |




Erhöhte Abmahngebühren mindern Akzeptanz des Urheberrechts
Zu den Diskussionen des Referentenentwurfs eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken erklärt der Rechtspolitiker der FDP-Bundestagsfraktion Stephan Thomae, MdB:Der Vorschlag der Justizministerin, Rechtsanwaltsgebühren für Abmahnungen auf ein niedrigeres Maß zurückzuführen ist zu begrüßen. Wir wollen erreichen, dass Menschen das Urheberrecht wieder als etwas Gutes empfinden. Dazu ist eine Deckelung der Abmahngebühren ein wichtiges Signal.
Es muss aber klar sein, dass jeder Abmahnung ein Rechtsverstoß vorausgeht. Abmahnungen sind grundsätzlich ein gutes Mittel, um sich zunächst außergerichtlich gegen Rechtsverstöße zu wehren. Viele Menschen empfinden aber, die Abmahngebühren als deutlich überhöht. Dies schadet der Akzeptanz des Urheberrechtes in der Bevölkerung. Auch den Rechteinhabern ist mit einer sinkenden Akzeptanz des Geistigen Eigentums auf lange Sicht nicht gedient. Die FDP schützt das geistige Eigentum online wie offline.
FDP hält an Quick-Freeze-Vorschlag fest
Gerd-Altmann / pixelio.de Die Umsetzung der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung ist innerhalb der christlich-liberalen Koalition sehr umstritten. Im März hat die Europäische Kommission Deutschland nun eine Frist von einem Monat gesetzt, um ein nationales Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung auf den Weg zu bringen. Bleibt die Bundesregierung innerhalb dieser Frist untätig, hat die Kommission angedroht, Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Verletzung der europäischen Verträge zu verklagen. Ein solches Verfahren könnte eine Verurteilung Deutschlands zu einer Strafzahlung zur Folge haben.
Dieses Szenario hätte ohne weiteres vermieden werden können. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat bereits im Januar 2011 ein Verfahren zur Erfassung von Täterdaten vorgeschlagen. Das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren sieht vor, dass Daten von Verdächtigen dann für sieben Tage eingefroren werden können, wenn es dafür einen konkreten Anlass gibt. Ob die Daten nach der Sicherung auch tatsächlich von den Ermittlungsbehörden verwertet werden dürfen, muss im Einzelfall von einem Richter entschieden werden. Leider hat die Union diesem Vorschlag nicht zugestimmt. Dadurch wurde eine ernsthafte Befassung mit diesem Vorschlag bislang nicht möglich.
Hätten wir der Kommission aber zeigen können, dass in Deutschland intensiv an der Umsetzung der Richtlinie gearbeitet wird, hätte die nun gesetzte Frist mit drohender Strafzahlung verhindert werden können. Die Union verschließt sich der Beratung des Vorschlags von Bundesministerin Leutheusser-Schnarrenberger leider weiterhin. In diesem Zusammenhang muss jedoch auch das Vorgehen der Kommission kritisch hinterfragt werden. Einerseits drängt sie auf die Umsetzung der Richtlinie, andererseits wird gegenwärtig auf europäischer Ebene geprüft, ob diese Richtlinie nicht der Überarbeitung bedarf. Hier wäre ein etwas stringenteres Vorgehen wünschenswert.
Unabhängig davon darf die Vorratsdatenspeicherung nicht als Allheilmittel gesehen werden. Sie soll helfen, schwerste Straftaten wie Bandenkriminalität oder terroristische Straftaten zu verhindern und aufzuklären. Dabei muss man sich jedoch vor Augen halten, dass Täter oder Gruppen, die entsprechende Straftaten planen oder verüben, sich zum Beispiel ihre Netzkarten mit geringem Aufwand im Ausland beschaffen können. Dies erlaubt es ihnen auf einfachste Weise die Speicherung ihrer Daten bei deutschen Netzbetreibern zu unterlaufen. Ein vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht erstelltes Gutachten hat zudem gezeigt, dass in Ländern, die eine Vorratsdatenspeicherung eingeführt haben, keine Verbesserung bei der Aufklärungsquote zu erkennen ist. Die Forderung nach einer Vorratsdatenspeicherung ist daher reine Symbolpolitik.
Eine anlasslose Speicherung von Daten wird es mit der FDP nicht geben. Gespräche mit Ermittlern haben zudem gezeigt, dass auch sie keinen Bedarf für einen anlasslose Speicherung aller Daten von allen Deutschen Bürgern für sechs Monate sehen. Wir sollten uns daher intensiv dem Quick-Freeze-Vorschlag von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger widmen. Ob die darin vorgesehene Speicherfrist von sieben Tagen ausreicht, oder ob diese maßvoll erhöht werden muss, kann Gegenstand der Debatte sein.
ACTA
Derzeit wird intensiv über das Antipiraterie-Abkommen ACTA diskutiert. Viele Bürgerinnen und Bürger sind angesichts der komplexen Materie verunsichert. Bei ACTA handelt es sich um ein Abkommen zwischen der Europäischen Union, den USA und diversen weiteren Staaten. Die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag begrüßt, dass die Debatte zu dem Übereinkommen so engagiert und öffentlich geführt wird. Es ist notwendig und geboten, dass alle Fakten auf dem Tisch liegen. Das Europäische Parlament hat sich jetzt mit ACTA intensiv zu befassen und alle offenen Fragen und die erhobene Kritik zu behandeln. Für Deutschland besteht durch ACTA keinerlei Gesetzgebungsbedarf. Aufgrund der zurzeit laufenden Diskussion ist jedoch noch einmal zu betonen: Mit der FDP wird es keine Sperrung von Internetzugängen oder Netzsperren anderer Art geben. Auch eine Überwachung der Nutzer durch ihre Internetzugangsprovider schließen wir aus. Ein sanktioniertes Warnmodell („three-strikes“) kommt nicht in Frage. Eine umfassende Überwachung der Kommunikation im Netz zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen steht mit der FDP nicht zur Debatte. Entgegen derzeit verbreiteter Ansichten ist all das im übrigen auch gar nicht Inhalt von ACTA.
Die in ACTA vorgesehenen Ziele und Vereinbarungen zum Schutz von Patent-, Marken- und Urheberrechten sind in Deutschland bereits jetzt hinreichend verwirklicht. Alle in dem Abkommen vorgesehenen Bestimmungen für die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums bestehen in Deutschland bereits - teils seit Jahren. Beispielsweise ist das unberechtigte Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke in Deutschland seit 1966 strafbar.
Da für Deutschland wegen der ausreichenden Rechtslage ohnehin kein Umsetzungsbedarf besteht, ist keine Eile geboten. Deswegen wurde auf Initiative der FDP-Bundestagsfraktion die Zeichnung des ACTA-Abkommens nun aufgeschoben, bis der EuGH das Abkommen geprüft hat.
Meinen Podcast zum Thema ACTA können Sie unter folgendem Link ansehen: http://www.youtube.com/
Kostefallen im Internet
© Peter Kirchhoff / pixelio.de Jeder, der im Internet surft, kennt das Problem der Kostenfallen. Von einer Kostenfalle im Internet spricht man, wenn unseriöse Anbieter einen Hinweis auf die Kostenpflicht ihrer Angebote nur schwer auffindbar auf ihrer Homepage verstecken. Ziel dieses „Geschäftsmodells“ ist es, ahnungslosen Bürgern gegen deren Willen einen kostenpflichtigen Vertrag unterzujubeln. Wer nur einen Routenplaner ausdrucken wollte, hat so schnell ein 24-Monate-Abo für ein Internetportal am Hals. Zwar kommt in solchen Fällen rein rechtlich betrachtet bereits jetzt ein Vertrag in aller Regel nicht zustande. Betrüger, die sich einer solchen Masche bedienen, lassen sich davon jedoch nicht abhalten. Und die Bürger zahlen oft unter dem Druck, der von Rechtsanwaltskanzleien oder Inkassounternehmen erzeugt wird, um die vermeintlichen Forderungen einzutreiben.
Bundesjustizministerium legt Gesetzentwurf vor
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat daher einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Kostenfallen im Internet Einhalt gebieten soll. Im Kern sieht der Vorschlag vor, dass Verbraucher unmittelbar vor Vertragsschluss klar und verständlich in hervorgehobener Weise darüber informiert werden müssen, daß es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt, und welche Kosten für sie mit dem Vertrag verbunden sind. Dazu müssen sie über eine eigene Schaltfläche bestätigen, dass sie sich zu einer Zahlung verpflichten. Wird diese Voraussetzung nicht eingehalten, kommt kein wirksamer Vertrag zustande.
Mehr Rechtssicherheit für Verbraucher
Da die Rechtsprechung zu Kostenfallen bislang uneinheitlich war, schaffen wir mit dem neuen Gesetz mehr Rechtssicherheit für die Verbraucher. Gleichzeitig müssen wir die Bürger verstärkt über ihre Rechte informieren und aufklären. Nur wer seine Rechte kennt, kann sich gegen Betrügereien wehren. Mit der Kombination aus gesetzlichem Nachsteuern und Aufklärung der Bürger wollen wir Kostenfallen im Internet den Garaus machen.
FDP schützt Verbraucher vor Kostenfallen im Internet
Besserer Schutz bei Einkäufen im Internet – Der Deutsche Bundestag hat heute ein Gesetz zur Bekämpfung von Kostenfallen im Internet verabschiedet. Auf Initiative von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagen die Liberalen Abzocke im Netz künftig den Kampf an. Kostenfallen sollen für Verbraucher besser kenntlich werden.Gesetzentwurf zum Mietrecht in der Prüfung
TRgreizer / pixelio.de Das Bundesministerium der Justiz hat im November 2011 einen Referentenentwurf zur Reform des Mietrechts vorgelegt. Dieser wurde an interessierte Verbände und die Bundesländer verschickt, die nun Gelegenheit zur Stellungnahme haben. Der Entwurf soll gegen Ende des ersten Quartals 2012 in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden.
Der Referentenentwurf sieht vier Themenschwerpunkte vor:
• Die Rahmenbedingungen für energetische Sanierungen werden neu gestaltet,
• das Energie-Contracting wird gesetzlich geregelt
• die Position der Vermieter gegenüber Mietbetrügern wird verbessert und
• Luxussanierungen werden unterbunden.
Im Einzelnen:
1. Energetische Sanierungen
Die energetische Sanierung des Wohnungsbestandes ist ein wesentlicher Bestandteil des Energiekonzepts der Bundesregierung. Der Entwurf sieht vor, dass der Mieter Modernisierungsmaßnahmen, zu denen auch energetische Sanierungen gehören, grundsätzlich dulden muss. Wegen einer energetischen Sanierung darf ein Mieter für einen Zeitraum von drei Monaten grundsätzlich auch nicht mehr die Miete mindern. Darin liegt nicht nur eine Erleichterung von energetischen Sanierungen. Gleichzeitig setzt die Regelung den Vermieter auch unter Druck, die energetische Sanierung schnell und innerhalb der drei Monate durchzuführen, da ihm sonst minderungsbedingte Mietausfälle drohen.
Die Vermieter dürfen die Kosten von Modernisierungsmaßnahmen wie gehabt auf die Mieter umlegen, indem sie die jährliche Miete um 11 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. Insofern bleibt die gesetzliche Regelung unverändert. Sollte sich die Modernisierungsmaßnahme im Einzelfall als wirtschaftliche Härte für den Mieter darstellen, muss dies im Rahmen der Mieterhöhung berücksichtigt werden. Kosten für Modernisierungen, die auf sonstige Weise nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig einsparen oder das Klima nachhaltig schützen, ohne einen konkreten Bezug zur Mietsache aufzuweisen, dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden. Beispielhaft kann hier eine Fotovoltaikanlage genannt werden, die der Vermieter auf dem Dach errichten lässt, um den daraus gewonnenen Strom ins öffentliche Stromnetz einzuspeisen.
2. Energie-Contracting
Vermieter sind grundsätzlich selbst verpflichtet, die Versorgung ihrer Wohnungen mit Strom und Wärme zu gewährleisten. Wenn die Vermieter diese Aufgabe an dritte Unternehmen weiterdelegieren, spricht man von Contracting. Dies ist ein Geschäftsfeld, das sich in den vergangenen Jahren immer stärker entwickelt hat.
Vermieter dürfen künftig unter folgenden Voraussetzungen Contracting-Kosten als Betriebskosten auf die Vermieter umlegen:
• Durch das Contracting muss die Energieeffizienz gesteigert werden und
• die Umstellung muss für die Vermieter kostenneutral ausfallen.
3. Bekämpfung von Mietnomaden
Durch den Referentenentwurf wird die Position der Vermieter gegenüber Mietnomaden gleich in mehrfacher Weise verbessert.
- Es wird eine Hinterlegungsanordnung geschaffen. Dadurch wird der Vermieter vor der Gefahr geschützt, dass sich der Rechtsstreit zwischen ihm und dem Mieter in die Läge zieht und der Mieter am Ende nicht mehr zahlungsfähig ist.
- Will der Vermieter eine Wohnung räumen lassen, kann er künftig beantragen, dass der Gerichtsvollzieher ihm nur noch den Besitz an der Wohnung verschaffen muss. An den Gegenständen des Mieters in der Wohnung kann der Vermieter dann sein Vermieterpfandrecht ausüben und diese zur Begleichung seiner offenen Forderungen verwerten. Auf diesem Weg werden dem Vermieter die zum Teil hohen Räumungs- und Lagerungskosten, die sonst im Rahmen einer Wohnungsräumung entstehen können, erspart (sogenanntes „Berliner Modell“).
- Macht im Zeitpunkt der Wohnungsräumung ein bis dahin dem Vermieter unbekannter Dritter Besitzansprüche an der Wohnung geltend, kann der Vermieter künftig im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes einen weiteren Titel erwirken, der sich auch gegen den Dritten richtet und der es ihm dann erlaubt, die Räumung durchführen zu lassen. Zu dem kann der Vermieter die Wohnung zwangsräumen lassen, wenn eine Räumungsklage bereits an den Mieter zugestellt ist und der Mieter eine in diesem Prozess erlassene Hinterlegungsanordnung nicht befolgt.
- Der Gesetzentwurf sieht einen zusätzlichen Kündigungsgrund vor. Ist der Mieter bereits mit der Zahlung der Kaution in Verzug, kann er unter den gleichen Umständen wie beim Verzug mit der Mietzahlung fristlos gekündigt werden.
4. Luxussanierungen (Münchener Modell)
Eine bislang bestehende Lücke beim Kündigungsschutz der Mieter, die im Zusammenhang mit der Anmeldung von Eigenbedarf des Vermieters auftreten konnte, wird geschlossen. In der Vergangenheit haben Investorengruppen in Ballungszentren oftmals Mietshäuser gekauft, um die darin befindlichen Wohnungen aufwendig zu sanieren und dann als Eigentumswohnungen wieder zu verkaufen. Diese Investoren waren in der Regel als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) organisiert. Damit die Mietverträge der betroffenen Mieter möglichst kurzfristig gekündigt werden konnten, wurde bei dem sogenannten „Münchener Modell“ durch einen der Gesellschafter Eigenbedarf geltend gemacht. Die Gesellschafter behaupteten, die Wohnung für sich oder Familienangehörige zu benötigen, obwohl von vorn herein fest stand, dass die Wohnung saniert und weiterverkauft werden sollte. Mit diesem juristischen Kniff konnte der Kündigungsschutz ausgehebelt werden. Dieser Methode schieben wir nun einen Riegel vor. In § 577a BGB wird ein Absatz 1a eingeführt, der den dreijährigen Kündigungsschutz für Mieter auch in den Fällen des geschilderten Münchener Modells gewährleistet.
Merk zeigt bei Vorratsdatenspeicherung die üblichen Reflexe
R_K_B_by_Gerd-Altmann / pixelio.de Zu der Forderung der Bayerischen Justizministerin Beate Merk, als Konsequenz der Neonazi-Morde nun eine schnelle Einigung zugunsten der Vorratsdatenspeicherung herbeizuführen, erklärt der Bayerische FDP-Rechtspolitiker Stephan Thomae, MdB:
Frau Merk lässt nach wie vor keine Gelegenheit aus, die Vorratsdatenspeicherung zu fordern. Diese Forderung geht auch hier am wesentlichen Punkt vorbei. Nach jetzigem Kenntnisstand lag das Problem nicht darin, dass Informationen nicht gewonnen wurden. Vielmehr steht zu befürchten, dass bereits vorhandene Daten nicht in ausreichendem Maße verwertet und unter den Behörden weitergereicht wurden.
Wir müssen also zunächst aufklären, welches Wissen die Sicherheitsbehörden hatten, bevor wir über mögliche Konsequenzen nachdenken. Die FDP lehnt die Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich ab. Sie würde aber auch dann nichts bringen, wenn die Ermittlungsbehörden aus ihr gewonnenen Informationen nicht nutzen, um Straftaten zu verhindern.
Pressemitteilung downloaden (pdf)
Delegationsreise des Rechtsausschusses nach der Volksrepublik China
R_K_by_Dieter Schütz / pixelio.de Als Vertreter der FDP-Fraktion nahm ich an einer Delegationsreise des Rechtsausschusses nach Beijing teil. Dort führten wir Gespräche mit dem Deutschen Botschafter Dr. Michael Schäfer, dem Gesandten der Deutschen Botschaft Norbert Riedel, der Leiterin der Rechts- und Konsularabteilung der Deutschen Botschaft Margarethe Uebber, Vertretern der politischen Stiftungen in der VRC (Adenauer, Seidl, Böll, Luxemburg), Vertretern des Rechtsprogramms der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), Mitgliedern der AG Recht der deutsch-chinesischen Außenhandelskammer (AHK), deutschen Journalistinnen in China (ARD, ZEIT, WAZ), Abgeordneten des Rechtskomittees des Nationalen Volkskongresses , Vertretern des Unteren Volksgerichtes in Beijing mit Besuch einer Strafverhandlung, dem vorsitzenden Richter einer Strafkammer am Obersten Nationalen Volksgerichtshof, der Vizepräsidentin der Obersten Volksstaatsanwaltschaft, Mitgliedern der Nationalen Richterakademie, Mitgliedern des Rechtsamtes des Staatsrats sowie dem Präsidium des Allchinesischen Anwaltsvereins. Ein Treffen mit chinesischen Menschenrechtsanwälten kam leider nicht zustande, da die Anwälte nacheinander kurzfristig ihre Teilnahme absagten.
China ist eine stolze jahrtausende Hochkultur, die in den letzten 150 Jahren in eine Krise nach der anderen gestürzt war. Zwar gibt es in China keine Hungersnöte mehr wie während der maoistischen Kulturrevolution, aber eine Ordnung für den neuen chinesischen Kapitalismus wurde noch nicht gefunden.
• Drei Viertel des 1,3 Milliarden-Volkes leben in zum Teil bitterer Armut. Die eigentliche Absicherung muß nach wie vor die Familie leisten. Von der Ein-Kind-Ehe werden daher viele Ausnahmen zugelassen.
• Die Alleinherrschaft der Kommunistischen Partei zählt zu den Roten Linien, die nicht ange-tastet werden dürfen. Meinungs- und Pressefreiheit berühren nur einen sehr kleinen Teil der chinesischen Gesellschaft.
• Die Versorgung der riesigen Bevölkerung hat zu einer unglaublichen Umweltzerstörung geführt. Rund 130 Millionenstädte gibt es bereits heute in China, und die Landflucht hält an: jährlich ziehen etwa 10 Millionen Menschen vom Land in die Städte. Die volkswirtschaftlichen Kosten der Umweltzerstörung sind enorm. Es entstehen in der Hochebene von Xinjang, wo auf 2000 Metern Meereshöhe ständig orkanartige Winde toben, riesige Windparks. Zum Stromtransport sind neue Leitungsnetze geplant. China wird als erstes Land flächendeckend smart grids einsetzen. Zugleich forciert China die Elektromobilität, weil die Folgen eines zunehmenden Straßenverkehrs mit Verbrennungsmotoren erkannt sind.
Ein rechtsstaatliches System und ein in der Bevölkerung verankertes Rechtsbewußtsein, in der schlechtes Verwaltungs- und Regierungshandeln gerichtlich überprüft werden kann, ist zwar im Entstehen. Ein öffentliches Austragen von Konflikten ist allerdings eher unasiatisch.
Das chinesische Rechtssystem war traditionell geprägt von einem Gegensatz zwischen Konfuzianismus und Legismus. Der Konfuzianismus baute auf allgemeinen Sittennormen auf, der Legismus auf zweckorientierten Gesetzen. Das traditionelle chinesische Recht versuchte beide Denkschulen in sich zu vereinen, wobei das Recht vor allem der doppelten Funktion der Verbrechenskontrolle und der Herrschaftssicherung diente. Die Kommunistische Partei hob 1949 alle Gesetze der von 1911 bis 1949 regierenden Nationalregierung auf und erließ keine neuen. In der Kulturrevolution wurde die juristische Intelligenz systematisch ausgerottet, am Ende gab es im ganzen Land keine juristischen Fakultäten mehr. Richterämter wurden mit verdienten und linientreuen ausgedienten Unteroffizieren und Offizieren der Armee besetzt. Recht und Justiz waren sowjetrussisch ausgerichtet und Instrumente des Klassenkampfes. Im Strafprozeß waren politische Grundsätze der Kommunistischen Partei Entscheidungsgrundlage. Zivilrechtliche Streitigkeiten wurden typischerweise durch Schlichtung beigelegt. Erst seit 1979 wird der Ausbau eines modernen Rechts- und Justizwesens systematisch betrieben. In der Gesetzgebung orientiert sich die Volksrepublik ausdrücklich bevorzugt am kontinentaleuropäischen Recht statt am angloamerikanischen Recht. Dieser Umstand stellt für die Europäer und namentlich Deutschland einen nicht zu unterschätzenden Vorteil dar. Dennoch gibt es natürlich keine Blaupause für die Schaffung eines Rechtsstaates. Der Rechtsstaat ist kein Fertigprodukt, das überall auf der Welt einfach eingekauft und eingesetzt werden kann. China befindet sich in einem Prozeß von der Herrschaft durch das Gesetz (rule by law) zur Herrschaft des Rechts (rule of law). Mittlerweile gibt es wieder eine professionelle Juristenausbildung und –fortbildung. Die Einflußnahme auf die Rechtsprechung durch die Partei ist aber immer noch stark, beispielsweise durch geschickte Hinweise auf Karrieremöglichkeiten, Rechtsanwälte werden behindert und eingeschüchtert, beispielsweise durch die Praxis der Vergabe von Anwaltszulassungen für immer nur ein Jahr, die Öffentlichkeit wird geschickt ausgeblendet, beispielsweise indem wichtige Prozesse außerhalb der großen Städte an schwer erreichbaren Orten und in kleinen Sitzungssälen stattfinden, in denen sich nur drei oder vier Stühle für Zuhörer befinden, so daß weitere Prozeßbeobachter wegen angeblicher Überfüllung des Sitzungssaales ausgeschlossen werden. Unsere Gespräche dienten dazu, aktuellen Stand, Richtung und Ziel der chinesischen Rechtsentwicklung besser kennenzulernen und uns ein persönliches Bild über deutsche Rechtsstaatsprojekte in China zu machen.
Der deutschen GIZ ist es gelungen, einen festen Platz in der chinesischen Richterakademie für einzelne Unterrichtseinheiten im Zivilrecht, Strafrecht und Verfahrensrecht bei der Richterfortbildung zu besetzen. Für mich als Mitglied sowohl des Rechts- als auch des Haushaltsausschusses des Bundestages stand die Frage im Raum, ob wir für diese Form der Entwicklungshilfe weiterhin Gelder zur Verfügung stellen sollen, da nach China ja keine neuen Entwicklungshilfegelder mehr fließen sollen, wenn die laufenden Entwicklungshilfeprojekte ausgelaufen sind. In Fällen wie diesen bin ich allerdings der Meinung, daß wir den einmal eroberten Platz nicht anderen Ländern überlassen, sondern uns Gedanken über eine sinnvolle Fortführung machen sollten. Regulär müßte sich die GIZ nach Auslaufen der Programmmittel aus dem Projekt zurückziehen. Die chinesische Richterakademie organisiert aber landesweit die Richterfortbildung für die 190 000 Richter des Landes. Ich halte das Programm für so gut, daß es eine Torheit wäre, die Chance aufzugeben, an der Fortbildung aller Richter Chinas von Xinjang bis Shanghai mitzuwirken, die in den nächsten Generationen prägend für das Rechtswesen und damit für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Wirklichkeit in China maßgeblich sein werden.
Im Bereich des Anwaltsrechts wiederholt angesprochen wurde die Notwendigkeit einer jährlichen Verlängerung der Anwaltszulassung. Die Deutlichkeit der Aussprache beim Allchinesischen Anwaltsverein führte dazu, daß die chinesische Seite das auf zwei Stunden angesetzte Gespräch nach 70 Minuten abbrach und unsere Delegation vor die Tür setzte.
Aktuelle Probleme, die wir in unseren Gesprächen vielfach angesprochen haben, waren insbesondere im Strafprozeßrecht die beabsichtigte Legalisierung einer von der Staatsanwaltschaft angeordneten Haft von bis zu sechs Monaten ohne Benachrichtigung von Verwandten, ohne Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers und ohne gerichtliche Kontrolle. Die chinesische Seite sieht die gesetzliche Regelung dieser Möglichkeit als Fortschritt gegenüber dem jetzigen Zustand, in dem diese Praxis ohne gesetzliche Regelung geübt wird. Der Gesetzentwurf wurde vom Rechtskomittee des Nationalen Volkskongresses im Internet veröffentlicht. Bislang gibt es ungefähr 40 000 Stellungnahmen hierzu im Internet. Unsere Delegation hat bei jeder sich bietenden Gelegenheit sehr deutlich gemacht, daß eine solche Regelung von uns nicht als rechtsstaatlicher Fortschritt verstanden werden kann.
Stephan Thomae zur Debatte um die Neubesetzung des Generalbundesanwalts
Gerd Altmann / www.pixelio.de Zu den Personalspekulationen von Burkhard Lischka (SPD) über die Neubesetzung des Generalbundesanwaltes und den damit verbundenen Vorwürfen gegenüber Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, äußerte sich der Rechtspolitiker Stephan Thomae in einer Pressemitteilung.
Pressemitteilung runterladen (pdf)
EGMR stärkt Rechte leiblicher Väter
© Didi01 / www.pixelio.de Anlässlich der jüngsten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) zur Frage des Umgangsrechts leiblicher Väter (Az.: 17080/07) erklärt der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für das Familienrecht, Stephan Thomae:
Gesellschaftliche Vorstellungen und Familienmodelle ändern sich. Immer mehr Kinder werden außerhalb einer gültigen Ehe geboren. Rechtsprechung und Gesetzgebung müssen diesen Wandel nachvollziehen. Nach dem Anayo-Urteil hat der EGMR biologischen Vätern nun zum wiederholten Mal mehr Rechte zugesprochen. Dies ist zu begrüßen. Allerdings muss der Maßstab selbstverständlich das Kindeswohl bleiben. Eine uneingeschränkte Ausweitung der Rechte biologischer Väter wäre problematisch. Zwar darf der biologische Vater nicht generell vom Umgangsrecht ausgeschlossen bleiben. Wo aber das Auftauchen des biologischen Vaters gewachsene familiäre Strukturen zu Lasten des Kindeswohls beeinträchtigt, muss die Rechtsprechung den biologischen Vater im Einzelfall auch in seine Schranken weisen können. Die Interessen des Kindes haben in jedem Fall Vorrang vor den Rechten des Vaters.
Im Unterschied zum Anayo-Fall hatte in der vorliegenden Entscheidung ein mutmaßlicher biologischer Vater auf Klärung der Vaterschaft und Umgangsrecht geklagt.
Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format
FDP verhält sich konstruktiv bei Vorratsdatenspeicherung
© Gerd Altmann / www.pixelio.de Zur Äußerung des Unionsfraktionschefs Volker Kauder, Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger sei ein Problem, da sie die Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verweigere, erklärt der bayerische Rechtspolitiker Stephan Thomae, MdB:
Die FDP verhält sich in Sachen Vorratsdatenspeicherung konstruktiv. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie an das Bundesinnenministerium übersandt. Über diesen sollten wir inhaltlich diskutieren und nicht über Personen.
Die jüngsten Festnahmen in Berlin zeigen, dass die Terrorismusbekämpfung mit den bereits vorhandenen Mitteln gut funktioniert.
Zudem ist die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene umstritten. Sie wird gegenwärtig überarbeitet. Wir sollten daher das Ergebnis abwarten, damit wir klar wissen, in welchem Rahmen sich die deutschen Gesetze bewegen müssen.
Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format.
Die Finanzmarktprobleme von heute sind die Folge des Staatsversagens von gestern

© Gerd Altmann / www.pixelio.de Zur aktuellen Debatte um die Einführung von Eurobonds erklärt der schwäbische FDP-Bezirksvorsitzende Stephan Thomae, Mitglied des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages:
Eurobonds sind kein geeignetes Mittel, um die Strukturprobleme in den finanzschwachen Ländern der EU zu lösen. Länder wie Griechenland, Irland, Portugal oder Spanien, Italien und Zypern müssen auf lange Sicht ihre hausgemachten Defizite reduzieren, damit die europäische Währung stabil bleibt.
Eurobonds sind dafür ungeeignet. Sie würden eine gesamtschuldnerische Haftung aller Euro-Staaten bedeuten. Eine solche Regelung gilt nicht einmal unter den deutschen Bundesländern. Hier gibt es zwar den Länderfinanzausgleich. Dieser bedeutet aber keine gesamtschuldnerische Haftung der Bundesländer füreinander.
Nach einer Kalkulation des ifo-Instituts würde die Einfuhr von Eurobonds für Deutschland einen deutlichen Zinsaufschlag von 2,3 Prozentpunkten auf seine Schuldentilgung bedeuten. Dies entspräche jährlichen Mehrkosten von gut 47 Milliarden Euro, die Deutschland an anderer Stelle im Haushalt fehlen würden. Um diese Mehrbelastung auszugleichen, müssten wir entweder in gleicher Höhe Steuern erhöhen, Ausgaben einsparen oder die Neuverschuldung anheben.
Mit der Einfuhr von Eurobonds würden wir uns zugleich der Möglichkeit berauben, in den betroffenen Ländern auf eine solide Haushaltspolitik und Strukturänderungen hinzuwirken. Sie würden darüber hinaus den Anreiz für diese Länder senken, Strukturänderungen herbeizuführen. Vielmehr würden die Schuldenländer sich auf das Einspringen der restlichen Eurogruppe verlassen. Deutschland wäre nur noch Zahlmeister und würde sich aller Gestaltungsmöglichkeiten begeben. Die Probleme der Schuldenländer sind zu vielfältig und zu komplex, als dass sie durch eine einheitliches Zaubermittel wie die Einfuhr von Eurobonds gelöst werden könnten.
Die nun von Bundeskanzlerin Merkel und dem französischen Staatspräsidenten Sarkozy gemachten Vorschläge für einen neuen Stabilitätspakt sind der richtige Weg. Wir brauchen mehr Stabilität, mehr Wettbewerbsfähigkeit und mehr Wachstum – aber keine Haftungsgemeinschaft.
Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format
Thomae beansprucht schwarz-gelbe Urheberrechte für die Energiewende

Bernd-Boscolo/ pixelio.de Anläßlich des Beginns der parlamentarischen Sommerpause berichtete der Allgäuer Bundestagsabgeordnete Stephan Thomae den FDP-Mitgliedern seines Bundestagswahlkreises Kempten/Lindau/Oberallgäu über die wichtigsten bundespolitischen Debatten der letzten Monate.
Im Vordergrund stand für die Mitglieder die Diskussion um die Energiepolitik. Einige Mitglieder kritisierten, die FDP habe sich einem nicht bis in alle Konsequenzen durchdachten energiepolitischen Mainstream gebeugt...
Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
Thomae beansprucht schwarz-gelbe Urheberrechte für die Energiewende
Kindeswohl ist nicht vom Geschlecht der Eltern abhängig
![]()

Dieter Schütz / pixel Vor zehn Jahren, am 1. August 2001, trat das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte zum zehnten Jahrestag des Lebenspartnerschaftsgesetzes eine komplette Gleichstellung mit der Ehe heterosexueller Paare gefordert:Thomae unterstützt die Forderung der Justizministerin.
Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
Kindeswohl ist nicht vom Geschlecht der Eltern abhängig
Koalitionsfraktionen einigen sich auf Änderungen im Wahlrecht
Rolf van Melis / pixelio.de In seinem Urteil vom 3. Juli 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) festgestellt, dass das deutsche Wahlrecht in Teilen verfassungswidrig ist. Das BVerfG hatte das sogenannte negative Stimmgewicht kritisiert. Nach diesem Wahlrechtsphänomen kann es vorkommen, dass Wähler einer Partei dadurch schaden, dass sie ihr die Zweitstimme geben. Für diese paradoxe Situation sind zwei Faktoren im Wahlrecht verantwortlich: Die Überhangmandate und die Listenverbindungen.
Das oberste Deutsche Gericht hatte dem Gesetzgeber aufgetragen, bis zum 30. Juni 2011 eine verfassungskonforme Regelung zu verabschieden. Bisher wurde die Verteilung der über die Zweitstimme erreichten Sitze im Deutschen Bundestag wie folgt vorgenommen: In einem ersten Schritt wurde gezählt, wie viele Zweitstimmen eine Partei insgesamt auf Bundesebene auf sich vereinigen konnte.
In einem zweiten Schritt wurde dann ermittelt, wie viele dieser Mandate auf die einzelnen Landesverbände der jeweiligen Parteien entfielen. Dabei galten nach § 7 Bundeswahlgesetz (BWahlG) Landeslisten derselben Partei als verbunden, soweit nicht erklärt wurde, dass eine oder mehrere beteiligte Landeslisten von der Listenverbindung ausgeschlossen sein sollte.
Am 30. Juni wurde im Deutschen Bundestag in erster Lesung über einen von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf (BT-Drs. 17/6290) zur Reform des Wahlrechts beraten. Das neue Koalitionsmodell setzt bei der Trennung der Listenverbindungen an. § 7 BWahlG fällt weg. Die Bundesländer werden zu eigenständigen Wahlgebieten. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Sitzkontingente der Bundesländer von der Wahlbeteiligung im jeweiligen Bundesland abhängen. Nach einer Wahl werden nun in einem ersten Schritt die Sitzkontingente der Bundesländer bestimmt. Diese werden in einem zweiten Schritt zwischen den einzelnen Landeslisten aufgeteilt. Alle übrig gebliebenen Zweitstimmen, die nicht mehr für ein Mandat ausreichen, werden in einer Art Reststimmenverwertung für zusätzliche Sitze verwendet. Fällt eines dieser Reststimmenmandate an eine Landesliste, die ohnehin schon mehr (Direkt-)Mandate hat, als ihr nach Zweitstimmen zustehen, so wird dieses Mandat nicht vergeben. Dadurch können teilweise Überhangmandate abgebaut werden.
Das Modell der Koalitionsfraktionen ist eine gute Lösung. Es hat den Vorteil, dass es nur einen minimalinvasiven Eingriff in das bisherige bewährte Wahlrecht darstellt. Das System aus Erst- und Zweitstimme bleibt erhalten. Ein weiterer positiver Aspekt des Koalitionsmodells ist die Berücksichtigung der Wahlbeteiligung. Sie schafft einen Anreiz, sich aktiv an Wahlen zu beteiligen. Gerade die Ergänzung des Modells um den Aspekt der Reststimmenverwertung bringt mehr Chancengleichheit.
In den Medien wurde vielfacht kritisiert, dass der Gesetzgeber die vom BVerfG gesetzte Frist zur Reformierung des Wahlrechts nicht eingehalten hat. Gleichzeitig wurde das Fortbestehen von Überhangmandaten beanstandet. Überhangmandate sind jedoch bis zu einer gewissen Höhe auch vom BVerfG als zulässig erklärt worden. Das deutsche Wahlrecht ist ein sehr komplexes Gefüge, das aus unterschiedlichen Komponenten zusammengesetzt ist. Nimmt man an einer Stelle Veränderungen vor, ergeben sich automatisch Veränderungen an anderer Stelle. Diese Wechselwirkungen mussten berücksichtigt werden. Zudem lässt sich die Wahrscheinlichkeit für das negative Stimmgewicht in vielen Modellen nur durch konkrete Berechnungen einschätzen. Hierbei wurden komplizierte Rechenverfahren angewandt, die viel Zeit in Anspruch genommen haben. So erklärt es sich, dass es zu der bedauerlichen Verzögerung im Rahmen des Reformprozesses gekommen ist.
Der weitere Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens sieht folgendermaßen aus: Nach der parlamentarischen Sommerpause wird es Anfang September eine öffentliche Anhörung zum Wahlrecht geben. Mit der zweiten und dritten Lesung soll das Gesetzgebungsverfahren dann möglichst noch im September 2011 abgeschlossen werden.
Bundesjustizministerin stellt Eckpunktepapier zur Sicherungsverwahrung vor
Am 21. Juli 2011 hat Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrrenberger das Eckpunktepapier zur Sicherungsverwahrung vorgestellt. Aus den Bundesländern hat es dazu Kritik gegeben, die die FDP-Bundestagsfraktion ablehnt. Die Eckpunkte des Justizministeriums sind ein wichtiger Schritt, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Neuregelung der bisherigen Praxis umzusetzen. Bund und Länder müssen nun konstruktiv zusammenarbeiten. Hätten die Länder die bisherige Umsetzung der Sicherungsverwahrung verfassungskonform ausgestaltet, hätte der Bund gar nicht handeln müssen. Die Union hat in Berlin das Gesetz zur Sicherungsverwahrung mitgetragen. Das es nun von den Ländern unsachliche Kritik hagelt, ist unangebracht und hilft niemanden. Wir müssen im Auge behalten, dass wir alle das gleiche Ziel verfolgen, nämlich den Schutz der Bevölkerung. Der Vorschlag von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger setzt die inhaltlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils um. Eine frühe Begutachtung gefährlicher Strafgefangener kann dafür sorgen, dass nicht therapierbare Täter in Verwahrung verbleiben können. Bund und Länder müssen nun Hand in Hand zusammenarbeiten, um die notwendigen Änderungen umzusetzen. Eine konstruktive Diskussion ist erforderlich.Hintergrund
Eine Neuregelung der Sicherungsverwahrung ist notwendig geworden, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die nachträglich angeordnete Verwahrung im Dezember 2009 für rechtswidrig erklärt und das Bundesverfassungsgericht 2011 festgestellt hat, das komplette Regelwerk sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Bund und Länder wollen sich am 16. August treffen, um über die Vorschläge des Justizministeriums zu beraten. Die von Karlsruhe gesetzte Frist für eine Gesetzesnovelle läuft im Juni 2013 aus.
Das Justizministerium reagierte mit dem Eckpunktepapier auf die Kritik des Bundesverfassungsgerichtes an der bisherigen Praxis der Sicherheitsverwahrung. Mit seinem Urteil vom Mai 2011 hatte Karlsruhe die bisherigen Vorschriften für verfassungswidrig erklärt und die Politik zum Handeln aufgefordert. Die Justizministerin greift mit ihren Eckpunkten unter anderem die Vorgabe auf, dass Sicherheitsverwahrte anders als gewöhnliche Strafgefangene behandelt werden müssen. Außerdem sieht das Papier vor, Gewalt- und Sexualstraftäter frühzeitig therapeutisch zu begleiten, um eine zuverlässigere Gefahrenprognose zu ermöglichen und präventive Maßnahmen einleiten zu können.
Thomae: CSU hat Überblick verloren
© Gerd Altmann / www.pixelio.de Zu den Äußerungen der bayerischen Justizministerin, Dr. Beate Merk, und des CSU-Bundestagsabgeordneten Dr. Hans-Peter Uhl, Deutschland benötige nach den Attentaten in Norwegen die Vorratsdatenspeicherung, erklärt der FDP-Bundestagsabgeordnete und Rechtspolitiker Stephan Thomae:
Diese Forderung zeigt, wie unbedacht die CSU in Sachen Vorratsdatenspeicherung argumentiert. Nach bisherigem Ermittlungsstand hat der Täter von Oslo und Utøya alleine gehandelt. Zudem kam er für die norwegischen Sicherheitsbehörden nach eigenen Angaben „aus dem Nichts“. Er wäre also auch mit Vorratsdatenspeicherung nicht aufgefallen. Die CSU versucht, eine unsinnige Forderung mit unpassenden Beispielen zu begründen.
Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
THOMAE: CSU hat Überblick verloren
Thomae: Unsachliche Kritik schützt niemanden
Peter Reinäcker / Pixelio.de Am 21. Juli 2011 hat Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrrenberger das Eckpunktepapier zur Sicherungsverwahrung vorgestellt. Zu den Äußerungen des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann zur Sicherungsverwahrung erklärt der bayerische Bundestagsabgeordnete und FDP-Rechtsexperte Stephan Thomae:
„Herr Herrmann sollte sich daran erinnern, dass er Innenminister in einer schwarz-gelben Koalition ist. Statt unsachlicher Kommentare sollte Herr Herrmann lieber konstruktive Vorschläge präsentieren und aufhören, ein falsches Bild von der Realität zu zeichnen. Den Bürgern muss klar sein, dass eine Therapie das A und O für die Verhinderung weiterer Straftaten ist.
Hätten die Länder die bisherige Umsetzung der Sicherungsverwahrung verfassungskonform ausgestaltet, hätte der Bund gar nicht handeln müssen. Die Union hat in Berlin das Gesetz zur Sicherungsverwahrung mitgetragen. Die Kollegen der CSU-Landesgruppe haben daran konstruktiv mitgewirkt. Nun muss das neue Recht umgesetzt werden. Dabei erwarten wir auch eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Kollegen der CSU in Bayern.“
Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
THOMAE: Unsachliche Kritik schützt niemanden
Thomae: Europäisches Patentrecht stärkt deutsche Wirtschaft

© Rainer Sturm / pixelio BERLIN. Anlässlich der Anregung von Bundespräsident Christian Wulff zu einem einheitlichen europäischen Patentrecht und der Einrichtung eines europäisches Patentgerichts in München erklärt der Berichterstatter der
FDP-Bundestagsfraktion für das Patentrecht Stephan THOMAE:
Wir brauchen ein einheitliches europäisches Patentrecht, um die Kosten für den Schutz geistigen Eigentums zu senken. Davon wird vor allem die deutsche Wirtschaft profitieren. In Deutschland werden europaweit die
meisten Patente pro Jahr angemeldet.
Ein einheitliches europäisches Patentrecht macht nur Sinn, wenn dieses
auch einer einheitlichen Rechtsprechung unterliegt. Vor diesem Hintergrund benötigen wir eine europäische Patentgerichtsbarkeit. Diese soll im Rahmen der auf europäischer Ebene vereinbarten verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes eingerichtet werden. München hat sich als Ort patenter Entscheidungen bislang mehr als bewährt.
Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
Thomae: Europäisches Patentrecht stärkt deutsche Wirtschaft
FDP verteidigt Bürgerrechte
Zur Forderung der Landesinnenminister, die FDP müsse sich in Fragen der Vorratsdatenspeicherung und der Anti-Terror-Gesetze bewegen, erklärt der Kemptener Bundestagsabgeordnete und Rechtspolitiker Stephan Thomae:
Wer von anderen Bewegung fordert, sollte nicht selber zur Salzsäule erstarren. Die FDP hat mit dem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger einen Vorschlag in Sachen Vorratsdatenspeicherung unterbreitet. Darin wird die anlassbezogene Speicherung von Daten vorgesehen, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist. Wem dies nicht weit genug geht, sollte nicht vergessen, dass die ursprüngliche Regelung von Union und SPD zur Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde. Der Vorschlag der FDP beachtet dieses Urteil. Alle Beteiligten sind gut beraten, ein erneutes Scheitern in Karlsruhe zu vermeiden.
Mit Blick auf die Anti-Terror-Gesetze ist es im Interesse unseres Rechtsstaates, dass die darin vorgesehenen Eingriffsbefugnisse nur begrenzt gewährt wurden. Wer diese nun ungeprüft verlängern will, hätte die Gesetze auch gleich unbefristet erlassen können. Mit der FDP wird es nur dann Einschränkungen von Bürgerrechten geben, wenn diese für die Sicherheit Deutschlands wirklich erforderlich sind.
FDP weist Forderung des Mieterbundes zurück
Zum Vorschlag des Deutschen Mieterbundes, die Kosten für Gebäudesanierungen sollten zu je einem Drittel von Vermietern, Mietern und Staat getragen werden, erklärt der für das Mietrecht zuständige Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion Stephan Thomae:Die Forderung des Mieterbundes, der Vermieter solle ein Drittel der Kosten für energetische Sanierungen tragen, verkennt die wirtschaftliche Bedeutung des Mietzinses. Über die Miete werden die Anschaffungskosten des Vermieters für die Mietsache refinanziert. Nichts anderes kann für Kosten gelten, die der Vermieter für die Verbesserung der Mietsache aufwendet.
Anders als von Mieterbundpräsident Rips dargestellt, werden durchaus nicht alle Kosten energetischer Sanierungen den Mietern auferlegt: Der Staat entlastet Mieter und Vermieter bereits im Haushaltsjahr 2011 mit Fördermitteln für energetische Sanierungsmaßnahmen in Höhe von 936 Millionen Euro. Für das Haushaltsjahr 2012 ist sogar eine Anhebung auf 1,5 Milliarden Euro vorgesehen.
Vermieter nehmen im Rahmen von energetischen Sanierungen Kredite auf. Daraus entstehende Zinsen können nicht auf die Mieter umgelegt werden. Darüber hinaus tragen die Vermieter das Ausfallrisiko. In vielen Städten und Gemeinden ist nicht gewährleistet, dass der Vermieter seine Sanierungskosten über den Mietmarkt refinanzieren kann. Die Bundesregierung bringt die widerstreitenden Interessen in ihrem Entwurf einer Mietrechtsnovellierung zu einem gerechten Ausgleich.
Pressemitteilung runterladen (pdf)
FDP lehnt Datensammelwut ab
Zu dem von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgelegten Diskussionsentwurf zur Vorratsdatenspeicherung erklärt der FDP-Rechtspolitiker und Mitglied des Deutschen Bundestages Stephan Thomae:Die FDP lehnt eine anlasslose Speicherung von Daten ab. Die Vorgänge bei Sony und Apple haben gezeigt, dass große Datensammlungen ein verlockendes Ziel für Hackerangriffe sind. Auch staatliche Datenbanken sind daher nie hundertprozentig sicher. Kommunikationsdaten dürfen nur dann gespeichert werden, wenn dies zu Ermittlungszwecken erforderlich ist. Auf diesem Weg vermeiden wir es, unnötig große Datensammlungen zu erstellen. Dies schützt unbescholtene Bürger vor unnötiger Überwachung. Gleichzeitig wird es den Strafverfolgungsbehörden ermöglicht, wirksam gegen Straftaten vorzugehen.
Pressemitteilung runterladen (pdf)
Kritik der Opposition ist unberechtigt
Zur Kritik der Opposition an den geplanten Änderungen im Mietrecht erklärt der für das Mietrecht zuständige Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion Stephan Thomae:Die Kritik von Herrn Pronold (SPD), die Mieter seien bei einer energetischen Gebäudesanierung die Dummen, ist unberechtigt. Das Verbot der Mietminderung ist auf drei Monate begrenzt. Damit werden die Mieter vor unzumutbar langen Sanierungen geschützt. Vermieter unter Druck zu setzen, eine Baumaßnahmen auch schnell durchzuziehen, ist auch im Sinne der Mieter. Von einer einseitigen Belastung der Mieter kann keine Rede sein.
Die Möglichkeit für Vermieter, elf Prozent der Sanierungskosten auf die Jahresmiete umzulegen, ist bestehende Rechtslage und nichts Neues.
Anderenfalls trüge der Vermieter die Kosten einer energetischen Sanierung ganz allein. In vielen Städten und Gemeinden gibt der Mietmarkt für Vermieter nicht einmal eine elfprozentige Mieterhöhung her.
Pressemitteilung runterladen (pdf)
Anti-Terror-Gesetze mit Augenmaß
© Gerd Altmann / pixelio.de Als Reaktion auf die Terroranschlägen des 11. Septembers 2001 wurden in Deutschland mehrere Gesetze verabschiedet, die die Bekämpfung des internationalen Terrorismus erleichtern sollten (auch bekannt als Anti-Terror-Paket II). Das Terrorismusbekämpfungsgesetz beinhaltete die Änderung von insgesamt 17 Gesetzen und fünf Verordnungen. Vor allem die Zuständigkeiten und Befugnisse von Sicherheitsbehörden wurden damit ausgedehnt. 2006 wurden die Gesetze um weitere fünf Jahre durch das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz verlängert und laufen somit am 12. Januar 2012 aus. Diese Tatsache hat zwischen den Koalitionsparteien eine Debatte, um eine mögliche Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze losgelöst.
Die CDU/CSU plädiert dafür, die bestehenden Anti-Terror-Gesetze pauschal und unbefristet zu verlängern, während die FDP eine gründliche Prüfung der Gesetze fordert. Eine Evaluierung wurde von der Union selbst ins Gesetz geschrieben. Für die FDP ist die Evaluierung ein Gesundheitscheck für Grundrechte und den Rechtsstaat. Bei jeder einzelnen Maßnahme muss untersucht werden, ob sie sich bewährt hat. Maßnahmen, die bis heute für die Terrorbekämpfung nicht genutzt worden sind, sollten ganz abgeschafft werden. Vor allem die bisherigen Befugnisse der Geheimdienste will die FDP einschränken. So sollen die Nachrichtendienste künftig keine Auskünfte von Flugunternehmen und Finanzinstituten mehr einholen dürfen. Der Militärische Abschirmdienst soll ganz aufgelöst werden. Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, sagte dazu: „Wir brauchen Sicherheit, aber keine Überwachung in Deutschland.“ Zudem stimmt die FDP einer Verlängerung der Gesetze für maximal vier Jahre zu. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat deutlich gemacht, dass die FDP nur unter bestimmten Bedingungen, einer Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze zustimmen würde. Die CDU/CSU prüft die Forderungen derzeit. Wann die Verhandlungen zwischen Union und FDP fortgesetzt werden steht noch nicht fest.
Hier ein grober Überblick über einige Auswirkungen der Anti-Terror-Gesetze:
2002
Bundeskriminalamt (BKA)
Die Kompetenzen des BKA werden ausgeweitet. Das BKA ist jetzt auch für die Verfolgung von Anhängern ausländischer Terrororganisationen zuständig und kann bei schweren Formen von Datennetzkriminalität ermitteln.
Bundesgrenzschutz (BGS)
Der Schutz sicherheitsrelevanter Bereiche wird verbessert. In Flugzeugen dürfen nur Beamte von Polizei und Bundesgrenzschutz als Sicherheitskräfte (so genannte Sky Marshals) eingesetzt werden, nicht aber private Sicherheitsdienste.
Verfassungsschutz
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf bei Kreditinstituten, Luftverkehrsunternehmen, Post- und Kommunikationsdienstleistern Informationen abfragen. Diese Befugnisse, die einer parlamentarischen Kontrolle unterworfen sind, werden auch den Landesämtern für
Verfassungsschutz eingeräumt. Auch Wohnungen dürfen abgehört werden, in denen Verfassungsschützer tätig sind.
Handy-Erkennung
Mit einer neuen Technik können Kennung und Standort eines Handys ermittelt
werden. Dabei werden auch Mobiltelefone im Umkreis erfasst.
2007
Bundesamt für Verfassungsschutz
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf bei Kreditinstituten, Luftverkehrsunternehmen, Post- und Kommunikationsdienstleistern Informationen abfragen.
Ausländer- und Asylbehörden müssen öfters Informationen über Verdächtige von sich aus an den Verfassungsschutz geben.
Bundeskriminalamt (BKA)
Das BKA darf im Vorfeld der Strafverfolgung Auskünfte einholen.
Industrie
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einer sicherheitsempfindlichen Infrastruktur tätig sind, müssen sich einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen.
Neuer Gesetzentwurf zum Mietrecht
© Thorben Wengert / www.pixelio.de Das Bundesministerium der Justiz hat einen neuen Referentenentwurf zur Novellierung des Mietrechts vorgelegt. Darin werden folgende Gebiete neu geregelt:
Energetische Sanierungen, Energie-Contracting, Bekämpfung von Mietnomaden und Luxussanierungen.
1. Energetische Sanierungen
Im Bereich der Gebäudesanierung liegt das größte Potential für Einsparungen von CO2-Emissionen. Daher schaffen wir mit der Reform des Mietrechts Anreize für energetische Sanierungen. Darunter sind Maßnahmen zu verstehen, die zur Verbesserung der Energieeffizienz und zum Klimaschutz beitragen. Energetische Sanierungen sind von den Mietern grundsätzlich zu dulden. Nur in Härtefällen kann es von der Duldungspflicht Ausnahmen geben. Für einen Zeitraum von drei Monaten berechtigen energetische Sanierungen nicht, wie bisher, zu einer Mietminderung. Der Vermieter kann auch in Zukunft bis zu elf Prozent der Sanierungskosten auf die jährliche Miete aufschlagen. Diese Regel gilt nur dann nicht, wenn die Mieterhöhung für den Mieter eine nicht zu rechtfertigende Härte darstellen würde. Bei der Frage, ob ein Härtefall vorliegt, sind sowohl im Hinblick auf die Duldungspflicht des Mieters als auch bei der Mieterhöhung jeweils Belange der Energieeffizienz und des Klimaschutzes zu berücksichtigen. Mit dem Gesetzentwurf senken wir zusätzlich die formalen Anforderungen an die Begründungspflichten für energetische Sanierungen. Die Mieter erhalten im Zusammenhang mit energetischen Sanierungen ein zusätzliches Kündigungsrecht. Der Klimaschutz ist eine Aufgabe, die von allen Teilen der Gesellschaft gemeinsam bewältigt werden muss. Der Referentenentwurf leistet dazu, speziell im Hinblick auf energetische Sanierungen, einen angemessenen Beitrag.
2. Energie-Contracting (Fernwärmelieferverträge)
Der Referentenentwurf sieht eine Möglichkeit vor, die Kosten für ein Energie-Contracting auf die Mieter umlegen zu dürfen. Von Energie-Contracting spricht man, wenn der Vermieter die Versorgung des Mietshauses mit Energie und Wärme auf ein externes Unternehmen übertragen hat. Der Vermieter darf die dadurch entstehenden Kosten nur dann auf die Mieter übertragen, wenn diese Form der Energielieferung effizienter ist und für die Mieter keine zusätzlichen Kosten entstehen.
3. Mietnomaden
Der Referentenentwurf verbessert die Stellung von Vermietern gegenüber Mietnomaden. Wir machen das Räumungsverfahren einfacher und billiger. Vermieter können künftig beantragen, nur mehr den Besitz an ihrer Wohnung zu erlangen, anstelle einer vollständigen Wohnungsräumung. Die verbleibenden Gegenstände des Mieters kann der Vermieter verwerten, um ausstehende Zahlungen des Mieters auszugleichen. Zudem werden dem Vermieter die Kosten erspart, die bei einer vollständigen Wohnungsräumung durch den Transport und die Lagerung der Gegenstände des Mieters entstanden sind.
Räumungstitel können in Zukunft schnell im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes auf dritte Personen ausgeweitet werden, die in dem Titel bislang nicht genannt waren. Dies nimmt Mietnomaden die Möglichkeit, die Räumung der Wohnung dadurch zu verhindern, dass sie zum Zeitpunkt der Räumung eine dem Vermieter fremde Person präsentieren, die behauptet, ein Besitzrecht an der Wohnung zu haben.
Darüber hinaus führen wir eine Hinterlegungsanordnung ein. Diese schützt den Vermieter vor wirtschaftlichen Einbußen. Die können vor allem dann entstehen, wenn der Mieter während der Dauer eines Mietrechtsstreits die Miete nicht zahlt, am Ende aber zu Zahlungen verurteilt wird und dann nicht mehr zahlungsunfähig ist. Verstoßt der Mieter gegen eine gerichtlich angeordnete Hinterlegungsanordnung, kann der Vermieter ihn aus der Wohnung zwingen.
4. Luxussanierungen
Mit dem Referentenentwurf stärken wir den Kündigungsschutz der Mieter im Rahmen der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Künftig können Mieter nicht mehr mit der Begründung außerordentlich gekündigt werden, die das Gebäude erwerbende Gesellschaft habe Eigenbedarf an der Wohnung.
Bestätigungslösung ist kein Gewinn
THOMAE:Bestätigungslösung ist kein Gewinn
BERLIN. Zu dem vom Bundesrat verabschiedeten Gesetzentwurf zu unerlaubter Telefonwerbung erklärt der Rechtsexperte der FDP-Bundestagsfraktion Stephan THOMAE:
Die vom Bundesrat geforderte Bestätigungslösung nützt den Verbrauchern nicht mehr, als die jetzt schon bestehende Widerrufsmöglichkeit. Bei den Opfern handelt es sich um rechtsunkundige Bürger, die sich nicht zur Wehr setzen oder die die oftmals geringfügigen Beträge einfach bezahlen, um ihre Ruhe zu haben. Das würde sich mit Einführung der Bestätigungslösung nicht ändern.
Abgesehen davon passt die Bestätigungslösung auch nicht in das System des BGB mit seinen Anfechtungs-, Widerrufs- und Kündigungsmöglichkeiten. Eine Ausnahme ist für den Bereich der Vermittlung von Gewinnspielen denkbar. Hier sind die Verbraucher besonders schutzwürdig.
Die Forderung des Bundesrates, die Bußgelder für unerlaubte Telefonwerbung zu erhöhen, wird auch in der FDP-Bundestagsfraktion schon diskutiert. Bußgelder müssen Telefonabzockern weh tun. Wenn die Bußgelder höher sind als die Gewinne, die Gauner durch unerlaubte Telefonwerbung erzielen, wird das dahinter stehende Geschäftsmodell durchkreuzt und insgesamt unattraktiv.
Pressemitteilung runterladen (pdf)
Wir brauchen mehr Wettbewerb auf dem Benzinmarkt
© Silke Kaiser / www.pixlelio.de Als Berichterstatter für das Wettbewerbsrecht äußert sich Stephan Thomae zur aktuellen Berichterstattung über die Benzinpreise.
Pressemitteilung runterladen (pdf)
Internetsperren-Gesetz wird aufgehoben
© Gerd Altmann / www.pixelio.de Im April 2011 hat die FDP einen wichtigen Erfolg im Hinblick auf Netzsperren erreicht. Im Kabinett wurde beschlossen, das Internetsperren-Gesetz endlich aufzuheben. Die FDP hatte von Anfang an dafür plädiert, dass es wesentlich wirksamer ist, Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten zu löschen, als diese lediglich zu sperren. Dies wird anhand von Zahlen bestätigt, die das Bundeskriminalamt (BKA) vorgelegt hat. Danach waren im Januar diesen Jahres 93 Prozent aller dem BKA gemeldeten Seiten innerhalb von zwei Wochen gelöscht. Nach vier Wochen waren sogar 99 Prozent der einschlägigen Seiten aus dem Internet entfernt. Der Internetverband eco hat ebenfalls eine Beschwerdestelle eingerichtet. Mehr als 99 Prozent der dort angezeigten Seiten war binnen einer Woche gelöscht. Demgegenüber sind Netzsperren leicht zu umgehen und bieten somit keinen hinreichenden Schutz für die betroffenen Kinder.
Gesetzentwurf zum Vormundschafts – und Betreuungsrecht verabschiedet
© Didi01 / www.pixelio.de Der Deutsche Bundestag hat am 14. April 2011 ein Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (BT-Drs.: 17/3617) verabschiedet.
Hintergrund dieser Gesetzesänderung ist der Fall „Kevin“. Der zweijährige Junge wurde im Oktober 2006 von Polizisten tot im Kühlschrank seines drogenabhängigen Vaters gefunden. Der damals für Kevin zuständige Amtsvormund des zuständigen Jugendamtes hatte über 200 Fälle gleichzeitig zu betreuen. Unter diesen Umständen sind regelmäßige Kontakte zwischen Vormund und Mündel kaum möglich. Aber nur wenn der Vormund sich regelmäßig persönlich des Wohlergehens seiner Mündel versichert, kann er sicherstellen, dass er seiner Fürsorgeverantwortung ihnen gegenüber nachkommt. Mit dem neuen Gesetz werden die Rahmenbedingungen für den Umgang eines Vormundes mit seinen Mündeln geändert. Künftig darf ein Vormund nur 50 Mündel gleichzeitig betreuen. Darüber hinaus muss er die von ihm betreuten Personen in der Regel einmal pro Monat in ihrem privaten Umfeld besuchen. Dies stellt eine deutliche Verbesserung dar und ist ein wichtiger Beitrag, um Fälle wie den oben genannten in Zukunft zu vermeiden.
Bundesjustizministerium bringt Mietrechtsreform auf den Weg
© Thorben Wengert / www.pixelio.de Im Oktober 2010 wurde durch die Veröffentlichung eines Diskussionsentwurfes aus dem Bundesministerium für Justiz die Diskussion um eine geplante Mietrechtsreform ins Rollen gebracht, die drei Schwerpunkte haben soll: eine rechtliche Grundlage für die Umsetzung energetischer Sanierungen, ein leichteres Vorgehen gegen so genannte Mietnomaden und der Schutz von Mietern vor Kündigungen im Wege von sogenannten Luxussanierungen.
Die Deutschen sind zu einem großen Teil ein Volk von Mietern: rund 24 Mio der ungefähr 40 Mio Wohnungen sind Mietwohnungen. Etwa 61 % der Mietwohnungen gehören privaten Kleinvermietern mit nur einer oder wenigen Mietwohnungen.
Energetische Sanierungen
Ressourcenknappheit und ein schonender Umgang mit Umwelt und Klima gehören zu den größten Herausforderungen der Zukunft. Unsere Verantwortung ist es auch, den Wohngebäudesektor auf diese Herausforderungen einzustellen, der für Energieeffizienz und Klimaschutz eine Schlüsselrolle spielt: 40 % der gesamten in Deutschland verbrauchten Endenergie entfallen auf den Gebäudebereich, der damit rund 20 % des gesamten CO2-Ausstoßes ausmacht. Im Energiekonzept der Bundesregierung stellen energetische Gebäudesanierungen daher einen Schwerpunktbereich dar. Bis 2050 soll der gesamte Gebäudebestand nahezu klimaneutral sein. Das Bundesministerium der Justiz hat diesen Punkt aufgegriffen. Das Mietrecht soll den Anreiz zu energetischen Sanierungen unterstützen. Der Entwurf sieht dazu vor, dass Mieter rechtlich verpflichtende energetische Modernisierungen ihrer Wohnung dulden müssen und keine Mietminderungen geltend machen können. Vermieter haben dabei, genauso wie bisher, die Möglichkeit, jährlich 11 Prozent der Sanierungskosten auf die Miete umzulegen. Von energetischer Sanierung profitieren im Idealfall alle: der Vermieter bekommt eine Wertsteigerung seines Eigentums, der Mieter eine modernere Wohnung mit niedrigerem Verbrauch und damit niedrigeren Nebenkosten, die Gesellschaft einen niedrigeren Energieverbrauch. Im Gegenzug ist auch eine gerechte Aufteilung der Kosten angemessen.
Bekämpfung von Mietnomaden
Der zweite Schwerpunkt des Gesetzesentwurfs sieht vor, geeignete Instrumentarien für die Bekämpfung so genannter Mietnomaden zu schaffen. Konkret bedeutet das, dass Vermieter ihren Mietern schneller die Kündigung aussprechen können, wenn beispielsweise die Mietkaution nicht fristgerecht überwiesen wird, und daß insbesondere das Räumungsverfahren gestrafft wird.
Umwandlung von Mietwohnraum
Ein dritter Schwerpunkt ist die Verbesserung des Schutzes von Mietern vor Kündigungen bei Umwandlungen von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen. Hier sieht das Gesetz bereits jetzt in § 577a BGB einen dreijährigen Kündigungsschutz vor. Allerdings wurde dieser Tatbestand in der Vergangenheit oftmals umgangen, zum Beispiel von Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR). Dies geschah dadurch, dass die GbR ein mit Mietwohnraum bebautes Gebäude kaufte und zunächst nicht in Wohneigentum umwandelte. Stattdessen wurde den Mietern der Wohnungen mit der Begründung gekündigt, dass einer der Gesellschafter der GbR Eigenbedarf angemeldet hat. Unter diesen Voraussetzungen griff der Kündigungsschutz des § 577a BGB nicht. Anschließend wurde die Umwandlung von Mietwohnraum in Eigentumswohnungen vorgenommen. Diesem Gestaltungsmißbrauch will der Gesetzentwurf einen Riegel vorschieben.
Pressemitteilung (11.05.2011)
BERLIN. Zur Kritik des Mieterbundes an den geplanten Mietrechtsänderungen äußert sich der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für das Mietrecht Stephan THOMAE:Die geplante Mietrechtsreform wird von der FDP-Bundestagsfraktion ausdrücklich unterstützt.
Es gibt keinen Grund, die geplanten Änderungen im Mietrecht künstlich zu dramatisieren. Von Mietrechtsverschlechterungen, wie der Deutsche Mieterbund die geplanten Änderungen bezeichnet, kann keine Rede sein. Die Senkung des Energieverbrauchs ist ein Anliegen der gesamten Bevölkerung. Deshalb muss auch jeder einen Teil dazu beitragen. Der Deutsche Mieterbund ignoriert, dass Mieter durch niedrigeren Energieverbrauch von den energetischen Sanierungen profitieren. Die Reform ist ein Baustein auf dem Weg zur Energiewende.
Auch die Tatsache, dass Mietminderungen während der energetischen Sanierungen künftig für drei Monate ausgeschlossen werden sollen, ist völlig legitim. Der Mieter wird dadurch nicht schlechter gestellt. Er soll lediglich für diese drei Monate die gewohnte Miete bezahlen.
Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt ausdrücklich auch das Vorgehen der Justizministerin gegen das Mietnomadentum. Einmietbetrüger dürfen von niemandem in Schutz genommen werden.
Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
Thomae zum Mietrecht
Pressemitteilung (25.04.2011)
BERLIN. Anlässlich des morgigen Welttages des geistigen Eigentums erklärt der zuständige Berichterstatter für das Urheberrecht der FDP-Bundestagsfraktion Stephan Thomae:Für manche Internetpiraten ist geistiges Eigentum ein Kampfbegriff, bestenfalls Schnee von gestern. Für die FDP aber sind Eigentum und Besitz die Früchte von persönlichem Fleiß und Risikobereitschaft. Daher verteidigt die FDP von jeher das Eigentum. Dazu zählt auch das geistige Eigentum.
Aktuell arbeitet die schwarz-gelbe Bundesregierung am 3. Korb zur Novellierung des Urheberrechts. Das Internet ist ein Medium, das geistige Schaffenskräfte freisetzt. Die FDP will die Informations- und Kommunikationsfreiheit vollumfänglich schützen und erhalten. Andererseits stellt das Internet das Urheberrecht vor große Herausforderungen. Wo die Wertschätzung für den Autor oder seiner Urheberschaft keine Rolle mehr spielt und wo die Zuordnung des Werkes zu seinem Schöpfer verschwimmt, da schwindet die Basis für Kreativität und Vielfalt. Würden wir dem gelegentlichen Ruf nach einem urheberrechtsfreien Internet folgen, würde langfristig die ganze Gesellschaft einen hohen Preis dafür zahlen.
Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
Thomae zum Welttag geistigen Eigentum
Pressemitteilung (15.04.2011)
BERLIN. Anlässlich der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts erklärt der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für das Familienrecht Stephan THOMAE:Im Jahr 2006 fanden Polizisten in Bremen die Leiche des zweijährigen Kevin, im Kühlschrank seines drogensüchtigen Vaters. Der zuständige Amtsvormund hatte damals über 200 Mündel gleichzeitig zu betreuen.
Die christlich-liberale Koalition hat die Umstände, die zu diesem schrecklichen Vorfall geführt haben, analysiert und aufgearbeitet. Als Konsequenz haben wir ein Gesetz verabschiedet, das den Schutz von Mündeln entscheidend verbessert. Künftig darf ein Amtsvormund höchstens 50 Mündel gleichzeitig betreuen. Darüber hinaus muss der Vormund sein Mündel in der Regel einmal im Monat in seinem persönlichen Umfeld besuchen.
Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
THOMAE: Der Fall Kevin darf sich nicht wiederholen
Pressemitteilung (10.03.2011)
BERLIN. Zum heutigen Beschluss der zuständigen EU-Minister, den EU-Patentschutz im Wege der verstärkten Zusammenarbeit fortzuentwickeln, erklärt der zuständige Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für das Patentrecht Stephan THOMAE:Durch die heutige Entscheidung der EU-Minister kann ein Wettbewerbsnachteil der europäischen Wirtschaft gegenüber der amerikanischen endlich beseitigt werden. In Zukunft müssen europäische Patente nur noch in Deutsch, Englisch oder Französisch angemeldet und nicht mehr in alle Amtssprachen der EU übersetzt werden. Dadurch werden europäische Patentanmeldungen deutlich günstiger und schneller sein. Der heutige Beschluss ebnet den Weg für ein neues Sprachenregime beim europäischen Patentschutz, wodurch die vereinfachte Patentanmeldung möglich wird. Die europäische Patentanmeldung ist bisher im Vergleich zu den USA zehnmal teurer.
Von der Entwicklung profitiert vor allem die deutsche Wirtschaft. Aus Deutschland stammt mehr als jede dritte Patentanmeldung in Europa.
Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
THOMAE: Patente Entscheidung der EU-Minister
Safer Internet Day
© Peter Kirchhoff / www.pixelio.de Über 70 Länder feiern heute den Safer Internet Day. Gerade vor dem Hintergrund, dass das Internet nicht mehr aus dem alltäglichen Leben wegzudenken ist, kommt diesem Tag eine große Bedeutung zu. Der Initiative der Europäischen Kommission geht es vor allem darum, europaweit für mehr Sicherheit im Internet werben. Besonders Jugendliche und Kinder sollen durch den Safer Internet Day angesprochen werden, um auf einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit dem Internet aufmerksam gemacht zu werden.
Stephan Thomae im RSA-Radio - Interview zum Safer Internet Day
Zur Videobotschaft von Stephan Thomae
Pressemitteilung (02.02.2011)
BERLIN. Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurf zur Umsetzung des deutsch-französischen Wahlgüterstandes erklärt der zuständige Berichterstatter für das Familienrecht der FDP-Bundestagsfraktion Stephan THOMAE:Die Koalition stellt heute die wichtigsten Probleme bei deutsch-französischen Ehen und Lebenspartnerschaften ab. Mit der Umsetzung des deutsch-französischen Wahlgüterstandes öffnen Deutschland und Frankreich den Weg zu einem Europa, das auch im Familienrecht immer näher zusammenrückt. Ehen und Lebenspartnerschaften orientieren sich nicht an Staatsgrenzen und Staatszugehörigkeiten. Der Staat darf ihnen keine unnötigen bürokratischen Hürden in den Weg legen.
Schwarz-Gelb eröffnet zunächst deutsch-französischen Ehen und Lebenspartnerschaften, ihre Vermögensverhältnisse zu regeln, ohne dass nationale Besonderheiten und Traditionen des Familienrechts beeinträchtigt werden. Damit ist auch die Chance verbunden, dass sich in Zukunft andere Staaten diesem Abkommen anschließen. Dies wäre ein weiterer Schritt zu einem geeinten Europa.
Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
THOMAE: Deutschland und Frankreich ebnen den Weg
Pressemitteilung (10.01.2011)
BERLIN. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat ein Gutachten zur elterlichen Sorge unverheirateter Eltern vorgelegt. Dazu erklärt der Experte für das Familienrecht der FDP-Bundestagsfraktion Stephan THOMAE:Das BMJ hat zusammen mit der FDP einen Kompromissvorschlag vorgelegt. Danach hat die Mutter zuerst das alleinige Sorgerecht. Erklärt der Vater, dessen Vaterschaft anerkannt ist, dass er die Sorge gemeinsam mit der Mutter ausüben will, soll das gemeinsame Sorgerecht gelten. Wenn die Mutter dagegen binnen acht Wochen Widerspruch einlegt, muss auf Antrag des Vaters das Familiengericht entscheiden.
Dass eine Annäherung der Rechte lediger Väter an die Rechte verheirateter notwendig ist, zeigt auch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vom Dezember 2010 zum Umgangsrecht biologischer Väter. Der EGMR kritisiert in dieser Entscheidung, dass das deutsche Recht die rechtliche Vaterschaft über die biologische Vaterschaft stellt. Dies ist nach dem EGMR nicht mehr zeitgemäß.
Der Familienbegriff hat sich verändert. Das zeigen schon die bloßen Zahlen, auf welche das Gutachten des BMJ verweist: Danach hat sich von 1972 bis heute die Zahl nichtehelicher Lebensgemeinschaften in den alten Bundesländern verdreizehnfacht. Seit 1996 ist die Zahl nichtehelicher Lebensgemeinschaften um 35 Prozent auf 2,5 Millionen im Jahr 2007 gestiegen. 2005 gab es rund 1,8 Millionen Haushalte mit nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Davon lebten in 26 Prozent ledige Kinder, von denen wiederum 85 Prozent minderjährig waren. Was vor einer Generation noch als Ausnahme galt, ist heute eine normale Lebensform. Das Recht muss nachziehen. Familie entsteht auch da, wo Mutter und biologischer Vater nicht verheiratet sind - ganz automatisch durch die Geburt eines gemeinsamen Kindes.
Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
THOMAE: Es ist Zeit für ein modernes Kindschaftsrecht
Antrag aus Sachsen belebt Sorgerechtsdiskussion

© Didi01 / pixelio.de
www.pixelio.de In einem gemeinsamen Antrag von FDP und CDU im sächsischen Landtag wird die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für ein gemeinsames Sorgerecht nicht verheirateter Eltern stark zu machen. Die Hoffnung, dass der Antrag aus Sachsen die Verhandlungen zur elterlichen Sorge auf Bundesebene wieder ins Rollen bringt, ist groß.
Artikel in der FTD lesen
Telefonwerbung
© mh.grafik / PIXELIO
www.pixelio.de Viele von Ihnen werden die Situation kennen, dass Sie unaufgefordert von einem Unternehmen angerufen werden, das Ihnen dann die verschiedensten Artikel am Telefon verkaufen möchte. Die Große Koalition hat in der letzten Wahlperiode ein Gesetz beschlossen, das unlauterer Telefonwerbung einen Riegel vorschieben sollte. Allerdings gab es bislang allein in diesem Jahr schon 34.000 Beschwerden bei der Bundesnetzagentur, so dass die Wirksamkeit dieses Gesetzes fraglich erscheint. Daher wollen wir die Evaluierung der Norm vorziehen, um zu prüfen, ob wir hier nachbessern müssen. Grundsätzlich können Verträge auch mündlich abgeschlossen werden. Das liberale Grundverständnis geht von einem aufgeklärten Verbraucher aus, der grundsätzlich selber entscheiden kann, wann und unter welchen Umständen er mit wem rechtliche Verbindungen eingeht. Sollte sich bei der Evaluierung des Gesetzes jedoch ergeben, dass wir hier ein erhebliches Ungleichgewicht zu Lasten der Verbraucher haben, behält sich die FDP vor, über Verbesserungsmöglichkeiten nachzudenken.
Stiftung Datenschutz - ja, schärfere Datenschutzgesetze - nein
© Gerd Altmann / www.pixelio.de Zum Hackerangriff der Playstation von Sony erklärt der bayerische FDP-Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Rechtsausschuss, Stephan Thomae:
Die jüngsten Vorfälle bei Sony bestärken die FDP in ihrer Forderung eine Stiftung Datenschutz zu errichten, so wie wir es im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Nur so können wir auch in Zeiten des Internets einem modernen Datenschutz gerecht werden.
Datensparsamkeit ist Aufgabe jedes Einzelnen. Der Schutz von Kundendaten ist Aufgabe der Unternehmen. Die bestehenden Datenschutzgesetze aufgrund dieses Vorfalls zu verschärfen wäre unangebracht. Er ist kein Beweis dafür, dass die Gesetzeslage lückenhaft ist.
Pressemitteilung runterladen (pdf)
Erbrechtliche Gleichstellung unehelicher Kinder

© Rainer Sturm / PIXELIO
www.pixelio.de Artikel 6 Abs. 5 des Grundgesetzes besagt, dass den unehelichen Kindern durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen sind, wie den ehelichen Kindern. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Gleichstellung außerehelich geborener Kinder auch im Erbrecht erreicht werden soll.
Mehr lesen
Biopatente

© tokamuwi / PIXELIO
www.pixelio.de Die Grosse Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts (EPA) hat am 9. Dezember 2010 im Hinblick auf Züchtungsverfahren entschieden, dass im wesentlichen biologische Verfahren, die sexuelle Kreuzungsschritte im Bezug auf das gesamte Genom beinhalten, sowie die darauf folgende Auswahl der daraus resultierenden Pflanzen durch die Züchter nach dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) nicht patentierbar sind. Die Große Beschwerdekammer des EPA hat in dieser Entscheidung auch die Kriterien für die Frage geregelt, wann „im wesentlichen biologische Verfahren“ vorliegen.
Der Ausschuss des Deutschen Bundestages für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat am 15. Dezember 2010 ein erweitertes Berichterstattergespräch zu diesem Thema durchgeführt. Die dazu eingeladenen Experten, Frau Dr. Walter vom Deutschen Patent- und Markenamt, Herr Dr. Walz vom Bundesministerium der Justiz und Herr Dr. Feindt von der Cardiff School of City and Regional Planning, kamen darin überein, dass vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung für den Deutschen Gesetzgeber kein Handlungsbedarf besteht. Die in Deutschland einschlägigen Patentrechtsnormen entsprechen bereits der oben genannten Entscheidung.
Vorratsdatenspeicherung kein geeigenetes Mittel zur Terrorabwehr
© Gerd Altmann / www.pixelio.de Der Bericht zur Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung in den Mitgliedstaaten durch die EU-Kommission wurde am 18.04.2011 vorgestellt. Dazu erklärt der bayerische FDP-Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Rechtsausschuss, Stephan Thomae:
Der hysterische Schrei nach Vorratsdatenspeicherung ist wieder einmal ein blendendes Beispiel für politischen Aktionismus, der letztlich sein Ziel verfehlt.
Es ist naiv zu glauben, dass die Vorratsdatenspeicherung ein geeignetes Mittel für die Bekämpfung des internationalen Terrorismus darstellt. Internationale Terroristen schließen keine Handy- oder Internetverträge bei der Telekom ab. Große Terrornetze verfügen über schier unerschöpfliche finanzielle Reserven und enormes technisches Know-How.
Wenn der Staat einen so gravierenden Eingriff in die Grundrechte der Menschen vornehmen will, muss dieser Eingriff zumindest geeignet sein, um das Ziel zu erreichen. Schon dies ist hier fraglich, ganz abgesehen von der Erforderlichkeit und der Verhältnismäßigkeit.
Pressemitteilung runterladen (pdf)
Väter sollen Antrag stellen
© Didi01 / PIXELIO
www.pixelio.de Das Thema Sorgerrecht nicht-verheirateter Eltern steht weiterhin auf der politischen Agende des liberalen Familienrechtspolitikers Stephan Thomae. Erst vor kurzem fand ein zweites Gespräch im Bundesjustizministerium zwischen den Koalitionsfraktionen statt. Welchen Weg werdende und nicht-verheiratete Eltern in Zukunft gehen werden bleibt weiterhin offen.
Artikel der Frankfurter Rundschau Online lesen
Stephan Thomae zur Debatte um Novelle des Mietrechts
I
© TRgreizer / PIXELIO
www.pixelio.de m Koalitionsvertrag haben sich FDP und CDU/CSU auf Änderungen im Mietrecht geeinigt. Nach fast einem Jahr kommt Bewegung in das Thema. FDP und CDU/CSU haben sich bereits zu Koalitionsgesprächen getroffen, um über die Novellierung des Mietrechts zu sprechen.
Artikel online lesen
PID ist eine Chance
© Claudia Hautumm / www.pixelio.de Am Donnerstag, den 14. April, fand eine Debatte zur Präimplantationsdiagnostik (PID) im Deutschen Bundestag statt. Während der Debatte warben die Bundestagsabgeordneten für Ihre Position bzw. Ihren Antrag. Insgesamt gibt es drei interfraktionelle Anträge, wobei der Antrag der liberalen Gesundheitspolitikerin, Ulrike Flach, den größten Zuspruch bei den Abgeordneten aller Fraktionen erhalten hat. Auch ich habe mich dem Antrag von Ulrike Flach angeschlossen. Warum, dass erkläre ich Ihnen in meiner Pressemitteilung.
Pressemitteilung runterladen (pdf)
Google Street View - Bleiben Sie Herr Ihrer Daten
Stephan Thomae äußert sich zu Google Street View: "Ich empfehle den Menschen aufmerksam zu prüfen, ob sie selbst auf den Bildern von Google „Street View“ abgebildet sind. Wenn das der Fall ist, dann kann derjenige beim Unternehmen Einspruch einlegen. Google darf mit „Street View“ nicht das Recht am eigenen Bild verletzen: Niemand muss dulden, dass sein Bild z. B. im Internet und für jedermann zugänglich veröffentlicht wird.
Der US-Konzern handelt zwar nicht von vornherein rechtswidrig. Google darf Aufnahmen der Straßen und der Stadt machen. Aber: wenn jemand vor seinem Haus z. B. einen großen Zaun gebaut oder eine Hecke gepflanzt hat macht er deutlich, dass er keine fremden Blicke auf sein Grundstück will. Wenn Google mit Kameraaufnahmen diese Grenze für „Street View“ umgeht, handelt der Konzern rechtswidrig."
Erfahren Sie mehr über Google Street View
Musterwiderspruch zum Downloaden
Löschen ist und bleibt richtig
© Peter Kirchhoff / www.pixelio.de
Netzsperren sind überflüssig. Das Löschen von kinderpornographischen Seiten hat sich als äußerst wirksam erwiesen. Die vorgebrachte Kritik am geplanten Verzicht auf Internetsperren basiert auf falschen Zahlen. Nach Angaben des Bundeskriminalamtes waren im Januar 2011 nach zwei Wochen 93 Prozent und nach vier Wochen 99 Prozent der einschlägigen Webseiten gelöscht. Der Internet-Verband eco meldete gar, dass im Jahr 2010 über 99 Prozent aller an eco gemeldeten und in Deutschland gehosteten Inhalte binnen einer Woche gelöscht waren. Es ist daher richtig, auf Internetsperren zu verzichten und kinderpornographische Seiten zu löschen. Das Argument, in der Zwischenzeit könnten immer noch Bilder und Filme abgerufen und an
anderer Stelle ins Netz gestellt werden, ist kein Grund, an Netzsperren festzuhalten. Denn auch für gesperrte Seiten gilt, dass ihre Betreiber die Inhalte ohne weiteres auf einer neuen Webseite online stellen können. Überdies können Netzsperren leicht umgangen werden. Nur konsequentes Löschen hilft wirklich im Kampf gegen kinderpornographische Seiten.
Pressemitteilung runterladen (pdf)
Erst nutzen, dann fragen
© Alexander Klaus / www.pixelio.de Berlin. Zu dem in dieser Woche ergangenen Urteil eines New Yorker Gerichts gegen den Internetdienst Google-Books erklärt der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für das Urheberrecht Stephan Thomae:
Dieses Urteil entspricht der deutschen Rechtspraxis. Das Motto "erst nutzen, dann fragen" entspricht auch nicht dem europäischen Rechtsverständnis. Abgesehen davon ist die von Google mit beabsichtigte Idee, vergriffene und verwaiste Werke wieder verfügbar zu machen, sehr anstrebenswert. Sie soll in der kommenden 3. Urheberrechtsnovelle geregelt werden.
Pressemitteilung runterladen (pdf)
Stephan Thomae zum Burka-Verbot

Ende Juni hat die Arbeitsgruppe „Menschenrechte und humanitäre Hilfe“ der FDP-Bundestagsfraktion ein fraktionsinternes Fachgespräch zur derzeitigen Diskussion über rechtliche und gesellschaftliche Aspekte eines etwaigen Burka-Verbots durchgeführt. Die Ergebnisse der Anhörung werden nun in einem Positionspapier der Fraktion bearbeitet. Stephan Thomae äußerte sich aus rechtspolitischer Sicht dazu in der Augsburger Allgemeinen.Artikel lesen (Mit freundlicher Genehmigung der Allgäuer Zeitung)
Blogbeitrag von Stephan Thomae zu Leistungsschutzrechten für Presseverlage
Einführung eines Europäischen Stabilitätsmechanismus
© Paul Golla / www.pixelio.de In Folge der europäischen Finanzkrise hat sich der Europäische Rat dafür entschieden, einen auf Dauer angelegten Stabilitätsmechanismus zur Wahrung der Finanzstabilität der Eurozone als Ganzes (ESM) einzurichten. Dem ESM sollen die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets angehören. Dieses Ansinnen wurde in der Sitzung der AG-Recht der FDP-Bundestagsfraktion am 8. Februar 2011 ausführlich diskutiert.
Mehr lesen
Väterrechte stärken im Sinne des Kindeswohls
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem Beschluss vom 3. August 2010 die Rechte lediger Väter gestärkt. Nach bisheriger Rechtslage hängt es von der Zustimmung der Mutter ab, ob der ledige Vater am Sorgerecht für sein Kind beteiligt wird oder nicht. Eine Möglichkeit zur gerichtlichen Überprüfung dieser Entscheidung am Maßstab des Kindeswohls gibt es bislang nicht. Darin hat das BVerfG einen Verstoß gegen das aus Art. 6 Abs. 2 GG resultierende Elternrecht des Vaters erkannt. Es folgt damit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Dieser hatte in seiner Zaunegger-Entscheidung vom 3. Dezember 2009 geurteilt, dass das Deutsche Recht gegen Art. 8 und Art. 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt.Mehr lesen
Entlastung kaum vorstellbar (Mit freundlicher Genehmigung der Allgäuer Zeitung)
Stephan Thomae zum Interview im ZDF heute journal auf www.zdf.de
Radio-Interview von Stephan Thomae mit dem NWR anhören (mit freundlicher Genehmigung des Nordwestradios)
Stephan Thomae im Spiegel Interview zum Sorgerrecht
Online-Medienberichterstattung:
www.freiewelt.de
www.saarbruecker-zeitung.de
www.welt.de
www.tagesspiegel.de
www.das-parlament.de
www.sueddeutsche.de
www.merkur-online.de
Wie gläsern darf oder muss ein demokratischer Staat sein?

© Gerd-Altmann / www.pixelio.de Im November 2010 veröffentlichte die Internet-Plattform Wikileaks über 250 000 diplomatische Dokumente des amerikanischen Außenministeriums. Die Veröffentlichung hat eine Debatte über das Spannungsfeld zwischen Transparenz und Datenschutz in demokratischen Gesellschaften angestoßen. Wir müssen uns die Frage stellen, wie transparent unser Staat sein darf oder muss.
Wir arbeiten gerade an einem Positionspapier für die FDP-Bundestagsfraktion, das sich genau mit dieser Frage beschäftigt. Im Newsletter der FDP-Bayern wurde ein gemeinsamer Artikel veröffentlich, der erste Einblicke in das Positionspapier gibt und sich der Frage widmet, wie sich die FDP als liberale Bürgerrechtspartei zu dem Spannungsverhältnis zwischen Transparenz und Datenschutz zukünftig positionieren wird.
Newsletterbeitrag von Stephan Thomae runterladen (pdf)
Reise des Unterausschusses Europarecht zum EuGH
Ende Januar war ich mit einer Delegation des Unterausschusses Europarecht beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Der Gerichtshof ist das oberste Rechtsprechungsorgan der Europäischen Union (EU). Zusammen mit dem Europäischen Gericht (EuG) und dem Gericht für den öffentlichen Dienst (EuGöD) bildet er das Gerichtssystem der EU.Der Sitz des EuGH ist seit 1952 in Luxemburg. Der EuGH hat die Aufgabe, Handlungen der EU auf ihre Gesetzmäßigkeit zu überprüfen. Außerdem legt er das Recht der Europäischen Union (Unionsrecht) aus und gibt dadurch den Gerichten der Mitgliedstaaten vor, wie das europäische Recht zu interpretieren ist.
Mehr lesen
Expertengespräch „Sübsidiaritätsprüfung“
Der Unterausschuss Europarecht hat am 16. Juni 2010 ein Expertengespräch zur „Prüfung des unionsrechtlichen Subsidiaritätsprinzips“ durchgeführt. Dazu waren acht Juraprofessoren und ein Rechtsanwalt geladen. Die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien durften jeweils eine ihren Stimmanteilen entsprechende Anzahl von Experten benennen. Die FDP hatte Frau Prof. Dr. Adelheid Puttler von der Ruhr-Universität Bochum (Lehrstuhl für öffentliches Recht) als Expertin benannt.Mehr lesen
Präimplantationsdiagnostik aus rechtspolitischer Sicht
Newsletterbeitrag von Stephan Thomae runterladen (pdf)Erste ordentliche Sitzung des Unterausschusses Europa
Am 26. Februar 2010 fand die erste ordentliche Sitzung des Unterausschusses Europarecht statt. Der Unterausschuss Europarecht ist dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zugeordnet und behandelt in einer ersten Arbeitsstufe die rechtspolitischen Vorlagen der Europäischen Union...Mehr lesen
Wahlgüterstand
Anlassbezogene Sicherungsanordnung ist wirksames Mittel
Mehr lesen
SWIFT
SWIFT ist eine Abkürzung und steht für Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication. Da hinter verbirgt sich eine internationale Genossenschaft der Geldinstitute, die ein Telekommunikationsnetz betreibt. Dieses wird von den Mitgliedern der Genossenschaft für den Nachrichtenaustausch zwischen den einzelnen Mitgliedern benutzt. Es werden Transaktionen zwischen Banken, Brokerhäusern, Börsen und anderen Finanzinstituten weitervermittelt.Koalitionskrach um das Sorgerecht

© Didi01 / PIXELIO
www.pixelio.de Die Diskussion um die Sorgerechtsreform zwischen FDP und CDU/CSU geht weiter. Nachdem sich die CDU/CSU gegen den Vorschlag der FDP ausgesprochen hat, hat das Bundesjustizministerium gemeinsam mit der FDP Ende Dezember einen Kompromisvorschlag vorgeschlagen. Während die Union nicht von der Stelle rückt, möchte die FDP die Reform schnellst möglich vorantreiben.
Artikel lesen
(Mit freundlicher Genehmigung der Allgäuer Zeitung)
Präimplantationsdiagnostik

© Arzt / PIXELIO
www.pixelio.de Die Präimplantationsdiagnostik (PID) erlaubt es, eine künstliche befruchtete Eizelle auf bestimmte Erbkrankheiten hin zu untersuchen, bevor sie in die Gebärmutter der Mutter eingepflanzt wird. Die PID ist in Deutschland sehr umstritten. Die Fronten verlaufen bei diesem Thema quer durch alle Fraktionen im Deutschen Bundestag. Die Gegner der PID befürchten, dass durch sie der Weg frei gemacht werden könnte, um Babys nach dem „Baukasten-System“ zu erzeugen. Die Befürworter sehen in der PID eine Chance für Paare, die selber von Erberkrankungen betroffen sind. Solche Paare entscheiden sich oft gegen ihren Kinderwunsch, aus Sorge, dass ihre Kinder ebenfalls diese Krankheit erleiden könnten.
Ein vollständiges Verbot der PID würde im Widerspruch zur aktuellen Rechtslage in Deutschland stehen. Gegenwärtig können schwangere Mütter ihre Kinder unter bestimmten Umständen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche abtreiben lassen. Es muss daher auch möglich sein, eine künstliche befruchtete Eizelle auf erbrechtliche Erkrankungen zu untersuchen, noch bevor sie der Mutter eingepflanzt wird. Dies darf allerdings nur unter sehr begrenzten Voraussetzungen geschehen. Diese Voraussetzungen müssen vom Gesetzgeber präzise und klar benannt werden. Erste Gesetzentwürfe aus der Mitte des Deutschen Bundestages werden noch für Ende Dezember 2010 erwartet.