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Aufgaben und Mitglieder des Rechtsausschusses
Die Vereinbarung schafft einen zusätzlichen Wahlgüterstand, der sowohl Bestandteil der deutschen als auch der französischen Rechtsordnung sein wird. Hierdurch wird vermieden, dass keines der beiden Länder auf nationale Eigenheiten oder Traditionen im Hinblick auf die jeweiligen Rechtsordnungen verzichten muss.
Das Abkommen wird zunächst nur zwischen Deutschland und Frankreich gelten, ist aber bewusst so formuliert, dass es für den Beitritt anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union offen ist.
Deutschland und Frankreich unternehmen mit dieser Vereinbarung einen ersten Schritt zur Harmonisierung des Familienrechts. Damit nehmen sie eine Vorreiterrolle ein und ebnen womöglich der EU den Weg für ein weiteres und engeres Zusammenrücken.
Wahlgüterstand
Am 13. Januar 2010 hat das Bundeskabinett das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl- und Zugewinngemeinschaft beschlossen. Dieses soll im Rahmen eines deutsch-französischen Treffens am 4. Februar 2010 unterzeichnet werden.
Die Vereinbarung schafft einen zusätzlichen Wahlgüterstand, der sowohl Bestandteil der deutschen als auch der französischen Rechtsordnung sein wird. Hierdurch wird vermieden, dass keines der beiden Länder auf nationale Eigenheiten oder Traditionen im Hinblick auf die jeweiligen Rechtsordnungen verzichten muss.
Das Abkommen wird zunächst nur zwischen Deutschland und Frankreich gelten, ist aber bewusst so formuliert, dass es für den Beitritt anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union offen ist.
Deutschland und Frankreich unternehmen mit dieser Vereinbarung einen ersten Schritt zur Harmonisierung des Familienrechts. Damit nehmen sie eine Vorreiterrolle ein und ebnen womöglich der EU den Weg für ein weiteres und engeres Zusammenrücken.